Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Einschüchterungsversuche: BR-Rundfunkrat hetzt gegen neue Medien und Journalisten“ (aus: „Tichys Einblick“ vom 10.03.2026)
Derzeit ist der Name Hamado Dipama in aller Munde. Der ursprünglich aus Burkino Faso stammende Migrationsaktivist, wie er heutzutage oft bezeichnet wird, ist aufgrund von Verfolgung in seiner Heimat 2002 zunächst nach Paris geflüchtet, kam dann nach München. Hier wurde sein Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, in einer Vielzahl von Eingaben und Beschwerden wehrte er sich gegen die Entscheidung. Es kam zu einer jahrelangen Duldung, später griff dann die sogenannte Härtefallkommission ein, eine dauerhafte Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis folgten, die Argumentation hierfür lautete unter anderem auf herausragende Integrationsleistungen, hatte er sich mittlerweile ehrenamtlich in verschiedenen Organisationen und Funktionen eingebracht. Heute als Rundfunkrat beim BR bekannt, ist er längst eingebürgert, hat die hiesige Staatsangehörigkeit erhalten, allerdings auf zahlreichen Umwegen. Hieran muss nicht zwingend etwas Anrüchiges sein, denn legitim war der Vorgang allemal. Trotzdem gibt durchaus Widersprüche, Kritik und Fragen zu seinem Werdegang. Und diese fallen mit Sicherheit unter den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes.
Auch ich hatte mich jüngst ausgiebig mit seiner Biografie beschäftigt. Doch auf Journalisten scheint er nicht besonders gut zu sprechen. Die Kollegen von „Apollo News“ und „Tichys Einblick“ mussten dran glauben, die bayerische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verleumdung und Beleidigung, weil sie offenbar den Eindruck von Illegalität erweckten, sich aber auch scharf positioniert hatten, nachdem Dipama seine Gegenüber übel beschimpfte. Aufgeschaukelt hatte sich die Situation, als er die Absetzung von Kolumnistin Julia Ruhs offen begrüßte. Man warf ihm die Instrumentalisierung seines Amtes vor. Es kam zu polemischer, aber wohl oftmals durch die Meinungsfreiheit klar gedeckter Resonanz. Dennoch sehen die Ermittler offenbar Ansatzpunkte möglicher Straftaten. Ob sie sich vor den Karren spannen lassen, darüber kann man nur munkeln. Jedenfalls wirkt es befremdlich, wenn plötzlich 30 parallele Verfahren eröffnet werden, fast, wie in einem Rundumschlag. Ob jedes Mal geprüft wurde, dass ein ausreichender Verdacht besteht, um der Anzeige nachzugehen, auch daran darf man Skepsis hegen. Denn das Manöver mutet unverhältnismäßig an, überzogen und voreilig.
Substantielle Wahrheit: Es gab eine Vielzahl an ablehnenden Bescheiden an Dipama…
Wie schnell heute über Falschinformation krakeelt wird, erlebe ich in diesem Zusammenhang selbst. Tatsächlich hatte ich in einem ursprünglichen Post auf der Plattform X die unpräzise Formulierung „23 abgelehnter Asylanträge“ in seinem Zusammenhang erwähnt. Nach acht Stunden, die Nacht war dazwischen, reagierte ich jedoch umgehend auf Hinweise, die die fehlende Schärfe dieser Angabe bemängelten. Um keinen schiefen Anschein zu erwecken, habe ich gelöscht und korrigiert, wie es die publizistische Sorgfalt erfordert. Und ich habe noch einmal unterstrichen, was Kerngehalt der Botschaft ist. Denn es geht um 23 Asylbescheide, die offenbar negativ beschieden wurden. Und es gibt eine ganze Reihe an Indizien, die für Authentizität dieser Abläufe sprechen. Hier ist beispielweise das bekannteste Video über die Fluchtgeschichte, das zumindest in dem vorliegenden Ausschnitt auf „YouTube“ noch verfügbar ist. Augenscheinlich automatisch wurde es vor langer Zeit transkribiert, gibt in einer Übersetzung des in deutscher, gleichsam schwer verständlicher Aussprache gehaltenen Interviews die Ziffernfolge „23“ heraus. Woher sie genau stammt, bleibt zunächst unklar.
Allerdings korreliert sie, sofern man die ursprünglichen Worte richtig verstehen kann, nicht mit dem Original. Denn Dipama selbst betont demnach „drei“ gerichtliche Verfahren, die er selbst durchlaufen hat, die allesamt mit einer Niederlage endeten. Dennoch scheint die Zahl nicht gänzlich aus der Luft gegriffen, zumal sie oftmals repliziert wird. In einem älteren Archivmaterial vom BR soll von „24 Dokumenten“ die Rede gewesen sein, die Dipama in Händen gehalten hat (am ehesten im Sinne von 1 abgelehnten Asylantrag, 23 negativen Bescheide). Das scheint durchaus plausibel. In der Duldungsphase ist prinzipiell alle drei Monate eine Eingabe bei den zuständigen Behörden möglich, um einen stabilen Aufenthaltsstatus zu erhalten. In neun Jahren Dauer wäre die Zahl also nicht abwegig, denn laut eigener Aussage sei er regelmäßig gegen die Ablehnungen vorgegangen, aber sie wurden „immer wieder zurückgewiesen“. Das passt zu einer Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“, in der schon 2014 von einer „Flut an Ablehnungen“ gesprochen wurde. Gemeinhin und logisch kann man also allein deshalb von einer „großen Masse“ ausgehen, nicht von ein paar wenigen, sondern von mehr als 3, 4 oder 5.
Der statusrechtlicher Werdegang ist juristisch legitim und mit den Gesetzen im Einklang…
Auch das Format „Eins zu Eins. Der Talk“, der „Deutschlandfunk“ oder das „Hinterland Magazin“ berichteten in diese Richtung, laut Sekundärberichten im Internet von einer „unzähligen“ Menge. Korrekterweise sind es sicherlich keine 23 abgelehnten Asylerstanträge, das wäre auch technisch kaum möglich. Sondern 23 Absagen in einem gesamten Verfahren, von dem man am Ende aber stets betonen muss: Sowohl die erfolgte Einbürgerung wie auch das bis dorthin verlaufene Prozedere waren rechtmäßig und juristisch nicht zu beanstanden. Er war abgelehnter Asylbewerber, sein heutiger Stand ist ein vollkommen anderer. Gegen gegenteilige Äußerungen wendet sich Dipama aktuell. Die Zahl „23“ hat er, obwohl sie prominent im Netz zu finden ist, nie bestritten. Und er hat sich mehrmals mit Stellungnahmen über vermeintliche Falschinformationen zu Wort gemeldet. Nicht zuletzt im vergangenen September zur Aussage über seine derzeitige Situation. Zu den Asylbescheiden äußerte er sich jedoch in ganzen acht Jahren nicht. Resümierend gehe ich somit von einer „substantiellen Wahrheit“ aus, einem konkludenten und glaubwürdigen Sinnzusammenhang. Den Werdegang der Recherche mitsamt Quellen hatte ich bereits veröffentlicht.
Er lässt sich nachvollziehbar und aus der sumerischen Gesamtheit aller Formen der Rückweisung seiner Begehren erklären und untermauern. Ob die Zahl exakt stimmt, kann dann ohne Belang bleiben, wenn die daraus vermittelte Kernbotschaft stimmig ist, nicht leichtfertig oder vorsätzlich auf Diskreditierung und Verächtlichmachung ausgelegt wurde. Und so schiene es auch eher ungewöhnlich, wenn es zu weniger Absagen gekommen wäre. Die Zahl illustriert, wie es beispielsweise in einer früheren Dokumentation heißt, „die Härte des deutschen Systems“. Kommentierend darf man hinzufügen: Die Absurdität des deutschen Systems. All das genügt dem Anspruch an guten Willen, solange die Zahl nicht dazu verwendet wird, Dipama zu unterstellen, er habe das System missbraucht. Nein, er hat es genutzt. Diese Interpretation ist zulässig. Und sie macht das eigentliche Debakel deutlich. Nicht die Menschen, die die Paragraphen in Anspruch nehmen, tragen Verantwortung für migrationsbedingte Missstände im Land. Sondern ein Staat und seine Politiker, die so große Scheunentore in unseren Gesetzen offenlassen, dass es niemanden verwundern darf, wenn sie einladen.









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