Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Wagenknecht zu Klöckner: ‚Respektlosigkeit gegenüber 2,5 Millionen Wählern'“ (aus: „Berliner Zeitung“ vom 17.11.2025)
Wer seine Lauscher in Richtung Hauptstadt ausstreckt, der wird ganz aktuell Gerüchte vernehmen, dass der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages den Antrag des BSW auf Neuauszählung des Urnengangs vom 23. Februar 2025 ablehnen wird. Nicht nur das Hörensagen deutet auf diese Entwicklung hin. Es gibt weitere Indikatoren dafür, dass sich der Zirkel an Abgeordneten entsprechend positioniert. Dazu gehört unter anderem das Schweigen zu einem Brandbrief an Julia Klöckner vom 1. November, in dem die Partei von einem „Bummelstreik“ spricht, obwohl das Verfassungsgericht eine „angemessene Zeitspanne“ postuliert hatte, während der eine Entscheidung über derartig vorgebrachte Eingaben erfolgen müsse. Der Vorschlag für ein Treffen zwischen ihren Vertretern und dem Gremiumsvorsitzenden wurde im September unter Verweis auf die Gleichbehandlung zurückgewiesen. Vertreter der Regierung, wie SPD-Politiker Johannes Fechner, äußerten sich prinzipiell skeptisch, das Ergebnis vom Jahresanfang noch einmal zu ermitteln. Unter Anhängern der Grünen sind ebenfalls 58 Prozent, bei der Union 46 Prozent größtenteils zurückhaltend, was die Bewertung der Indizien angeht, das Bündnis Sahra Wagenknecht sei um den Einzug ins Parlament gebracht worden.
Die Indizienlage für gravierende Mängel in der Auszählung ist nahezu erdrückend…
Dabei gibt es hinreichende Erwägungen, warum die fehlenden 9.500 Stimmen falsch zugeordnet worden sein könnten. Nicht nur mögliche Namensverwechselungen stehen im Raum, sondern schlichtweg auch gewöhnliche Versäumnisse, die in der Hektik des Abends regelmäßig passieren. Die Differenz zur Fünf-Prozent-Hürde ist derart gering, dass auch zahlreiche Politologen und Experten zu der Überzeugung gelangt sind, das tatsächliche Resultat könnte gänzlich anders aussehen. Schließlich geht es nicht nur darum, dass eine weitere Kraft im Plenum vertreten wäre. Schlichtweg würde es Friedrich Merz an seiner Kanzlermehrheit fehlen, hätte sich das Mandatsverhältnis kurzerhand gegen die Große Koalition verschoben. Der Regierungschef mitsamt seinem Kabinett wäre unzulässigerweise im Amt, dem Souverän könnte ein authentisches Abbild seines Willens vorenthalten worden sein. Dieser Fall wäre ein gravierender Ausdruck von Missbrauch der Demokratie, wenn auch nicht unmittelbar vorsätzlich, aber zumindest durch Verschleppung gewollt. Denn wer will schon die Macht abgeben, ist das Klima unter Schwarz-Rot ohnehin seit längerem im Keller. Der Sauerländer Hüne müsste jenen Einfluss zurück schenken, der doch seinen Lebenstraum bedeutete.
Wer sich der Neuermittlung des Wahlergebnisses verweigert, hat etwas zu verbergen!
Eine mögliche Staatskrise wäre die Folge. Doch ist ihr Eingehen nicht notwendig, um den viel größeren Vertrauensverlust in die Volksherrschaft abwenden zu können, bleibt es im Hinterkopf des Bürgers, schlichtweg einem Betrug aufgesessen zu sein? Wer sich dem Schritt eines Ehrlichmachens verweigert, hat offenbar etwas zu verbergen. Und so könnte im übernächsten Schritt der Gang nach Karlsruhe anstehen, damit die roten Roben klären, ob Verfassungsverstöße wie das verletzte Recht auf Chancengleichheit oder Zweifel an der Wahlintegrität festzustellen sind. Sollte dies geschehen, müsste der Bundestag aufgelöst und eine Neuwahl angesetzt werden. Gänzlich ausgeschlossen ist dieser Verfahrensgang zwar nicht, war in der Begründung zur Ablehnung der Eilentscheidung eine „sorgfältige Prüfung“ angemahnt worden. Gleichermaßen könnte sich der Vorgang über Jahre hinziehen, der Schaden ist in jeglicher Hinsicht immens. In einer Phase der Geschichte, die ohnehin von substanziellen Vorbehalten gegenüber der Funktionalität des Systems geprägt ist, wäre es Wasser auf die Mühlen jener Kritiker des Etablierten, deren Verschwörungserzählung über Korruption vielleicht doch nicht aus der Luft gegriffen scheint, behauptet sich das Empfinden einer groß angelegten Täuschung.







