Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Zwei Drittel befürworten strengere Voraussetzungen für Sozialleistungen an Zugewanderte“ (aus: „FNP“ vom 27.04.2026)
Gemäß einer aktuellen Umfrage des WDR sprechen sich 66 Prozent der Deutschen dafür aus, dass Ausländer zunächst arbeiten sollten, ehe sie in der Bundesrepublik Transferleistungen erhalten. 91 Prozent der Anhänger der AfD plädieren in diese Richtung, 79 Prozent sind es bei der Union, selbst bei den Genossen noch 63 Prozent. Als zentrale Beweggründe werden Fairness und die Nachhaltigkeit des Sozialstaates genannt. Das Solidarprinzip funktioniere nur dann, wenn man selbst oder die Eltern eingezahlt haben, um von diesem Beitrag im Zweifel profitieren zu können. Der Eindruck verhaftet, dass die Gesellschaft für den Fremden im Voraus bürgt, immer mehr Migranten auf Kosten der Allgemeinheit leben, ohne als Gäste ihrerseits Verantwortung zu übernehmen. Der exorbitant hohe Anteil dieser Personengruppe unter den Bürgergeldempfängern lässt den Unmut der Öffentlichkeit weiter anwachsen. Nur jener, der in einer sinnstiftenden Erwerbstätigkeit steht, wird auch den Prozess der Eingliederung erfolgreich durchlaufen können. Die fiskalische Belastung des Haushalts durch Menschen, die sich oftmals ohne anerkannten Fluchtgrund ins gemachte Nest setzen, steigt ins Uferlose. Wie ein Fass ohne Boden, wie eine Daueralimentierung ohne Sinn und Verstand.
Der sofortige Leistungsbezug umfasst 455 Euro, ohne irgendeine Pflicht zur Gegenleistung…
Ab dem ersten Tag des Aufenthalts auf hiesigem Grund besteht Anspruch auf diverse Leistungen. Nach AsylbLG kommt es zunächst zur Grundsicherung, die das physische und soziokulturelle Existenzminimum von Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Heizung, Gesundheitspflege und Taschengeld abdecken soll. Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies monatlich 455 Euro. Spätestens nach 36 Monaten oder bei Anerkennung als Schutzberechtigter wechseln die Betroffenen ins reguläre System. Ab diesem Moment werden volle Bezüge nach SGB II und SGB XII gewährt, also ein Regelsatz von 563 Euro plus darüberhinausgehende Sachausgaben. Dann unterscheidet sie nichts mehr von einem hiesigen Staatsangehörigen. Eine Arbeitserlaubnis ist hingegen bereits nach drei Monaten Anwesenheit auf schwarz-rot-goldenem Boden möglich. Genutzt wird sie äußerst mangelhaft. Derzeit sind 2,4 von 5,2 Millionen Bezieher des früheren „Hartz IV“ ohne deutschen Pass. Blickt man auf die historisch aufsummierte Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund, kommt man auf 63 Prozent. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen gibt der Steuerzahler pro Kopf eines jeden Zugezogenen durchschnittlich etwa 14.500 Euro pro Jahr auf.
Je nach Bildungsgrad drehen sich ab acht oder zwanzig Jahren die Kosten in einen Nutzen…
Hinzu kommen die kommunalen Ausgaben zur Unterbringung, allein im Bundesland Berlin etwa zwei Milliarden für 2025. Zwar steigt die Beschäftigungsquote jener, die nach dem Sündenfall der Grenzöffnung 2015 zu uns kamen, mittlerweile kontinuierlich an. Doch häufig bleibt es bei einem Job im Niedriglohnsektor, als Hilfsarbeiter, nicht als viel gepriesene Fachkraft. Modellrechnungen gehen davon aus, dass sich frühestens nach 15 Jahren all die Spesen amortisieren, welche die schuftende Durchschnittsbevölkerung erwirtschaftet hat, um sie in die Geldbeutel der Auswärtigen wandern zu lassen. Bei Hochqualifizierten könnte eine Nullsumme bereits nach acht Jahren erreicht sein, bei den überproportional Vertretenen mit geringer Ausbildung sind es dagegen weit mehr als 20 Jahre. Will man dem nachvollziehbaren Gefühl von Ungerechtigkeit Herr werden, müsste eine entsprechende Regelung Artikel 1 GG wahren. Es gibt einen erheblichen Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber, der sich in Einklang mit dem Tenor aus Karlsruhe bringen ließe. Bedingte Leistungen, stärkere Pflichten, härtere Sanktionen sind dabei nur einige Instrumente, derer man sich für eine striktere Gangart bedienen könnte. Viel Phantasie braucht es also nicht, wohl aber den Mut, sie auch durchzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht gewährt großen Spielraum, auf Mitwirkung zu drängen…
Ab Sekunde 1 zur Mitwirkung anhalten, Integrations- und Sprachkurse ebenso für verbindlich erklären wie die Wahrnehmung sämtlicher Termine bei den Behörden, bar ausgezahlte Zuschüsse streichen, vornehmlich Naturalien ausgeben, die Annahme jedes zumutbaren Berufs obligatorisch machen, hier ist noch deutlich Luft nach oben. Aktiv Bewerbungen einfordern, das Wegschlagen von Vermittlungsangeboten bestrafen. Solange kein paternalistisch-erzieherischer Gedanke im Vordergrund steht, hat das Bundesverfassungsgericht eine schrittweise Kürzung von Bezügen bei Verstößen für legitim erachtet. Gewisse Leistungen nur noch als rückzahlbaren Kredit zur Verfügung stellen, wie es in ähnlichen Modellen verschiedene Länder der EU bereits praktizieren. Unabhängige und unangekündigte Prüfungen durch die Ämter, Freibeträge für jene schaffen, die sich ernstlich um Integration bemühen. Eine beträchtliche Konditionierung dessen, was aktuell gilt, wäre allemal zulässig, angemessen und notwendig. Allein Bedarfsorientierung und Transparenz müsste man einhalten. Doch wieder einmal fehlt es am Willen, vor allem der SPD. Sie verteidigt jedwede Bequemlichkeit, auch mit Verweis auf traumatische Erfahrungen jener Leidtragender, die der von Merkels Schicksal geplagte Dukatenesel aushalten muss.








