Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „SPD-Landesvorsitzender fordert nach Hakenkreuz-Skandal plötzlich milden Umgang“ (aus: „Apollo News“ vom 10.08.2025)
Man stelle sich vor, die Beteiligten wären anderer ideologischer Couleur gewesen. Was hätte die sogenannte Zivilgesellschaft samt eingeebneter Leitmedien und Kartellparteien an Aufstand inszeniert und zelebriert, würden wir heute nicht wissen, dass der genossenschaftlich rot gefärbte Vizepräsident des baden-württembergischen Landtages bei einem geheimen Votum im Parlament ein Hakenkreuz auf seinen Stimmzettel geschrieben hat? Kaum auszudenken, wie sehr sich die Aasgeier auf die AfD gestürzt hätten, wäre ein Geständnis von Daniel Born ausgeblieben, der bis heute nur ansatzweise Konsequenzen aus seinem Fehlverhalten zog, um nunmehr aus den eigenen Reihen in Schutz genommen zu werden. In der Südwest-SPD gibt es Stimmen, die ihm den Weg zurück in die Mitte des Plenums ebnen möchten, sagte beispielsweise der Vorsitzende Andreas Stoch, dass ein „erfahrener Politiker“ eine zweite Chance verdient habe. Denn man sollte mit Blick auf Fehler von Menschen nie gänzlich ausschließen, dass diese irgendwann „verziehen würden“, so meinte er. Der Betreffende selbst hatte sich mit einer Kurzschlussreaktion gerechtfertigt, trat sodann aus der Fraktion aus, um aber weiterhin sein Mandat auszuüben, weil er seinen „Wählerauftrag“ zu Ende bringen wolle.
Nachsicht, wenn es die politische Gesinnung gebietet!
Plötzlich ist es also Sanftmütigkeit gegenüber einem von Hass auf die kritische Opposition erfüllten Sozen, die allerdings nur dann Anwendung findet, handelt es sich um Mitstreiter aus der „Unsere Demokratie“-Bewegung, die ihrer Beteuerung gemäß verbotene Zeichen lediglich für den simplen Zweck gebrauchen, um die wahren „Nazis 2.0“ ihrer Verwerflichkeit zu enttarnen. Denn eine echte, glaubwürdige Einsicht für ein schuldhaftes Agieren zeigt der 1975 in Speyer geborene Rechtswissenschaftler nicht, scheint er wohl weiterhin davon überzeugt zu sein, dass die Alternative für Deutschland eine juristische Nachfolge von Hitlers NSDAP darstelle. Man muss sich bisweilen um die mentale Gesundheit manch eines Volksvertreters sorgen, dem es entweder nicht gelungen ist, über eine körperliche Anwesenheit im Geschichtsunterricht hinauszukommen. Oder der in schlichtem Böswillen, Verfassungsfeindlichkeit und Argwohn gegen jene hetzt, die in den Umfragen massiv auf dem Vormarsch sind. Nahezu die besten Werte in Westdeutschland verzeichnend, entpuppen sich die Blauen im „Ländle“ wahrlich als eine ernstzunehmende Gefahr für die Regierenden, welche abseits von bloßer Demagogie und Agitation aber keinen sachgerechten Umgang mit ihren Konkurrenten finden.
Die Vielzüngigkeit von „Unsere Demokratie“-Anhängern könnte heuchlerischer nicht sein!
Es ist die klassische Doppelmoral eines im Untergang wild um sich schlagenden Establishments, das verschiedene Maßstäbe anlegt, geht es um die Bewertung und Gewichtung von verpöntem Denken oder Handeln. Weder der Gleichheitsgrundsatz findet Anwendung, noch scheint die aus Art. 1 GG abgeleitete Würde jedes Einzelnen allgemeingültig zu sein, urteilt man bei Sachverhalten nicht etwa anhand der Schwere der Tat, sondern entlang der weltanschaulichen Haltung ihres Verursachers. Theoretisch soll in einer liberalen Ordnung niemand wegen seines politischen Bekenntnisses benachteiligt oder bevorzugt werden. Doch dieser hehre Vorsatz erweist sich als eine Worthülse, seit in unseren Breiten Toleranz dafür gilt, dass ganze Bevölkerungsgruppen gebrandmarkt, ausgegrenzt und vorgeführt werden dürfen. Gewalt gegen rechts scheint relativ und denkbar, Missgunst von links anerkannt und respektiert. Im Auftrag und Namen des „Guten“ erheben sich hybride Charaktere in den Stand eines Richters, der nicht etwa ohne Ansehen tadelt. Sondern Frevlertum und Schande nach taktischen wie strategischen Aspekten in ihrer Despektierlichkeit abstuft. Somit werden Integrität und Ehre eben doch antastbar, erklärt man sie im „richtigen“ Fall für absolut und prinzipiell.