Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „1.263 verifizierte Unterschriften: Fordere Deutsche Post auf, AfD-Aufträge abzulehnen“ (aus: „Change.org“ vom 09.02.2026)
„Vom Paradies ist nur eins mit Sicherheit überliefert: das Verbot!“, sagte der deutsche Autor Wolfgang Mocker, um damit vielleicht auch zu erklären, warum die Menschheit so viel Gefallen findet an Zensur und Unterdrückung. Mag uns dieser Ausdruck von vermeintlicher Macht gegenüber dem Anderen wahrscheinlich so sehr reizen, weil wir Kontrolle ausüben können, Marionetten nach unserer Pfeife tanzen lassen, Genugtuung spüren, wenn uns niemand widerspricht. Letztlich ist eine Mentalität der Potenz der letzte Akt von Hilflosigkeit. Insbesondere dann, wenn es an Inhalt und Argument fehlt. Im Untergang prügelt man wild um sich, klammert sich an jeden Strohhalm, sei er noch so absurd. Beispielsweise eine Petition, die aktuell im Internet grassiert. Mit derzeit 1.263 verifizierten Signaturen fordert sie die Deutsche Post auf, die Zustellung von Material und Flyern zu boykottieren, welche von der AfD stammen. Dabei stellt sie eine groteske Begründung auf: Wer nach außen Respekt vor Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung zeige, dürfe Beschäftigte nicht zwingen, „Hitlerbärte“ zu verteilen.
Keine Scham mehr vor dem Totalitären, keine Skrupel wegen des Verfassungsbruchs…
In Anspielung auf einen konkreten Vorfall, bei dem es zum Versand von Wahlkampfunterlagen Alice Weidels gekommen sei, die demnach in der Lichtspiegelung eine entsprechende Symbolik erkennen ließen, sollen Mitarbeiter also künftig die Überbringung jeglicher Briefe und Faltblätter der Partei ablehnen dürfen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Man verlangt einer gigantischen Firma eine falsch verstandene Neutralität ab, obwohl sie nur Überbringer, nicht Urheber dessen ist, was der gelbe Wagen durch die Lande kutschiert. Nun drehen sich die Stellschrauben also noch ein Stück weit fester. Da werden Maßnahmen ins Spiel gebracht, die nicht nur eine konsequente Ausgrenzung, Benachteiligung und Schmähung der Alternative für Deutschland zur Konsequenz hätten, sondern sich verfassungsrechtlich mehr als bedenklich erweisen. Denn nach dem Postgesetz ist das Unternehmen als Universaldienstleister verpflichtet, Sendungen diskriminierungsfrei zu befördern. Sie darf Kunden also nicht wegen deren politischer Auffassung schlechter stellen, schon gar nicht die Annahme von Aufträgen pauschal verweigern.
Beachtlich, dass offensichtlich rechtswidrige Forderungen so breit unterstützt werden…
Es zeigt sich, welch Geistes Kind jene sind, die überhaupt auf die Idee kommen, solch ein Vorhaben auf den Weg bringen zu wollen. Auch eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ändert nichts an der Ausgangslage, solange der Postweg nicht dafür missbraucht wird, extremistisches Gedankengut zu verbreiten. Die AfD ist weiterhin gleichwertiger Akteur, darf ungehindert am Geschäftsverkehr teilnehmen. Allein auf plumpen Gutachten fußend, würde Karlsruhe ein pauschales Manöver sofort einkassieren, das Prämissen aufstellt, aber die entsprechenden Beweise schuldig bleibt. Doch was sich zeigt, dass die sogenannten „Guten“, die für „unsere Demokratie“ kämpfen, jegliches Gespür dafür verloren haben, was juristisch haltbar, was offensichtlich autoritär wäre. Die Gründe für das dargebrachte Anliegen erweisen sich als einigermaßen schizophren. Man wirft dem Betrieb Doppelmoral vor, weil er einerseits für Toleranz, Vielfalt und Diversität wirbt. Und sich andererseits erdreistet, Umschläge und Postkarten in die Vorgärten der Nation zu tragen, die von dieser gescholtenen Opposition stammen. Wie viel konkreter muss totalitäres Denken noch werden, damit auch der letzte Schlafwandler erkennt, was sich in dieser Republik Bahn bricht? Da sind keine Anzeichen mehr, fern am Horizont. Sondern die Einschläge kommen immer näher.
Das Grundgesetz wird plötzlich zur Verhandlungsmasse, wenn der Feind stimmt…
Da wird ohne Scham und Pietät mit Instrumenten und Maßnahmen agiert, die wir aus der Anbahnung der großen Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts kennen. Auch dort wollte man Wirtschaft und Industrie erpressen, sie auf Linie bringen, sie zu Werkzeugen der Ideologie machen. Ein einzelner Beschäftigter wird sich nicht auf die Gewissensfreiheit beziehen können, lehnt er es ab, einen „blauen“ Brief zu transportieren. Denn auch wenn eine interne Leitlinie den Regenbogen propagiert, gilt sie lediglich als als prinzipielle Philosophie, in der die Belegschaft handeln soll. Sie erlaubt keine generelle Zurückweisung von Verpflichtungen, welche sich auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Gleich mehrfach kollidiert die Idee von Protest und Abwehr mit Paragrafen oder Bestimmungen. Regeln und Prinzipen zählen offenbar nicht mehr, wenn es um den Kampf gegen den angeblichen Antifaschismus geht. Da macht man sich die Welt, wie sie Honecker gefällt. Und so bleibt unter dem Strich beängstigend, wie viele eine derartige Gangart mit ihrer Unterschrift befürworten, ohne Rücksicht auf den Verlust von Verfassungstreue und Rechtsstaatlichkeit.







