Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Gericht erklärt Anti-AfD-Resolution von 16 Bürgermeistern für rechtswidrig“ (aus: „Apollo News“ vom 11.07.2025)
Es ist ein Rückschlag für 16 Bürgermeister im Landkreis Roth in Bayern. Nachdem sie sich zu einer gemeinsamen Resolution gegen die Alternative für Deutschland durchgerungen hatten, erklärte das Verwaltungsgericht Landsberg diese nun für rechtswidrig. Die Kommunalpolitiker hatten sich nach einer Recherche der vermeintlichen Nachrichtenplattform „Correctiv“ über ein Geheimtreffen mehrerer Funktionäre der Partei mit Aktivisten und Unterstützern des sogenannten Remigrationskonzepts von Martin Sellner in der Nähe von Potsdam dazu durchgerungen, einen Aufruf zu starten, unterstellten sie den Teilnehmern kurzerhand, dass sie aufgrund der Teilnahme an der sich später als völlig unanrüchig darbietenden Zusammenkunft eine Gesinnung offenbart hätten, die „eine große Übereinstimmung mit nationalsozialistischem Gedankengut“ beweise. Darüber hinaus formulierten sie: „Es besteht die begründete Gefahr, dass den Menschen in der AfD der Weg geebnet wird, die ähnlich denken wie die Personen, die unser Land vor 80 Jahren ins Unglück und Verderben gestürzt haben“. An Schamlosigkeit kaum zu überbieten, relativiert man die Geschichte ohne Not und im Wissen um diese abscheulichen Vergleiche und Parallelen, allein um der Demagogie und Agitation willen.
Die Nazi-Psychose unter den Rächern „unserer Demokratie“ scheint weit fortgeschritten!
Mit diesen Aussagen verstoßen die Rathauschefs gegen ihre Neutralitätspflicht und verbreiten darüber hinaus verleumderische Werturteile, welchen vor allem deshalb eine schwerwiegende Niederträchtigkeit innewohnt, hatten mehrere Instanzen den öffentlich-rechtlichen Medien bereits untersagt, weiterhin die Erzählung aufrecht zu erhalten, man habe sich am Lehnitzsee auch auf die gegebenenfalls gewaltsame Abschiebung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund verständigt. Dieses Narrativ ordnete die Justiz mittlerweile eindeutig als Falschbehauptung ein, sodass sämtlicher Duktus der üblen Nachrede zugerechnet werden kann, welcher sich auf diese schlichte Unwahrheit bezieht. Nachdem der Abgeordnete Ferdinand Mang über den Schiedsspruch zu Lasten der Gemeindevertreter in den sozialen Netzwerken berichtet hatte, wurde die Tragweite der Entscheidung deutlich. Wenngleich die Gegenseite in Berufung gehen kann, hat die dritte Gewalt den sich als Rächer der Demokratie aufspielenden Stadtoberhäuptern einen ordentlichen Denkzettel verpasst, welcher gleichsam Signalwirkung für andere Gutgläubige hat. Schließlich gibt es eine ganze Reihe an Scheinheiligen, die ohne Schmähung und Dichtung keinerlei Handhabe mit Blick auf ihre Gegner hätten.
Den Relativierern der Geschichte müssen Grenzen aufgezeigt werden!
Nicht nur, dass sie ihre Befugnisse weit überschritten, machten sie polemischen Wahlkampf gegen einen missliebigen Konkurrenten. Es handelt sich um die klassische und verpönte Diffamie, bedient man sich des Schwindels, um jene an den Pranger zu stellen, mit denen man sich argumentativ nicht messen kann. Der ehrverletzende Charakter ihrer Einlassungen war allzu augenscheinlich, geht es den Blauen um die Durchsetzung von Paragrafen, wenn Personen in ihre Heimat überstellt werden sollen, die ohne Aufenthaltsberechtigung in der Bundesrepublik verweilen. Was man sich an Hirngespinsten zusammenreimt, um Verbindungen in die dunkle Historie zu ziehen, hat mittlerweile durchaus psychopathologische Relevanz. Denn wer glaubt tatsächlich daran, Ausländer müssten „Deportation“ fürchten, kämen Alice Weidel und Tino Chrupalla an die Macht? Wie arglistig und heimtückisch bedienen sich die Heuchler und Doppelmoralisten unlauterer Mittel und Werkzeuge, einen Wettbewerber aus dem Weg räumen und mundtot machen zu wollen, weil dieser nicht um den heißen Brei redet, sondern bereit ist, mit Konsequenz gegen den Missbrauch des Asylwesens vorzugehen. Es ist entlarvend, welch Dreistigkeit die Pharisäer des 21. Jahrhunderts mitbringen.