Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Auftritte des Rechtsextremisten Höcke in Bayern“ (aus: DER SPIEGEL vom 13.02.2026)
Es ging vornehmlich um die Sorge, Björn Höcke könnte bei seinen Auftritten in Bayern NS-Parolen aussprechen, antisemitische Formulierungen nutzen oder gar rassistische Narrative zum Besten geben. Doch eine solche Befürchtung reicht definitiv nicht aus, um Redeverbote zu verhängen. Zu diesem Entschluss kam einerseits die Judikatur von Augsburg, welche im Eilverfahren ein entsprechendes Dekret gegenüber dem 53-Jährigen aufhob. Und auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der zweiten Instanz für den Thüringer Landeschef der AfD votiert. Somit steht den beiden Veranstaltungen in Lindenberg und Seybothenreuth nichts mehr im Wege. Denn die jeweiligen Behörden hatten versäumt, ausreichende Begründungen für ihren Vorstoß zu liefern. Die Hürden seien hoch, um die Meinungsfreiheit einzuschränken, betonten die Roben. Eine diffuse Gefahr, dass Straftaten begehen werden könnten, erweist sich als substanzlos und wagemutig. Immerhin mangelte es schon an der Konkretisierung, auf welcher substantiierten Grundlage eine solche Prognose fußen soll.
Einst traf es Friedensaktivisten und Umweltschützer, heute droht jedem von uns die Zensur…
Dass der Abgeordnete wegen der Verwendung von geschichtlich belastetem Vokabular verurteilt wurde, kann nicht als mögliche Ausrede dafür dienen, die Opposition im Kommunalwahlkampf behindern zu wollen. Schließlich stehen im Voralpenland Abstimmungen an. Wenn man sich zurückerinnert, dann waren es Bürgerrechtler, Friedens- und Umweltgruppen in der DDR, die man mundtot gemacht hatte. Kritische Pfarrer und Aktivisten wurden mit Zersetzungsmaßnahmen der Stasi bekämpft. Auch im Dritten Reich zogen sie sich in den Untergrund zurück. Denn die Repression hatte ein Ausmaß von Willkür und Beliebigkeit angenommen, dass es gefährlich wurde, sich mit einer anderslautenden Meinung in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Wenn das System auf Instrumente und Maßnahmen zurückgreift, die Parallelen zu den dunkelsten Kapiteln der Vergangenheit eröffnen, dann haben wir den Boden der Volksherrschaft unsanft verlassen. Und da hilft es auch nicht, wehrt sich die Bundesregierung gegen Anwürfe aus den USA, man lasse hierzulande wesentliche Grundrechte schleifen.
Die Methoden von Stasi und Co. treten, in modernem Gewand, immer unverhohlener hervor…
Denn mittlerweile kann jeder erleben, wie nuanciert wir uns im Umbruch befinden. Von der liberalen Ordnung bleiben nur noch Spuren, die Hemmschwelle der Skrupellosigkeit sinkt, die Widerstandsbewegung gegen den Machtmissbrauch an der Spitze der Republik zum Schweigen zu bringen. Seitdem kontinuierlich verhindert wird, den 23. Februar 2025 noch einmal neu auszuzählen, weiß die Nation nicht einmal sicher, ob Kanzler Merz überhaupt legitim im Amt ist. Da werden Pfründe in Sicherheit gebracht, man verabschiedet sich so ungern von Pöstchen und Diäten. Wenn man erst einmal an den Söder’schen Fleischtöpfen sitzt, es sich bequemlich eingerichtet hat, dann tut man sehr viel, um Profite und Komfort zu erhalten. Insofern überrascht es nicht wirklich, wie dreist zu manipulieren versucht wird. Nicht einmal mehr den Schlagabtausch im Vorfeld eines Urnengangs lässt man mit rechten Dingen zugehen, sondern ringt um dessen Beeinflussung, im Zweifel sogar durch schlichte Unterdrückung. Zumindest dieses Mal ist das augenscheinliche Bemühen nach hinten losgegangen.
Bemerkenswerte Entscheidungen aus Bayern, wo Justitia eigentlich längst links tickt…
Bedauerlicherweise ist es heutzutage aber nicht mehr sicher, dass die dritte Gewalt in die Parade fährt. Man kann sich kaum noch darauf verlassen, dass Urteile zugunsten der Dissidenz ausgehen. Allzu sehr scheint auch Justitia unterwandert, besonders im Südosten kann man beobachten, dass der Stellenwert von Artikel 5 ins Rutschen geraten ist. Hierfür genügt exemplarisch der Blick auf das Vorgehen in der sogenannten „Schwachkopf“-Affäre. Vielleicht auf hoher See, aber sicher nicht vor Gericht, bist du heutzutage in Gottes Hand. Sondern bedarfsweise das Opfer grüngefärbter Staatsanwälte oder der Spielball eines ultraroten Vorsitzenden. Ausnahmsweise hat man sich besonnen, das Bild von Unabhängigkeit zu bewahren, sprang man auf die Seite von Björn Höcke, weil die Argumentationen seiner Gegner so offensichtlich subtil gewesen sind, dass es einen letzten Tabubruch bedeutet hätte, ließe man die Exekutive auf einer derart grotesken Indizienkette gewähren. Einen Blankoscheck bedeutet der Erfolg keineswegs. Denn die Eliten werden weitermachen, ist der Kampf von „wir Demokraten“ längst nicht ausgefochten.







