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Gutachten, das zweite: Wie Höcke und Anhänger zum legitimen Gegenschlag in Richtung des Verfassungsschutzes ausholen!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „AfD gegen Verfassungsschutz: Höcke und Urban legen Gutachten gegen Beobachtung vor“ (aus: FAZ vom 13.05.2025)

Vorsicht, Gegenangriff! Mit diesen Worten würden wohl viele Journalistenkollegen das umschreiben wollen, was jüngst Björn Höcke mit der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Ausarbeitung erreichen wollte, als er zusammengetragene Expertenmeinungen über sich und die AfD nicht nur in Thüringen präsentierte, um damit möglicherweise auch auf das Gutachten zu reagieren, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz als Basis diente, die Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, um dieses Prädikat später aber wieder auszusetzen, weil ein entsprechendes Gerichtsverfahren nicht beeinflusst werden soll. Doch es gehört in einem zumindest theoretisch noch immer bestehenden Gefüge der Demokratie eben doch zum Prinzip der rechtsstaatlichen Waffengleichheit, sich gegen die willkürliche Ansammlung von einigermaßen belanglosen Zitaten von Abgeordneten und Funktionären der Alternative für Deutschland zur Wehr zu setzen, die keinesfalls dafür taugen, unser Grundgesetz in Frage zu stellen. Sondern die in ihrer Konsequenz vor allem darauf abzielen, erneut unmissverständlich zu unterstreichen, das geltende Paragrafen generell deutlich mehr Handlungsspielraum zulassen, als uns dies beispielsweise Grüne und Linke immer wieder weismachen möchten.

Zu diesem Resultat kommen nun auch die entsprechenden Autoren, die dem zum sogenannten „Flügel“ gehörigen Fraktionschef weder einen Freifahrtschein ausstellen, noch ein Blatt vor den Mund nehmen, wenn es um die schlichte Feststellung geht, dass auch für den außenstehenden Beobachter radikal wirkende Forderungen nicht automatisch mit dem Gedanken der Menschenwürde oder dem Wert der Gleichbehandlung von Personen verschiedenster Herkunft kollidieren. Immer wieder wird ihm vorgeworfen, er vertrete Standpunkte im Kontinuum zum nationalsozialistischen Gedankengut. Dabei ist das Beharren auf einem ethnisch geprägten Volk nur dann anrüchig oder dreist, verweigert man eine historische Auseinandersetzung mit den Zielsetzungen der Väter unserer Republik, die nicht getragen waren von einer zwingenden Überzeugung grenzenloser Vielfalt und einseitiger Toleranz. Stattdessen sieht man an der Entwicklung von Art. 16a, also den entsprechenden Formulierungen zum Anspruch auf Asyl, wie immanent sich parlamentarische Berater einst wehrten, diesen auf jene auszuweiten, die für gewöhnlich innerhalb ihres eigenen Kulturkreises hinreichende Anlaufstellen für Schutz und Obdach hätten, verfolgten sie nicht einen Lebensentwurf in sozialer Absicherung auf hiesigem Boden.

Karlsruhe hat wiederkehrend geurteilt, dass niemandem die Integrität genommen wird, verweigert man ihm vor allem deshalb einen entsprechenden Status, weil Nachweise über eine konkrete und durch Konventionen anerkannte Fluchtursache fehlen. Es ist nicht mit Art. 116 in Einklang zu bringen, dass wir unser Miteinander nur noch entlang eines Passdokuments definieren, statt im Geiste der UN-Charta völlig rational darauf zu beharren, wonach ein Fortbestand ausdrücklich und ohne jede Scham in autochthoner Mehrheit gewährleistet wird. Denn es ist nicht zumutbar, dass Gruppen und Spezien ihre Wesenseinheit aufgeben, um sich von Gästen verdrängen zu lassen, die zwar keinesfalls pauschal mit böswilligen Absichten zu uns vordringen. Aber denen es offenbar in immer mehr Fällen darum geht, allein eine bessere Zukunft in wirtschaftlicher Prosperität und der gemeinschaftlichen Hängematte zu erreichen. Wir sind nicht zur Aufgabe der Intaktheit von Schwarz-Rot-Gold verdammt, weil es im Gegensatz zu den aktuell aufkommenden Behauptungen, beispielsweise durch den Mandatar Dr. Maximilian Krah, für die Legislative Pflicht und Auftrag ist, Normierungen im Zweifel anzupassen, statt stetig darauf zu verweisen, eine strikte Umkehr sei aus juristischen Aspekten nicht möglich. Wer solch eine Haltung propagiert, hätte nicht Politiker werden sollen. Sondern der Insolvenzverwalter eines trägen Gefüges, das jedes Selbstbewusstsein für Veränderung verloren hat.