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Schlimmer geht immer: Wie ein potenzieller Ersatzkandidat für Frauke Brosius-Gersdorf dem SPD-Traum eines AfD-Verbots offenherzig frönt!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Kontroverse Juristin: Brosius-Gersdorf verzichtet mit scharfzüngiger Erklärung auf Richter-Kandidatur“ (aus: „Junge Freiheit“ vom 07.08.2025)

In Teilen der AfD wird es als ein Erfolg der Partei bewertet, wiederum feiern sich alternative Medien für den Rückzug von Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die aufgrund fehlender Unterstützung aus der Unionsfraktion nicht mehr nach Karlsruhe wechseln möchte. Tatsächlich beweist die Entwicklung das Funktionieren einer wehrhaften Demokratie, in der insbesondere die SPD versucht, ihre Macht zur Besetzung des Postens für die Instrumentalisierung der Justiz zu missbrauchen. Doch weil man davon ausgehen kann, dass die Genossen von diesem Plan nicht ablassen werden, kursiert im politischen Berlin nunmehr ein neuer Name als Ersatz für die zuletzt auch unter Plagiatsverdacht geratene 54-Jährige. Andreas Fischer-Lescano wurde im Januar zum Richter am Bremer Staatsgerichtshof ernannt, hat eine Professur im Fachgebiet „Just Transitions“ an der Universität Kassel inne. Der 1972 in Bad Kreuznach geborene Rechtswissenschaftler ist in Fachkreisen kein unbeschriebenes Blatt. Und er könnte in Sachen Radikalität noch deutlich drastischere Auswirkungen haben, insbesondere mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Schließlich muss man mit einem Gegenschlag rechnen, wird das grünlinke Spektrum seine Niederlage nicht unbeantwortet lassen – und bedarfsweise noch weiter ausholen, um ihre Despotie zu komplettieren.

Fischer-Lescano geht in Sachen AfD-Verbot rigider vor als Brosius-Gersdorf!

So vertrat der besagte Dogmatiker 2022 die Auffassung, dass der damals aufgrund eines Bundestagsmandats für die Alternative für Deutschland beurlaubte Richter Jens Maier nicht in sein Amt zurückkehren könne, gebe es eine hinreichende Handhabe allein deshalb, weil das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ in einer Studie bestätigt habe, dieser verbreite rassistische und rechtsextremistische Positionen – und käme somit seiner beamtenrechtlichen Treuepflicht nicht mehr hinreichend nach. Dieser Perspektive widersprach das sächsische Staatsministerium der Justiz aufgrund eines eigenen Gutachtens ausdrücklich – und ließ verlautbaren, Fischer-Lescano nehme „Rechtsansichten [ein, die sich mit] elementaren Grundsätze des geltenden Richterrechts“ nicht in Einklang bringen ließen. Die damalige Landesjustizministerin Katja Meier erklärte darüber hinaus, sie habe „noch keinen anderen Wissenschaftler oder jemanden mit juristischem Sachverstand gehört, der die Meinung von Herrn Fischer-Lescano teilt“. Wenn bereits in der Exekutive derartige Zweifel an der Integrität und Qualifikation eines Charakters bestehen, der darüber hinaus keinen Hehl macht, was im Zweifel sein ideologisches Ziel wäre, könnte noch als Steigerung zu einer Person gelten, die vor allem aufgrund ihrer Sichtweise zum Schwangerschaftsabbruch in die Kritik geraten war.

Aus seiner Verachtung gegenüber der blauen Opposition macht der Richter keinen Hehl…

In einem Gastbeitrag für „Der Wiarda Blog“ formulierte der umstrittene Rechtstheoretiker am 27. Mai 2025 unter der Überschrift „Wer die Wissenschaft schützen will, muss die AfD verbieten“ klar und deutlich: „[Die Wissenschaft] muss die menschen-, demokratie-, rechtsstaats- und wissenschaftsverachtende Politik des Rechtsextremismus beim Namen nennen. Sie muss sich in die Debatte um das dringend gebotene AfD-Verbotsverfahren einmischen; ja, sie sollte sich an die Spitze einer konzertierten gesellschaftlichen Aktion zum Schutz der Demokratie setzen – eines Bündnisses, das Schulen und Hochschulen, Gewerkschaften, Betriebe und Kirchen sowie all die anderen gesellschaftlichen Institutionen umfasst, die die AfD mit ihren sogenannten metapolitischen Strategien trojanischer Institutioneninfiltration in Angst und Schrecken versetzt“. Offen unterstützt damit der zu diesem Moment bereits an einem obersten Gericht urteilende Bad Kreuznacher einen kollektiven Angriff auf die Opposition in diesem Land, erweist sich als Aktivist und Initiator von Protesten wie auch einer Unterwanderung, welche mit dem Tragen einer roten Roben bis in die höchste Ebene unserer dritten Gewalt vollständig verwirklicht wäre. Daher sollte niemand die Hände in den Schoß legen, bleibt die Gefahr für deren Zweckentfremdung immanent.

Das Ziel ist klar: Ein Okkupieren der Gewalten, für ein Schalten und Walten…

Immerhin hat der 52-Jährige auch andernorts kein Blatt vor den Mund genommen, sprach im Interview mit der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) in einem Interview vom 1. Januar 2025 offen aus, was er denkt: „Wenn wir den Artikel 21 des Grundgesetzes nicht auf die AfD anwenden, dann können wir ihn gleich streichen“. Ohne nähere Belege oder Nachweise anführen zu können, formulierte er weiter, dass „[wir] bei der AfD wissen nur eins nicht [wissen]: Wer sind die V-Leute? Wir wissen einfach nicht, ob wir die Äußerungen von Tino Chrupalla vielleicht deshalb nicht vor Gericht verwerten können, weil er ein V-Mann ist. Alles andere wissen wir. Die AfD ist verfassungsfeindlich. Die Äußerungen ihrer Politiker belegen rassistische Diskriminierung und Islamfeindlichkeit. Die Partei geht von einem ethnisch-kulturellen Volksbegriff aus“. Wer sich also allein auf der Furcht ausruht, dass künftig klimaschutzfreundliche, queerliebende und vielfaltsgeschwängerte Beschlüsse aus Nordbaden für Furore sorgen werden, vergisst das große Ganze hinter dem Vorhaben von Lars Klingbeil und Bärbel Bas. Hier soll nicht etwa Tendenziosität ausgelöst, sondern ein weiteres und entscheidendes Rädchen im Zählwerk des repressiven Unterdrückens ihres blauen Gegners implementiert werden, das in der Konsequenz bereit wäre, ein Viertel der Wähler heimatlos zu machen.