Schlagwort: Brandenburg

Wer „in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar“ ist, entscheidet der Radikalenerlass 2.0 – dieses Mal in Brandenburg!

Beschönigend als „Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Januar 1972“ bezeichnet, ging der sogenannte „Radikalenerlass“ in die Geschichte der Bundesrepublik ein. „Jeder Bewerber für den öffentlichen Dienst hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften auf seine Verfassungstreue hin überprüft zu werden“, hieß es entsprechend.

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