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Wieder eine Klatsche für die Deportationslügner: Berliner Gericht sieht keine Anknüpfungspunkte zur Geheimtreffen-Behauptung!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „‚Aus der Luft gegriffen‘ – Vosgerau gewinnt gegen das Zentrum für politische Schönheit“ (aus: „Junge Freiheit“ vom 12.12.2025)

Wer sich als Kronzeuge hingibt, der wird früher oder später im Mittelpunkt stehen. Und so war es auch mit dem Influencer Erik Ahrens, der sich einst einer rechtsradikalen, vielleicht gar neonazistischen Gesinnung lobte, als Einflüsterer von Politikern wie Maximilian Krah galt. Doch er wechselte kurzerhand die Seiten, brauchte möglicherweise wieder etwas mehr Aufmerksamkeit, nachdem es ziemlich still um ihn geworden war. Und so bot er sich offenbar an, hinsichtlich des sogenannten Geheimtreffens von Potsdam auszusagen, dass ausdrücklich über die Möglichkeit der Deportation von „deutschen Staatsangehörigen“ gesprochen wurde. Die Zusammenkunft am Lehnitzsee hatte für bundesweites Aufsehen, Proteste und Demonstrationen gesorgt, waren Mitglieder der AfD und der WerteUnion, aber auch Vertreter der Wirtschaft zusammengekommen, um unter anderem Worten des österreichischen Aktivisten Martin Sellner zu lauschen. Sein Konzept der Remigration ist mittlerweile in zahlreichen juristischen Verfahren zum Gegenstand geworden, nunmehr auch am Landgericht Berlin II. Dort verhandelte man jüngst darüber, ob das „Zentrum für politische Schönheit“ dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau öffentlich und wahrheitswidrig Meineid vorgeworfen hat.

Erik Ahrens drückt sich als Kronzeuge um eine wasserdicht verwertbare Erklärung…

Letztgenannter wurde von der sich als Künstlerkollektiv beschreibenden Links-NGO in einem Beitrag auf der Plattform X vom 8. Oktober 2025 bezichtigt, fälschlicherweise behauptet zu haben, bei der entsprechenden Veranstaltung habe es ausdrücklich keine Diskussion darüber gegeben, auch Inländer abzuschieben. Als Beweis führte man an, es gebe einen Teilnehmer von damals, der das Gegenteil belegen könnte. Gemeint war offensichtlich Ahrens, der allerdings nur ein mit „Eidesstattlicher Versicherung“ überschriebenes Schriftstück abgegeben hat, dass keinen prozessualen, für ihn Folgen habenden Wert besitzt. Da es gleich mehrere anderslautende Stimmen gibt, die bezeugen können, dass explizit die rechtliche Unmöglichkeit einer Rückführung von Personen mit deutschen Pass betont worden sei, weshalb man sich ausschließlich auf die konsequente Strafverfolgung islamistischer oder krimineller Deutscher mit ausländischen Wurzeln beschränkt habe, ergebe sich laut Gericht eine widersprüchliche Gemengelage, die vermuten lässt, dass das Posting in den sozialen Medien eine unzulässige Meinungsäußerung darstelle, weil der Inhalt nach derzeitigem Ermessen „aus der Luft gegriffen sei“ und es somit an tatsächlichen Anknüpfungspunkten fehle.

Das „Zentrum für politische Schönheit“ kann sich auch nicht auf die Kunstfreiheit beziehen…

Vosgerau hat damit gegen das Zentrum gewonnen, weil die im vorliegenden Fall gewählte Formulierung nicht unter Art. 5 GG subsumiert werden könne. Es bestehe kein schützenswertes Interesse für irreführende Aussage, der Jurist hätte gelogen. Man könnte sich auch nicht auf andere Teile des Grundgesetzes beziehen, weil die Kundgabe im ehemaligen Twitter keine „verselbstständigte ästhetische Wirklichkeit geschaffen oder angestrebt“ habe. Haltlose Unterstellungen sind deshalb so lange unzulässig, wie der Wahrheitsgehalt über das Geheimtreffen umstritten ist. Diese Klärung erscheint schon deshalb als zwingend erforderlich, weil sie denjenigen den Wind aus den Segeln nimmt, die die offensichtlich dem Beweis nur schwer zugängliche Tatsachenbehauptung ohne Not replizieren, wiederholen und verbreiten, mangelt es ihnen ansonsten an Argumenten, beispielsweise auch mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren der Alternative für Deutschland. Der Versuch scheint insofern kläglich gescheitert, eine vermutliche Märchenerzählung zur baren Münze zu erklären, da sich ein Hinweisgeber schon allein deshalb seiner Sache nicht sicher zu sein scheint, weil Erik Ahrens im entscheidenden Moment wenig Rückgrat zeigt.