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Wenn der Verfassungsschutz bei Wahlen mitmischt: Das Agieren des nordrhein-westfälischen Landesamtes würde Mielke glücklich machen!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Geheimdienst-Infos: Wie der Verfassungsschutz vor AfD-Bürgermeisterkandidaten warnt“ (aus: „Berliner Zeitung“ vom 30.07.2025)

Man könnte glauben, das Ministerium für Staatssicherheit sei zurück, betrachtet man in diesen Tagen das Gebaren des Landesamtes für Verfassungsschutz, welches sich in Nordrhein-Westfalen unverhohlen in die anstehenden Kommunalwahlen einmischt. So versandte es im Vorfeld insgesamt sechs sogenannte „Erkenntnismitteilungen“, in denen man vor Kandidaten der AfD warnt, die nach Auffassung der Schlapphüte nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden. Unter anderem betroffen ist der für das Bürgermeisteramt in Paderborn antretende Marvin Weber, welchem der Geheimdienst nicht zuletzt vorwirft, sich mit verschiedenen Aussagen – unter anderem auf seinem Telegram-Kanal – gegen die Menschenwürde gerichtet zu haben, forderte er beispielsweise, die hiesige Gesellschaft von der Last der Massenmigration zu befreien, das hiesige Sozialamt für die Welt zu schließen und in eine konsequente und baldige Abschiebekultur einzutreten. Er attestierte eine Verdrängung der hiesigen Gesellschaft, sprach von „Millionen Illegalen“, unter denen sich „Gewalttäter, Clans und Raketenwissenschaftler der Dritten Welt“ befänden, die rasch wieder in ihre Heimat geschickt werden müssten. Auch betonte er, die Deutschen seien nicht an sämtlichen Grausamkeiten der Geschichte schuld. Er erkennt einen Block des Establishments, bezeichnet den Globalismus als „verbrecherisch“.

Auch pragmatisch-populistische Narrative sind ein Ausdruck gelebter Meinungsvielfalt!

Was für manchen Beobachter zugespitzt, polarisierend und sicherlich markant klingen mag, scheint hingegen bei der Behörde Anlass genug zu sein, dem 33-Jährigen Verschwörungstheorien und ein Aufwiegeln der Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen zu unterstellen. Es kommt einem einmaligen Vorgang in der jüngeren Historie gleich, dass sich die Grenzlinien der Gewalten derart verschieben, bemüht sich Horch und Guck ungeniert darum, dem Souverän nicht das volle Abbild der Parteien bei den Abstimmungen im September zur Entscheidung präsentieren zu wollen, sondern an die zuständigen Ausschüsse schamlos heranzutreten, jene Bewerber auszusortieren, die rhetorisch oder ideologisch nicht in die Denkweise des eigentlich zur Spionageabwehr gedachten Apparates an Spitzeln passen. Und so ist die ellenlange Abhandlung, mit der man sich das Etikett einer tragfähigen Argumentation kontra des in der Öffentlichkeit beliebten Ratsherren anheften will, schlussendlich von geringfügig substanziellem Wert. Sie ähnelt der subtilen Aneinanderreihung von wenig stichhaltigen Zitaten im Gutachten zur Feststellung eines gesicherten Rechtsextremismus der gesamten Alternative für Deutschland, das für massive Kritik gesorgt hatte, scheint es in den Augen von vielen Bürgern ein plumper Versuch, die kritische Opposition zu diskreditieren, ohne ihr inhaltlich einen anrüchigen Vorwurf oder gar das Wasser reichen zu können.

Es ist nicht die Sorge um die Demokratie, sondern die Angst vor dem Machtverlust!

Es fehlt auch im aktuellen Fall wiederum an plausiblen und konkludenten Rückschlüssen auf eine strukturierte rassistische, fremdenfeindliche und pauschal diskriminierende Gesinnung, die sich nicht allein daraus ableiten lässt, mit Blick auf kriminelle Ausländer zur konsequenten Rückweisung greifen zu wollen. Gleichzeitig sind Meinungsäußerungen von der Legitimität gedeckt, die zwar zur Erinnerung und Mahnung an den Nationalsozialismus aufrufen, sich aber von der Überzeugung lösen, die heutige Generation trage Verantwortung für jene Schandtaten in sich, die allenfalls Großeltern unterstützt oder gefördert haben. Wer sich darüber hinaus skeptisch zeigt, ob die Regierung in Berlin tatsächlich mehr ist als eine Stellschraube im Gefüge der „Siegermächte“, wie es der gelernte Sacharbeiter als eine seiner konfrontativen Positionen ausgibt, muss nicht zwingend die geltende Herrschaftsform als solche in Zweifel ziehen. Stattdessen ist es von Art. 5 GG grundsätzlich gedeckt, den momentanen Status der Bundesrepublik zu hinterfragen, um in der weiteren Einordnung auch zu der Perspektive zu gelangen, dass wir in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis, insbesondere zu den transatlantischen Partnern, stehen. Für diese Sicht gibt es gerade derzeit unmissverständliche Nachweise und Belege, welche der Staat wiederum vermissen lässt, wenn er auf bloße Repression baut, um Konkurrenten mundtot zu machen.