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Faesers Give-Away an jeden vierten Deutschen: Wie die scheidende Ministerin der AfD-Demagogie das Sahnehäubchen aufsetzt!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Einstufung des Verfassungsschutzes: Warum die AfD ‚gesichert rechtsextremistisch‘ ist“ (aus: „tagesschau“ vom 02.05.2025)

In Hannover sagt man „Tschüss“, in Stuttgart sagt man „Ade“, in München sagt man „Servus“ und in Berlin sagt man: „Ihr Dummerchen, das habt ihr nun davon, wenn er dieses Land einer Innenministerin anvertraut, die Muslime mehr zu lieben scheint als sich selbst – und in einem letzten Gruß vor ihrem Amtsende noch ein Viertel der Wähler als gesichert rechtsextremistisch erklären lässt“. Denn Nancy Faeser kann sich noch so sehr winden. Sie kann noch so sehr beteuern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz neutral und völlig unabhängig eine Entscheidung über die AfD getroffen habe, die man als mutig bezeichnen kann, wohl aber eher als dreist, feige und autoritär. Denn wer es nicht schafft, die stärkste politische Kraft in dieser Republik mit Argumenten zu bezwingen, sondern sie anhand eines Gutachtens zu brandmarken und etikettieren, dessen Inhalt niemandem zugänglich gemacht wird, handelt weder in der erforderlichen Transparenz, noch in der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, die schon den geltenden Bestimmungen gemäß einen Anspruch darauf hat, bei derart weitreichenden Stempeln über die Erwägungen informiert zu werden.

Der Vorstoß ist unhaltbar. Denn bislang wissen wir lediglich, dass die üblichen Plattitüden zusammengetragen wurden. Verdachtsmomente hätten sich verdichtet, die Partei verfolge eine nationalistische Gesinnung, mit der sie Art. 1 GG tangiere, insbesondere das Ehrgefühl von Flüchtlingen. Sie diskriminiere und grenze sie aus, betrachte sie allein anhand von ethnischen Aspekten. Dabei hatte doch Karlsruhe schon geurteilt: „Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn [die] Person […] als unwertiges Wesen behandelt wird“ (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 BvR 369/04). Und an anderer Stelle betonen die roten Roben: „Art. 3 verwehrt dem Gesetzgeber indessen nicht jede Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern“ (BVerfG , Beschluss vom 07.02.2012, Az:. 1 BvL 14/07). Es kommt insbesondere darauf an, aus welchen Gründen man durchaus die Weltanschauung eines Ethnopluralismus konform vertreten kann, in der ein Vorrangigkeitsgebot für die eigene Gruppe gilt – und diejenigen gehen müssen, welchen der entsprechende Rechtsstatus fehlt. Und nichts anderes formulieren Alice Weidel und Tino Chrupalla: „Remigration umfasst alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung Ausreisepflichtiger in ihre Heimat“ (Positionspapier vom 29.01.2024).

Anzeichen dafür, dass es über sämtliche Strukturen der Blauen hinweg anderslautende Auffassungen gibt, aus denen heraus in einer prinzipiellen Feindseligkeit oder Aversion gegenüber dem Fremden und allein aufgrund dessen Rasse die Forderung einer vielleicht sogar gewaltsamen Rückführung gefordert wird, konnte man nicht konkretisieren. Denn die Behörde in Köln schweigt. Und sie verkennt insbesondere den in Art. 116 GG festgehaltenen Wunsch der Urväter dieser Republik, in einer strikten und konsequenten Anwendung des anfangs restriktiv gehaltenen asylrechtsparagraphen die deutsche Volkszugehörigkeit zu sichern. Auch damit hat der Inlandsgeheimdienst eine bankroterklärung abgegeben. Und wird den Erfolg seines Bärendienstes schon bald genießen können. Denn es hat einen despotischen Charakter ungeahnten Ausmaßes, der auch außereuropäisch wahrgenommen wird, wenn in einem einstigen Vorbild für Liberalismus und Parlamentarismus plötzlich Horch und Guck diejenigen ins Visier nimmt, die so gar nichts mit Nazis oder Faschisten zu tun haben, sondern sich lediglich wieder Vernunft und Ordnung auf den Straßen und in den Köpfen ihrer Regierung wünschen. Und genau hierfür stehen die Vertreter der Alternative für Deutschland explizit, betonen sie dies von Garmisch bis nach Kiel in zahllosen Veranstaltungen.

Wer ihr Grundsatzprogramm ausführlich studiert, wird dort nichts von den Behauptungen und Unterstellungen finden, die ohnehin jeglichem Beleg oder Nachweis entbehren, weil sie nicht plausibel und kongruent untermauert werden können. Es ist für jeden Wettbewerber auf einem Tableau, das zum Ringen um die besten Lösungen und Antworten für das Morgen herhält, nur allzu gewöhnlich und selbstverständlich, dass im Zweifel auch markige Worte und provokative Formulierungen fallen. Und nicht jede Äußerung von einem Abgeordneten oder Funktionär muss sich mit der Linie der ersten Reihe decken. Letztlich braucht es Verlautbarungen, die in einer Konkludenz zur Generalisierung taugen. Verfolgt man gerade öffentliche Kundgaben verschiedener Spitzenvertreter, so sind zwar nicht selten pointierte Sprüche und reißerische Standpunkte zu vernehmen. Dass diese allerdings nicht mit unserer Ordnung vereinbar wären (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschluss vom 21.01.2025, Az.: 3 B 127/24), lässt sich auch deshalb ausschließen, weil man sich lediglich für eine Weiterentwicklung des derzeitigen repräsentativen in Richtung eines plebiszitären Systems ausspricht, um damit dem Willen und Gedanken der Mehrheit im urdemokratischen Geiste zu entsprechen.

Dies wäre allerdings nicht mit einer Abschaffung der derzeitigen Staatsform verbunden, sondern nur ihre Fortschreibung in Richtung mehr Einfluss des Souveräns. Das mag denjenigen nicht schmecken, die Angst vor dem Pöbel haben, weil sie ihm keine schlüssigen Konzepte für die Zukunft liefern können. Und alleine aus dieser Motivation heraus erfolgt nunmehr eine Einstufung im Augenblick des aktuellen Höhenfluges, welchen man mit rund 26 Prozent bei den Umfragen erreicht. Es sind Angst, Panik und Hilflosigkeit derjenigen, die um Macht und Einfluss bangen. Wie in allen Willkürherrschaften der Vergangenheit, geht der Obrigkeit der Stift. Hektisch versucht man nun, mit der Moralkeule einerseits, angezogenen Daumenschrauben andererseits, im Zweifel auch ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten, das schon allein deshalb wenig Aussicht auf einen für von CDU, SPD oder Grünen als positiv erachteten Ausgang hat, weil es ihm bislang an der Begründetheit fehlt. Sollte es früher oder später zu einem neuen Urnengang, stehen die Zeichen des altbewährte „Weiter so“ ohnehin äußerst schlecht. Denn für viele Bürger, die noch zweifelten, gilt nunmehr: Jetzt erst recht!