Dreizehn Monate für einen einzigen Antrag: Niemand hat die Absicht, die Mittelvergabe für die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu verzögern…

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Förderantrag wird seit über einem Jahr geprüft: Wie die Bundesregierung die AfD-nahe Stiftung ausbremst“ (aus: „NiUS“ vom 22.04.2026)

Politische Stiftungen haben in Deutschland Tradition. Alle nennenswerten Parteien unterhalten ihnen nahestehende Institutionen, die oftmals unter dem Sammelbegriff der „Nichtregierungsorganisation“ subsumiert werden. Mit Vermögenserträgen sollen sie als rechtlich verselbstständigte Einrichtungen dafür sorgen, einen festgelegten Zweck zu verfolgen. Prinzipiell unabhängig, aber eben doch ideologisch gefärbt, erweisen sich zahlreiche Beispiele als Kaderschmiede für den weltanschaulich eingeebneten Nachwuchs. Durch Bildungsangebote, aber auch die Vergabe von Stipendien und internationale Zusammenarbeit will man im Geiste von Konrad Adenauer, Friedrich Ebert, Heinrich Böll, Friedrich Naumann, Hanns Seidel oder Rosa Luxemburg die Gesinnung von Jugend und Erwachsenen mit Tendenz zu CDU, SPD, Grünen, FDP, CSU oder Linken nachhaltig beeinflussen. Ist es da nicht eigentlich ehrlich, dieses Anliegen auch der AfD zuzugestehen? In der Bundesrepublik des Jahres 2026 ist vieles kaum noch normal, schon allein die Tatsache, dass zwischen „unserer“ und „der“ Demokratie unterschieden wird, nach jahrzehntelanger DDR-Erfahrung wieder eine Brandmauer durch Köpfe und Landschaft geht, muss wachrütteln, den Durchschnitt an den Kopf fassen lassen, Argwohn und Skepsis hervorrufen.

34 Seiten plus Anhänge: Das Verwaltungsamt arbeitet langsamer als jede Kommunalbehörde!

Seit nunmehr 13 Monaten verschleppt das Innenministerium, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung Anspruch auf ein millionenschweres Volumen hat, für die schon längst laufende Haushaltsperiode seit Januar. Obwohl die Alternative für Deutschland seit 2017 im Bundestag vertreten ist, ging sie stets leer aus. Das Verfassungsgericht erklärte diese Praxis 2023 für rechtswidrig, ordnete eine gesetzliche Grundlage an, die zwar keine rückwirkende Auszahlung beinhalte, aber fortan ausgewogen zur Anwendung kommen müsse. Im darauffolgenden Dezember verabschiedete das Plenum das sogenannte „StiftFinG“. Demnach können Gelder nur dann fließen, wenn eine Partei zum dritten Mal in Fraktionsstärke in die Volksvertretung einzieht. Im Falle der AfD liegt diese Voraussetzung seit Februar 2025 vor. Weitere Bedingung ist der Einsatz für die freiheitliche Grundordnung. Eine Prägung, die der Völkerverständigung entgegentritt, kann zu einem Ausschluss führen. Sehr viele Eventualitäten, zahlreiche Vehikel, unterschiedliche Schrauben, an denen das zuständige Verwaltungsamt drehen kann, um sich vor einer Entscheidung zu drücken. Und genau dies scheint aktuell zu geschehen. Umfangreiche Unterlagen hatte es erbeten, doch auch Anfang 2026 dauerte die Prüfung an. 34 Seiten plus Anhang scheinen Beamte offenbar zu überfordern.

Muss Karlsruhe schon wieder einschreiten, um ein taktisches Manöver auszubremsen?

Hier kann nur jener von regulären Vorgängen sprechen, der Tendenzen wahrt. Deshalb schaltete die DES am 17. April das Bundesverfassungsgericht ein, forderte eine Klärung bis zum 22. Mai. Kritiker werfen ihr vor, die Behörden unter Druck zu setzen. Dabei ist offensichtlich, wie schikanös das Vorgehen ist. Die Mittelvergabe wird auf den Sanktnimmerleinstag gelegt, man muss nicht viel munkeln, um von einer Blockadehaltung zu sprechen. Medial wird argumentiert, dem Vorstand der Stiftung gehörten drei Personen an, die aus „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Landesverbänden der AfD stammen. Dies rechtfertige eine tiefgehende Analyse. Doch der Umgang mit den anderen Wettstreitern legt viel eher den Schluss nahe, dass gepiesackt wird, was das Zeug hält. Deren Globalzuschüsse werden seit Dekaden ohne vergleichbar intensive und monatelange Abwägung gewährt. Auch die Einschätzung über Prognosen fällt dort weg, wo man ohne Umschweife annimmt, es gehe alles mit linken Dingen zu. Nein, hier werden nicht Äpfel und Birnen verglichen. Keiner der Konkurrenten musste sich jemals einer derart hürdenreichen Durchleuchtung stellen. Kaum verwunderlich ist die Empörung der Vorsitzenden Erika Steinbach und ihrer Mitstreiter, sondern mehr als plausibel und nachvollziehbar.

Ob das Stiftungsfinanzierungsgesetz verfassungsrechtlich haltbar ist, bleibt überaus fraglich!

Die ganze Dimension liegt längst außerhalb jedes Zumutbaren. Immerhin muss man einplanen, dass ein negativer Bescheid ergeht. Gegen diese Ablehnung Rechtsmittel einzulegen, würde wiederum Unzeiten dauern. Lediglich jene, die die aufgeheizte Stimmungslage, angefacht von den „Omas gegen rechts“, völlig ausblenden, können noch irgendetwas von Angemessenheit des Verfahrens faseln. Bei etwas Verstand kommt man zu der Schlussfolgerung, dass eine zügige Bearbeitung technisch möglich gewesen wäre. Und spätestens, seit die Kölner Verwaltungsrichter ein Etikett des Inlandsgeheimdienstes vorläufig verworfen haben, lässt es sich auch nicht zurückziehen hinter die Behauptung, man hadere aufgrund der angeblichen Grundgesetzwidrigkeit der AfD. Ob die derzeit festgeschriebenen Abweisungskriterien einer juristischen Gegenüberstellung tatsächlich standhalten könnten, scheint überaus fraglich. Viele Formulierungen sind unbestimmt, verstoßen möglicherweise gegen die Chancengleichheit. Das Thema des Parteienprivilegs dürfte in einer Verhandlung vor den roten Roben ebenfalls eine Rolle spielen. Eine Beschleunigung des Schneckentempos kann wohl nur in Baden erzwungen werden, das nicht etwa auf Behäbigkeit unseres Bürokratenapparats fußt, sondern dem schlichten Unwillen zur Fairness entspringt.