War der NiUS-Bericht tatsächlich „sämtlich unwahr“? – Das LG Köln versucht, plausible Werturteile als falsche Tatsachen zu deklarieren!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Panorama: Erfindungen zu Fastenbrechen: Kantinenpächterin zerlegt ‚Nius‘-Lügen vor Gericht“ (aus: „T-Online vom 24.04.2026)

Ist es nun eine schlichte Falschberichterstattung gewesen oder hat sich ein Gericht mit seiner Eilentscheidung das Leben zu einfach gemacht? Das LG Köln verbot dem Portal „NiUS“ die weitere Thematisierung eines vermeintlichen „Fastenbrechens für Bürgergeldempfänger“. Im ursprünglichen Artikel ging es um die These, das Dortmunder Arbeitsamt habe den Ramadan mit einem Luxusbuffet gefeiert. Als sämtlich unwahr kassierten die Roben den Beitrag, untersagten die künftige Verbreitung. Genau drei Passagen wurden als Anlass genommen, den vorläufigen Beschluss zu rechtfertigen. Einerseits ging es um die Behauptung, die Veranstaltung sei steuerfinanziert worden. Andererseits um die Darstellung, es habe öffentlichen Zugang gegeben, sogar die Geschäftsleitung habe den Termin aktiv beworben. Und dann ist da noch die Sache mit den Transferleistungsbegünstigten, die beim sogenannten „Iftar“ Gast gewesen seien. Keine der Einlassungen könne bestätigt oder als richtig angesehen werden, sagte zumindest Justitia in ihrem auffallend raschen Tenor.

Es war zwar eine Eilentscheidung, dennoch wäre sorgfältige Prüfung notwendig gewesen…

Doch war sie bei ihrem Urteil zu oberflächlich, prüfte die Sachlage nicht analytisch genug? Fakt ist, dass der Rahmen als Eröffnungsfeier der neuen Kantine deklariert wurde. Es habe keinen Zuschuss der Behörde gegeben, die Kosten trage die Pächterin selbst. Nur Mitarbeiter, Freunde, Familie und soziale Träger aus der Nordstadt sind willkommen gewesen, argumentiert die Gegenseite. Das Ganze fand außerhalb der Öffnungszeiten statt. Zweifelsohne hatte die Leitung der Arbeitsagentur eine herzlich verfasste E-Mail intern weitergeleitet. Man habe eine multikulturelle Atmosphäre schaffen wollen, nahm deshalb Bezug zum Ramadan. Es habe sich nicht um ein religiöses Event gehandelt, von öffentlichen Mitteln soll allenfalls der Caterer profitiert haben. Wurden Tatsachen von meinen Kollegen so weit verdreht, dass der verständige Durchschnittsleser plumper Fiktion ausgesetzt war? Die Auffassung jener, die die Waage der Gerechtigkeit in Händen halten, war eindeutig, aber an mehreren Stellen hinkt ihr Votum. Da wird eine gewisse Tendenz deutlich.

Es wurden öffentliche Strukturen für ein angeblich privates Event zur Verfügung gestellt…

Dass man die von „NiUS“ selbst in Teilen publizierte Einladung nunmehr gegen das Magazin verwendete, dem substantiellen Einwand kein Gehör schenkte, dass durch die Unterschrift der Pressesprecherin und das Angebot einer Kinderbetreuung durchaus der Anschein von einem offiziellen Charakter entstehen konnte, lässt tief blicken in eine mögliche Voreingenommenheit der Richter. Diese Kontextualisierung blieb in der Bewertung ausgespart, das Gebot zu staatlicher Neutralitätspflicht, die Nutzung allgemein zugänglicher Räumlichkeiten und die Aussendung über das Intranet als weitere Indizien dafür, dass zumindest amtliche Strukturen zweckentfremdet wurden, wollten die metaphorisch Blinden einfach nicht hören. Die Prüfung zu Lasten der Medienvertreter erfolgte weitgehend flüchtig, leichthin und gegenstandslos. Man untersagte nicht nur unwahre Tatsachen, sondern auch durch die Meinungsfreiheit gedeckte Interpretationen, Wertungen und Einschätzungen. Dieser Schritt ging zu weit, mutet zeitgeistig an.

In wesentlichen Teilen war die Berichterstattung als zulässiges Werturteil legitim…

Wie ist also noch kontroverse Diskussion möglich, wenn die Instrumentalisierung öffentlicher Infrastruktur und hauseigener Kommunikationswege für ein kulturell konnotiertes Ereignis das Maß des Verantwortbaren übersteigt? Eine Sonderbehandlung dieser Arbeitsagentur wurde durchgewunken, ohne den Kollateralschaden zu bedenken, dass eine vage Beweisführung den Beigeschmack zurücklässt, hier sollte eine polarisierende Auseinandersetzung vermieden werden. Wieder einmal aus Angst vor möglichen Ressentiments? Im Kuschen vor der Plausibilität? Als Resultat von Anpassung an ein Klima der Bevorzugung? Was wäre gewesen, hätte man zum Abendmahl aufgerufen? Mit explizitem Verweis auf den Gründonnerstag? Vornehmlich adressiert an Christen? Soll hier Präzedenz geschaffen werden, eine Einschüchterung des unabhängigen Journalismus? Man könnte durchaus davon ausgehen, die dritte Gewalt habe ein Exempel statuiert. Denn ob das Resultat in der Hauptsache Bestand haben, wie die Verhältnismäßigkeit protokolliert wird, all das bleibt abzuwarten.