Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Verwaltungsgericht Koblenz: Deutschland darf Kontrollen an luxemburgischer Grenze nicht verlängern“ (aus: „Junge Freiheit“ vom 27.04.2026)
Sind Kontrollen an den Binnengrenzen der Bundesrepublik weiterhin erlaubt? Wenn es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts in Koblenz geht, dann verstößt Deutschland aktuell gegen geltende Normierungen. Insbesondere der Kodex für den Schengen-Raum, der 2024 noch einmal überarbeitet wurde, bietet für die momentane Praxis keine Grundlage, befanden die Roben in Rheinland-Pfalz. Geklagt hatte der saarländische Jura-Professor Dominik Brodowski, seiner Argumentation wurde gefolgt. Demnach liegt keine zeitlich befristete, zulässige Maßnahme vor, die notwendig ist, um die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit zu wahren. Die Bedingungen wären nur dann gegeben, wenn eine außergewöhnliche Situation mit plötzlicher und sehr hoher Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen eintritt, welche die Kapazitäten und Ressourcen gut vorbereiteter Behörden erheblich unter Druck setzt und das Funktionieren des bisherigen Systems gefährdet. Hierfür mangelte es an einer Begründung von Seiten der Regierung, das Innenministerium habe keine Tatsachen vorgelegt, die die Annahme derartiger Zustände untermauern könnten.
Was die rheinland-pfälzischen Roben entschieden haben, bindet die Hände der Exekutive…
Doch der Schiedsspruch der Juristen bleibt nicht ohne Gegenrede. Manche Experten sprechen von Realitätsverweigerung, denn es habe sich eine chronische und latente Bedrohung für Souveränität wie Integrität des Landes eingestellt, der man mit anderen Instrumenten auch deshalb nicht Herr werden könne, weil es noch immer an einer effizienten Abriegelung der EU-Außenlinien fehlt. Man zieht sich auf das Formale zurück, lässt völlig außer Acht, welche immensen Probleme das Schleusertum, irreguläre Einreisen und die Belastung des Asylsystems mit sich bringen. Da wird vom Verhandlungssaal aus auf Paragrafen geritten, statt einen Blick in die Wirklichkeit zu wagen. Praktisch können jene Voraussetzungen nicht erfüllt werden, welche als Hürde zur Legitimität fortwährender Überprüfungen an den Einfallstraßen gesetzt sind. Der Exekutive scheinen nahezu die Hände gebunden. Sie kann die Bevölkerung defacto kaum noch schützen, weil sich die dritte Gewalt in ihre Parallelwelt von Absätzen und Nummern zurückzieht. Wenigstens macht Alexander Dobrindt derzeit keine Anstalten, generelle Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.
Was muss denn noch passieren, dass die Dramatik der Ausnahmesituation erkannt wird?
Denn ab und zu muss man die Theoretiker reden lassen, die Verfechter von Weltoffenheit, denen offenbar ziemlich egal ist, ob ein ohnehin instabiles Gefüge von Unbekannten überrannt wird. Noch gibt es keine Rechtskräftigkeit, die nächste Instanz könnte den Fall dem EuGH vorlegen. Schließlich werden politische Handlungsspielräume auf ein Minimum gekürzt, das kann nicht Sinn der Sache sein. Es hat schon dogmatische Züge, dieses moralphilosophische Geplänkel abseits der Gegenwart. Denn was ist mit einer kontinuierlich steigenden Kriminalität, mit einem Rechtsstaat, der durch Klagen von Asylbewerbern lahmgelegt wird? Mit entglittenen Sozialleistungen für immer mehr Ausländer, einem Kollaps kommunaler Haushalte? All das würde gemäß der Vernunft bereits ausreichen, um einen sofortigen Stopp von Immigration zu veranlassen. Justitia verliert sich im Klein-Klein, verkompliziert die ohnehin schwierigen Verhältnisse weiter. Unzureichend ist der Hinweis auf die Schleierfahndung, auf verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen im Rahmen der allgemeinen Polizeigewalt. Denn beides wirkt nur mittelbar.
Die alternativ angebotenen Maßnahmen sind lediglich Stückwerk, ineffizient und mittelbar…
Das Dublin-Prozedere funktioniert längst nicht mehr, der Wink mit dem Zaunpfahl ist entsprechend veraltet. Überholt scheint auch, konsequente Abschiebungen anzumahnen. Denn es sind die Verwaltungsgerichte selbst, die diesbezüglich immer wieder Steine in den Weg legen. Welche präzisere Darlegung der angespannten Umstände erwartet man noch? Hier schwingt der Anschein mit, es gehe in erster Linie um das Prinzip, nicht aber um die Selbstbestimmung einer Nation. Frontex und Rückführungsabkommen, schön und gut. Doch es genügt bei weitem nicht mehr, an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Es braucht einen harten Schnitt. Im Zweifel auch gegen das Votum von naiven Vorsitzenden, die von ihrem Richterzimmer die Aussicht lediglich in die idyllische Eifel weiten, anstelle sich zu vergegenwärtigen, mit welchen Bandagen in Köln-Marxloh oder Berlin-Friedrichshain gekämpft wird. Mobile Grenzposten wären denkbar, auch risikobasierte Stichproben entlang der Grünen Grenze. Wie großzügig und barmherzig, aber Symbolpolitik hat ausgedient. Bisweilen sollten wir uns bewusst sein, in welche Absurdität die freiheitliche Grundordnung führen kann.








