Kategorie: Recht und Justiz

Trotz Dementi der Bundesnetzagentur: Mit „REspect“ wird Art. 5 GG zur Ermessenssache!

Eigentlich gilt in einem Rechtswesen der Grundsatz, dass jedes Handeln der Obrigkeit auf einem Paragrafen basieren muss. Doch spätestens, seit die Europäische Union zu einer mit dem demokratischen Verständnis der Gewaltenteilung nicht in Einklang zu bringenden Ermächtigung einigermaßen inflationär umgeht, weder durch die Legislative noch Judikative hinreichend legitimierte Verordnungen als verbindlich für die einzelnen Mitgliedsländer zu diktieren, scheint es vorbei mit einer angemessenen parlamentarischen Mitsprache und gerichtlichen Kontrolle dessen, was Ursula von der Leyen und ihre Kommission auf dem Reißbrett an Maßnahmen zu Zensur, Repression und Einebnung entwerfen.

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Wie bestellt, so geliefert: Das erbetene Urteil des Weimarer Verfassungsgerichts!

Gut Ding will Weile haben – so heißt es zumindest im Sprichwort. Denn gerade bei wichtigen Entscheidungen sollte man sich Zeit nehmen, um sie reifen zu lassen. Selbstredend ist ein solches Credo bei entsprechenden Verfahren vor Gericht kaum möglich, die in Eile zu einem Ergebnis kommen sollen. Trotzdem mutet das Votum des Verfassungsgerichtshofes in Thüringen einigermaßen befremdlich an.

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Rechtsstaat ohne Rechtsschutz: Wie eine verweigerte Revision die Gesinnungsjustiz entlarvt!

Wie gerecht ist ein Rechtsstaat, in dem man nicht das Recht erhält, Richtersprüche durch die oberste Rechtsprechung abschließend beurteilen zu lassen? Dass das Oberverwaltungsgericht in Münster nach seiner Entscheidung über die Angemessenheit, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen zu dürfen, keine Revision gewährt, ist ein weiterer Schlag ins Gesicht des Gerechtigkeitsempfindens der mehrheitlichen Bevölkerung, die in Wahrnehmung der aktuell immer offenkundiger als absolutistisch anmutenden Zustände den wachsenden Eindruck erhält, einer Gesinnungsjustiz näher zu sein als der blinden Justitia.

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Europarecht nur für Deutschland: Die eigentümliche Expertise von Migrationsjuristen…

In Deutschland ist Vieles möglich. Da kann man eine vom Wähler legitimierte Partei ausgrenzen, diffamieren und gängeln – und diese Repression als einen Beitrag zur Rettung der Demokratie feiern. Man kann ohne Zögern Magazine verbieten, weil man sie kurzerhand als extremistisch einstuft – und von einem Gericht belehrt werden muss, dass die Meinungsfreiheit nur dann eingeschränkt werden darf, wenn konkrete Belege für ein tatsächliches Bestreben zur Überwindung unseres Herrschaftssystems vorliegen.

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Richterliche Gesinnungsangst: Wer zu sehr deutsch ist, muss um seinen Dienstgrad fürchten!

Als Mensch mit einer rechten Gesinnung hat man es in diesen Tagen nicht leicht. Denn die Anfeindungen, die Missgunst und der Argwohn gegen jene, die sich in ihrer freien Entscheidung zu einer Unterstützung der Alternative für Deutschland oder anderer Parteien jenseits des Kartells von Union bis Linken bekennen, haben nicht zuletzt aufgrund der moralinsauren Anmaßung des sich als progressiv gebenden Gesellschaftsklientels unter Schirmherrschaft von Ricarda Lang, Katrin Göring-Eckardt, Saskia Esken oder Kevin Kühnert massiv zugenommen.

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Die bayerische Landtagspräsidentin auf den Spuren der Willkür: Kommt die Despotie durch die Hintertür?

Totalitäre Systeme sind erfinderisch. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie nicht von einem Tag auf den anderen das bestehende Gefüge abschaffen wollen. Sondern in einem sukzessiven Prozess die Opposition unterdrücken, gängeln und bevormunden – bis am Ende ein eingeebnetes und kanalisiertes Kartell aus einem oder wenigen Machthabern samt seines Dunstkreises die Regeln bestimmen. So schleicht sich die Despotie von hinten an – und verkauft sich als der Bewahrer von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

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Ein Dorn im Auge der Regenten: Martin Sellner und die endlose Geschichte der Willkür!

Wer in diesen Tagen noch glaubt, der Totalitarismus komme auf Samtpfoten durch die Hintertür daher, der wird immer häufiger eines Besseren belehrt. Da bleibt das Anrücken von Beamten in Erinnerung, die eine Schülerin aus dem Unterricht holen, weil sie angeblich nicht gern gesehene Symbole im Internet verwendet hat – unter anderem eine blaue Zeichentrickfigur, die sie aus Sicht des linken Machtapparats zu einem Befürworter der AfD macht.

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Faesers Begründung für das „Compact“-Verbot schwächelt an entscheidender Stelle!

In meiner Ausbildung waren sie für mich einigermaßen befremdliche Wesen. Damals sprach man noch nicht von Faktencheckern, sondern hegte als Kolumnist gegenüber den Investigativen einen gewissen Argwohn. Immerhin war es für Kommentatoren wie mich stets unbegreiflich, warum man sich krampfhaft auf die Suche nach neuen Skandalen machen muss.

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Der Amtsmissbrauch von Nancy Faeser: Demokratie ist eine Zumutung, gerade auch für die Antifa!

Es ist in dieser Dimension der Übergriffigkeit ein einmaliger Vorgang in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik. Dass eine Bundesinnenministerin ihre Kompetenzen derart missbraucht und für persönliche Rachefeldzüge zweckentfremdet, wenn sie auf Grundlage des Vereinsrechts ein aus ihrer Sicht gegen wesentliche Teile der Verfassung und die Strafgesetze verstoßendes Magazin verbietet, um ein entsprechendes Exempel zu statuieren, ist zweifelsohne als ein Akt des totalitären Bestrebens zu werten.

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