Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Digital Services Act: Elon Musks Plattform X hat noch eine Woche“ (aus: „WiWo“ vom 09.03.2026)
Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründest du entweder einen Arbeitskreis – oder verbietest all das, worauf du inhaltlich keine Antwort hast. In autoritären Regimen ist das Sanktionsmittel der Unterdrückung vor allem deshalb gängige Praxis, weil man sachlich und argumentativ an seine Grenzen gekommen ist. Eine Realität, die nicht ins eigene Weltbild passt, wird so lange manipuliert, bis das gewünschte Ergebnis dasteht. Entsprechend fix scheint auch die Idee einer Petition, die aktuell dazu aufruft, die Plattform X aus der EU zu verbannen. In der typischen Manier selbsternannter „Demokraten“ wird von einem „Wir“ gesprochen, das angeblich hinter der Eingabe steckt. Als ob eine alarmistische Minderheit für die Gesamtheit sprechen könne. Regelmäßig wird versucht, ganze Bevölkerungsteile zu vereinnahmen, Spaltung und Polarisierung zwischen „denen“ und „uns“ voranzutreiben. Die Bittschrift beruft sich auf Allgemeinplätze. Elon Musk setze mit seinem sozialen Medium die Privatsphäre der Bürger Europas auf Spiel. Im Konjunktiv wird gemutmaßt, das ehemalige Twitter könnte für die Verbreitung „illegaler“ Inhalte „missbraucht“ werden.
Aus den Augen, aus dem Sinn? Was wäre diese angeblich so freie Welt ohne Verbote!
Ohne Substanz spricht man davon, dass die Behörden versagten, weil sie zu lange brauchten, auf Einsprüche gegen sogenannte „Hate Speech“ zu reagieren. Ein Fingerzeig, der entlarvend ist. Da werden die denunziatorischen Meldestellen mit ihrer Einladung zum Volkssport des Anschwärzens legitimiert. Es brauche eine Alternative zur Künstlichen Intelligenz „Grok“, damit sich vor allem linke Inhalte ohne algorithmische Steuerung verbreiten könnten. Ursula von der Leyen dürfte dieses Vorgehen gefallen, steht es doch völlig im Einklang mit ihrem „Digital Services Act“ und anderen Verordnungen aus Brüssel, die bislang nicht höchstrichterlich abgeklopft wurden, sondern als ein loses Regelkonstrukt im Raum stehen. Man mag einwenden, dass sie ihre parlamentarische Rechtfertigung erhielten, um letztlich doch dafür zu sorgen, dass weniger genehme Meinungen einigermaßen willkürlich gedrosselt und indiziert werden können. Da läuft viel auf einen Absolutismus ungeahnten Ausmaßes hinaus. Man bedient sich klassischer Angst-Rhetorik, sorgt sich angeblich um Desinformation von Kindern, Heranreifenden und Erwachsenen.
Es gibt Gründe, X zu rügen – aber keine Rechtfertigung, die Plattform zu verbieten…
Unter dem Deckmantel des Schutzes vor vermeintlicher Propaganda wird man selbst zum Drücker, der seine Sicht der Dinge wie ein Marktschreier in die Lande posaunt. Emotional gibt sich die Warnung vor der Digitallobby. Ganz generell wird agitiert, ohne jegliche Bemühungen der Transparenz zur Kenntnis zu nehmen, die X mit seiner Compliance anstrebt. Mittlerweile ist es Trend und Mode, irgendein Gebaren rauszuhauen, ohne sich annähernd bewusst zu machen, wie imperatorisch es daherkommen würde. Wer den Zugang zu freien Informationsquellen beliebig beschneiden will, der torpediert die Grundrechtecharta in Artikel 11. Der dortige Anspruch, sich unbehelligt ein Bild über Tagesaktualität und Politgeschehen machen zu können, ist mit jeglichem Gedanken von Zensur unvereinbar. Plötzlich wird die Exekutive zum Juristen, nicht mehr Richter würden entscheiden, sondern die Kommission. „Hetze“ ist weder in den Strafgesetzen normiert, noch gibt es eine gesellschaftlich ausgehandelte Definition darüber. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit würde ausgehebelt, umgeht man mildere Mittel, greift sofort zur Keule des Mundtotmachens.
Die Wunschvorstellung von „uns Demokraten“: Ein Medium, das nur noch links toleriert…
Protektionismus ist ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert. Redestandards würden relativiert, fokussiert man sich auf das Regulieren jenes Anbieters, der den Zentralisten nicht umsonst ein Dorn im Auge ist. Denn im Gegensatz zu „TikTok“ oder „Meta“ greift X deutlich weniger in die Diskussion der Menschen ein. Natürlich gibt es einige Aspekte zu bemängeln, lässt sich die hauseigene AI wohl tatsächlich für anrüchige Zwecke instrumentalisieren. Und auch bisher verhängte Strafen sind nicht völlig unbegründet. Es mangelt noch an Auskunft darüber, wie die Berechnungsverfahren konkret aussehen, mit Hilfe derer die Impressionen von Posts, Grafiken und Videos in den Timelines gesteuert werden. Anhand welcher Kriterien findet eine Priorisierung statt, wann senkt man die Sichtbarkeit von Nutzern? Hierauf braucht es tatsächlich Antworten, aber sie können nicht mit Drohung durchgesetzt werden. Es mag ein gewisser Neid sein auf den Erfolg des Multimilliardärs, der zweifelsohne eine streitbare Affinität zur AfD hegt, um sie und ihre Anhänger deshalb zu bevorteilen. Hieran kann man Anstoß nehmen, ohne zum Tabu zu greifen.








