9 Jahre „Philosophia Perennis“ sind 9 Jahre Kampf für die Meinungsfreiheit!

Ein Gastbeitrag von Dr. David Berger

Vor einigen Tagen wurde der Blog „Philosophia Perennis“ neun Jahre alt. Mit ihm begann ich den Kampf für Demokratie, Rechtsstaat, Menschen- und Bürgerrechte zu meiner neuen Lebensaufgabe zu machen. Als er innerhalb kürzester Zeit wuchs, begannen eine Vielzahl an Aktionen gegen mich, die durchaus als exemplarisch für den Kampf gegen Presse- und Meinungsfreiheit gelten dürften.

Meine Erfahrungen als konservativer Publizist und Blogger und warum nicht nur ich mich freuen würde, wenn wir ein für alle alternativen Medien existentielles Verfahren weiterführen könnten, lassen sich in einer klaren Motivation festhalten: § 188 des Strafgesetzbuches („Majestätsbeleidigung“), das derzeitige Agieren des Verfassungsschutzes sowie weiter Teile der Justiz sind der bislang letzte Höhepunkt einer seit 10 Jahren sich immer schneller fortsetzenden Abschaffung der Grundrechte auf Presse- und Meinungsfreiheit.

Vorbilder aus dunkler Zeit

Dabei können wir bezüglich des § 188 totalitäre Vorbilder dieses Gesetzes in dunkler Vorzeit nicht verschweigen: So findet sich im Strafgesetzbuch der DDR in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 ein durchaus ähnlich klingender Gummiparagraph: „§ 106. Staatsfeindliche Hetze. (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln … Repräsentanten der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert […] wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

40 Jahre vorher wurde am 20. Dezember 1934 vom NS-Regime das „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ erlassen, das unter anderem diesen Paragraphen enthielt: „§ 2 (1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.“

2015 als Wendepunkt

Richtig Fahrt aufgenommen hat die immer deutlicher werdende Abschaffung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit allerdings erst ab 2015. Ein Ereignis scheint mir dabei der Auslöser gewesen zu sein. Die berüchtigte Silvesternacht. Nach den skandalösen, sexuellen Massenübergriffen von Migranten auf Frauen und Mädchen nicht nur in Köln hatten Politiker und Polizeimeldungen zunächst von einer „ruhigen Silvesternacht ohne besondere Vorkommnisse“ gesprochen. Und das noch als schon erste Berichte über die Vorfälle in den sozialen Medien hochkochten. Erst als man angesichts einer Flut an Videos, Erlebnisberichten, Anzeigen usw. das Ganze nicht mehr als „rechtsextreme Fakenews“ abtun konnte, trat dann u.a. OB Henriette Rheker mit ihrem Motto „Eine Armlänge Abstand“ an die Öffentlichkeit.

Eine Kölner Erklärung, die die ganze Lokalprominenz bis zu Kardinal Woelki damals unterzeichnete, machte sich dann auch keinerlei Sorgen um die Opfer, sondern um die Tatsache, dass die Täter nun in den sozialen Medien rassistisch beleidigt werden könnten.
Ab diesem Zeitpunkt begann vor allem Facebook eine übersensibilisierte Zensur mit Berufung auf die in alle Richtungen dehnbaren Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen: schon damals war von juristisch kaum eindeutig qualifzierbaren Stichpunkten Hass, Fakenews und Hetze die Rede.

Islamkritik als „Rassismus“ verunglimpft

Als ich dann angesichts des Attentates von Orlando am 12. Juni 2016 in einem Interview mit der Münchner Abendzeitung wagte, den Islam und seinen Hass auf homosexuelle Männer dafür verantwortlich zu machen und dieses Interview dann auch auf Facebook postete, wurde ich für einen ganzen Monat gesperrt.

Das war die Geburtstunde meines Blogs: Schwerpunkte waren sehr schnell die Zensurwut des von Heiko Maas angestoßenen Kampfes gegen rechts und auch die Amadeo Antonio Stiftung. Schon nach wenigen Monaten setzen daraufhin zahlreiche Gewaltdrohungen gegen mich ein. Der kontaktierte Staatsanwalt ieß mich wissen, ich solle das nicht so ernst nehmen – da werde schon nichts passieren.

Frau Kahane tritt auf…

Als mein Blog etwa drei Millionen Leser im Monat erreichte, lief dieser nicht mehr unter dem Radar der neuen Hexenverbrenner und es war Frau Kahane von eben jener Stiftung, die nun angriff. Ausgestattet mit einem Millionenetat, griff sie eine juristische Feinheit auf und ließ diese zu einer Unterlassungsklage aufbauen (ich hatte anlässlich einer Niederlage von Kahane gegen Weidel von einem Gerichtsurteil statt einer gerichtlichen Entscheidung gesprochen). Dass ich das finanziell überlebte, habe ich in erster Linie meinen großzügigen PP-Lesern, aber auch Politikern der AfD zu verdanken, die zu Spenden aufriefen. Hier sei nochmals allen ausdrücklich gedankt, die mich all die Jahre auch finanziell unterstützt haben!

Als dunkler Tag in die Geschichte unseres Landes wird tatsächlich der 30. Juni 2017 eingehen. An diesem Tag verabschiedete der Bundestag das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das schließlich am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Mit dem Gesetz erreicht der von Heiko Maas unter Merkel initiierte „Kampf gegen rechts“ einen seiner ersten tragischen Höhepunkte. Mit dem Gesetz wurden die sozialen Netzwerke bei einer Androhung hoher Bußgelder dazu verpflichtet gegen Hassrede und Hetze selbständig vorzugehen. Beides juristisch extrem fragwürdige Begriffe.

NGO und Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Hinzukommt, dass damit im Interesse „zivilgesellschaftlicher Organisationen“, die das Gesetz mit-erarbeitet und propagiert hatten, eine Paralellejustiz errichtet wurde. Hier liegt der Beginn der ganzen unseligen NGOS, Meldestellen usw., die Millionen an Steuergeldern kassieren, um den Bürger auszuspionieren, zu überwachen, einzuschüchtern und dann poizeilich anzuzeigen.

Das Gesetz war Vorbild und lebt fort in dem am 13. Mai 24 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetz, das den Digital-Service-Act der EU übernimmt.

Die derzeitige Zensur koordiniert die deutsche Bundesnetzagentur, die nun vor allem auf ein ganzes Heer an sog. „Trusted Flaggern“ setzt: Hinweisgeber, die mutmaßlich verbotene Inhalte an Techkonzerne wie Meta melden, klassische Denunzianten möchte man sagen, agierend im gesetzlichen Graubereich. Solch „fragwürdige Hilfsdienste“ nutzen einige Konzerne zwar schon seit Jahren, jedoch wurde das System mit dem »Digital Services Act« (DSA) der EU nun erstmals umfassend „reguliert“. Dieses Gesetz für Onlineplattformen und soziale Netzwerke macht etwa die Vorgabe, dass „Trusted Flagger“ zuvor von einer staatlichen Stelle auf ihre Eignung geprüft werden müssen. Wie sieht diese Prüfung aus?

Als „Erster Trusted Flagger in Deutschland!“ lässt sich  Ahmed Haykel Gaafar stolz in den Medien feiern. Er ist der Direktor der Meldestelle REspect. Er zeigt sich auf Fotos in der islamischen Gebetskleidung in Weiß. Lob an ihn kam bisher von der Hamas und der EU. Dort sitzt er an einem Konferenztisch um mit Organisationen, die schon lange im Verdacht stehen mit der Muslimbruderschaft gemeinsame Sache zu machen, um über „Vorbeugung und Bekämpfung von anti-muslimischer Hasskriminalität in der EU“ zu beraten.

Vom Staatsanwalt für vogelfrei erklärt

Eine ganz entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Rechts auf Meinungsfreiheit haben unterdessen die Staatsanwaltschaften eingenommen. Dazu ein Beispiel:

Am 15. August 2018 postetet eine linke Aktivistin auf Twitter: „Wieso sind schwule alman Männer so krasser Abfall“ (auf Türkisch bedeutet „Alman“ Deutscher). Sinngemäß steht da also „Wieso sind schwule deutsche Männer so krasser Abfall?“. Wenn deutsche, schwule Männer also Abfall sein sollen, dann passiert Folgendes mit ihnen: Sie werden weggeworfen, anschließend gesammelt, am Schluss verbrannt.

Der freie Journalist Boris Pofalla, der auch für WELT arbeitet, brachte den Tweet zur Anzeige, es kam zum Gerichtsverfahren, bei dem selbst die Berliner Staatsanwaltschaft für Hassvergehen gegen Homosexuelle einen Freispruch forderte. Schließlich seien mit „schwulen alman Männern“ auch „sich typisch deutsch verhaltende“ oder „allgemein Spießer“ gemeint, sodass hier keine Volksverhetzung vorliege.

Ein anderer Journalist der „Welt“ recherchierte den Fall weiter und wollte von der betreffenden Staatsanwaltschaft wissen, was denn unter einem „schwulen Alman “ zu verstehen sei. Ich zitiere jetzt den „Welt“-Beitrag: „In einem Telefonat erwähnte die Staatsanwaltschaft als Beispiel für einen schwulen Alman übrigens den rechtspopulistischen Theologen David Berger, der durch sein Auftreten zum Alman werde, aber nicht durch seine Nationalität. Ferner, so die Staatsanwaltschaft Berlin, könnten auch Türken oder Araber „alman“ sein, wenn sie sich so verhielten.“ (Quelle).

Stellen Sie sich vor, Sie erfahren aus einer großen überregionalen Zeitung wie der „Welt“, dass Sie ein Staatsanwalt aus der Stadt, in der Sie wohnen, im Hinblick auf üble Beleidigungen und kriminelle Übergriffe für vogelfrei erklärt hat, weil Sie ein „alman“ sind!

Kastensystem

Was sagt uns das? Es gibt bei uns eine regelrechte Hierarchie der Meinungsfreiheit bzw. des Geschützseins vor Beleidigungen.

a) Ganz unten in diesem Kastensystem stehen die „almans“, die man als „Nazis“, als „Rechtspopulisten“ zu Untermenschen ohne Rechten erklärt hat,

b) dann kommt der Normalbürger, der sich – so fern er nicht obrigkeitshörig ist und dem Ideal des deutschen Untertanens entspricht – von Politikern als „Pack“, „überflüssig wie ein Blinddarm“, „widerlicher Drecksack“, „menschliches Arschloch“ beschimpfen lassen muss. Ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat.

c) Über all dem „Gesocks“ stehen die linksgrünen Majestäten, die Politiker der Einheitsparteien, die bei jeder kleinsten Kritik Bürger vor Gericht zerren können. Natürlich nur, um damit „Unsere Demokratie“ zu verteidigen (denn es gilt für Faeser & Co – nach dem Motto „L’État c’est moi!“ – Der Staat und die Demokratie bin ich“).

Gesinnungssteuer

Aber nicht nur das: für almans scheint es seit neuestem auch ein eigenes Steuerrecht bzew. eine Gesinnungssteuer zu geben. Vor einigen Wochen habe ich einen Prozess gegen das Finanzamt Schöneberg beim Finanzgericht in Cottbus verloren.

Was war vorgefallen?

Wie viele andere Blogs sammle ich seit den zahlreichen Verfahren gegen mich (einige wurden hier auf PP dokumentiert) Spenden beziehungsweise Schenkungen, um die Seite technisch, aber eben auch juristisch am Leben zu halten. Diese wurden jährlich beim Schenkungssteueramt gemeldet und als solche von dem Amt anerkannt.

Mitten in der Coronazeit bekam ich, nachdem ich Lockdown und Impfterror hart kritisiert hatte, allerdings eine Steuerprüfung. Dann kam der Bescheid, in dem stand, dass die Zuwendungen von drei Jahren nicht als Schenkungen anerkennbar sind, weil der Blog rechtspopulistisch und staatskritisch sei. In zwei ganzen Seiten lässt sich der Beamte über meinen Blog aus. Er sei „hetzerisch“, betreibe Fake News etc..

Ein vielsagendes Zitat aus dem Bescheid der Steuernachprüfung:

„Der Internetauftritt philosophia-perennis.com ist vom informativen Blog unlängst zu einer offenkundig sozial- und staatskritischen Nachrichten-Plattform mutiert. Die Teilung von Informationen zu einem bestimmten Thema (philosophia perennis – die Wahrheit hinter der Wahrheit ?) oder die eigene Darstellung des Hauptverfassers (Herr Berger) zu einem Thema ist hier nicht mehr vordergründig auszumachen. Vielmehr findet sich ein breites Spektrum an Themen mit dem augenscheinlichen Ziel, eine Vielzahl von Menschen für diese Themen zu sensibilisieren und zu beeinflussen.

Offenkundig geht es dabei nicht mehr nur um die Wahrheit hinter der Wahrheit, sondern vielmehr darum beinahe alles als unwahr oder zumindest unrichtig darzustellen.

Stetig werden insbesondere Artikel und Beiträge anderer Medien zu tagesaktuellen überwiegend politischen Themen oder direkte Äußerungen von Personen (z.B. Politi-ker, Prominente usw.) aufgegriffen und zielgruppenorientiert beurteilt. Eine gewisse Art von Rechtspopulismus ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Fraglich ist hier, warum denn nur die eigene Wahrheit (also die der Verfasser) die einzige Wahrheit sein muss. Tatsächlich wurden einige dieser selbstgemachten Wahrheiten nachweislich unlängst als hausgemachte Unwahrheiten entlarvt. Hieraus lässt sich durchaus erkennen, dass es nicht immer (oder nicht mehr?) um die journalistische fein recherchierte und bewiesene echte Wahrheit geht, sondern vielmehr um die Beeinflussung.durch bewusst gewählte Rhetorik.

Und diese Darstellungen werden mitunter gezielt vergütet (vgl. Verwendungszwecke bei den Kontoüberweisungen, z.B. „für Artikel X“, – gemeinsam gegen den Islam“, „Kampf gg. Stasi-Schergen“ usw.), vermutlich auch um ein Feedback zu hinterlassen und um weitere Artikel der gleichen Art zu provozieren. Der Bekanntheitsgrad und der Einfluss des Internetauftritts ist durchaus messbar. So waren allein in den letzten Monaten des laufenden Jahres zwischen 450.000 und 525.000 Besucher pro Monat auf der Internetseite.“ – so das offizielle Schreiben des Finanzamtes.

Dass mir das Finanzamt verbieten wollte, diese Sache zu veröffentlichen, setzt dem ganzen noch die Krone auf: Ist man sich dort vielleicht noch bewusst, dass man sich eigentlich schämen müsste?

Obwohl ich weiß, dass enorme Kosten auf mich zukommen, werde ich in Revision beim Bundesfinanzgericht gehen, weil es sich um einen Präzedenzfall handelt, der bald alle anderen Blogger betreffen könnte und zum entscheidenden finanziellen Hebel werden könnte, die alternative Medienlandschaft enorm zu schwächen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.philosophia-perennis.com.