Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Grenzverschiebung im Autohaus: Rechtsextremist feiert mit AfD ‚historischen Moment'“ (aus: „T-Online“ vom 24.01.2026)
Es war in den 1980-Jahren, da tauchte in Deutschlands Verwaltungen erstmals der Begriff der Remigration auf. Er beschrieb die rechtmäßige Rückführung von Ausländern, deren Schutzstatus abgelaufen war. Völlig unanrüchig und ohne einen Anstoß, hatte das Vokabular problemlos Einzug gehalten in Behörden, ohne, dass ein Beamter wohl jemals auf die Idee gekommen wäre, ein einzelnes Wort könnte irgendwann einmal für Furore in der gesamten Republik sorgen. Spätestens seit dem sogenannten Geheimtreffen von Potsdam sind die elf Buchstaben in aller Munde, haben zu aufgeschreckten Protesten von vielfältigen und toleranten NGOs vor dem Brandenburger Tor geführt, weil angeblich über die Deportation von Einheimischen mit fernen Wurzeln diskutiert wurde. Dass diese Märchenerzählung, welche nicht zuletzt aufgrund der Berichterstattung des fragwürdigen bis fadenscheinigen Recherchezentrums „Correctiv“ zustande gekommen war, juristisch einkassiert wurde, wird in der heutigen Debatte oftmals geflissentlich ausgespart.
Zwei Menschen debattieren – und „unsere Demokratie“ steht kurz vor dem Herzkasper!
Und so setzt sich die Dauerempörung fort, nachdem der österreichische Aktivist Martin Sellner am 22. Januar 2026 in Vetschau im Spreewald zu einer Informationsveranstaltung über sein Konzept der konsequenten und umfassenden Abschiebung von Flüchtlingen informierte, um sich den Gesprächsgast Lena Kotré eingeladen zu haben. Eigentlich hatte die AfD-Politikerin den Abend selbst ausrichten wollen, zusammen mit ihrem Ehemann. Doch die Führung in Berlin intervenierte, weil weiterhin ein längst überholter Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Identitären Bewegung besteht, als dessen ehemaliger Kopf der Wiener „Rechtsextremist“ gilt. Entsprechend hohe Wellen gab es schon im Vorfeld, der ursprüngliche Termin wurde abgesagt. Nun war es der 37-jährige, der seinerseits als Initiator auftrat, um sich unter anderem über mögliche Unterschiede im Verständnis der Remigration auszutauschen. Umringt vom üblichen Protest einer linksgerichteten Meute, versammelten sich Zuhörer in Brandenburg, einer tiefergehenden Debatte zu lauschen.
Eigentlich sollte es demokratische Normalität sei, sich nicht hektisch und reflexartig von Menschen abzuschotten, deren Überzeugungen der Verfassungsschutz in seiner politischen Färbung voreilig als grundgesetzwidrig eingestuft. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verwiesen. Im Rahmen der Entscheidung darüber, ob das Magazin „Compact“ von der damaligen Innenministerin Faeser zu Unrecht verboten wurde, hatten sich die Roben auch mit den Auffassungen des studierten Philosophen auseinandergesetzt. Die Passage lautete damals: „Diese Vorstellungen missachten – jedenfalls soweit sie zwischen deutschen Staatsangehörigen mit oder ohne Migrationshintergrund unterscheiden – das sowohl durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit“. Ist es also tatsächlich undenkbar, sich der Integration verweigernden Zuwanderern den ausgestellten Pass wieder zu entziehen, um sie anschließend in die Heimat zu verweisen?
Eine Trennlinie zwischen Sellner und der AfD: Der Umgang mit den „Staatsangehörigen“…
Abgesehen davon, dass Sellner am Lehnitzsee offenbar ausdrücklich nichts von dieser Option wissen wollte, beweist doch der Schiedsspruch des Hamburger Oberlandesgerichts, in dem es heißt, dass „prozessual von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen“ ist, eine Lüge, distanziert sich die AfD trotzdem vehement von dem Gedanken, jenen ein Ausweisdokument abzunehmen, die eingebürgert wurden. Diese Haltung scheint auch in Vetschau deutlich geworden zu sein. Mit der klaren Trennlinie will man offenbar der Gefahr ausweichen, bei einem möglichen Verbotsverfahren in Karlsruhe auf Glatteis zu gelangen. Dabei lässt schon heute das Staatsangehörigkeitsrecht zu, das Deutschsein bis zu zehn Jahre lang nach einer offiziellen Anerkennung streitig zu machen, sollte es entweder zu einer Täuschung durch falsche Angaben, zu schwerwiegenden Straftaten oder einer Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen gekommen sein.
Legislativ ist also viel machbar, der Gesetzgeber hat Spielräume, wenn er will. Paragrafen sind nicht dazu da, in Stein gemeißelt zu sein, sondern bei Bedarf angepasst zu werden. Die Vorsichtigkeit der Alternative für Deutschland ist verständlich, auch ihr Hadern mit einem ethnopluralistischen Weltbild mag von der misslichen Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes getrieben sein, ein friedliches Nebeneinander der Völker bedeute zwingend Feindschaft gegenüber dem Fremden. Stattdessen betont es die Liebe zum Eigenen. Es geht nicht um gewaltsame Ausweisung, sondern um strikte Handhabung der souveränen Befugnisse einer jeden Gesellschaft, über die im Internationalen Pakt der politischen und bürgerlichen Rechte verbriefte kulturelle und soziale Entwicklung hoheitlich zu befinden. Wir sind nicht dazu verdammt, Einwanderungsland zu sein. Schon gar nicht ist es Sinn der Sache, die autochthone Mehrheit zu verdrängen. Die Geschichte erfordert nicht Selbstaufgabe, sondern strikte und verantwortliche Verteidigung unserer territorialen Grenzen.







