Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Brosius-Gersdorf: Vorwürfe weder ausgeräumt noch bestätigt“ (aus: FAZ vom 14.07.2025)
Frauenrechte! Feminismus! Frau Brosius-Gersdorf! – Es war nicht anders zu erwarten, doch die Bundestagsfraktion der SPD hat noch einmal eine Schippe draufgelegt, als sie sich nunmehr auch öffentlich zu ihrer Kandidatin für die Wahl der Verfassungsrichterinnen bekannte. Man stünde nicht zuletzt deshalb hinter ihr, weil ein „rechter Mob“ eine Hetzkampagne gegen sie gestartet hätte, obwohl sie doch eine so herausragende und integre Wissenschaftlerin sei, verlautbarte unter anderem von Matthias Miersch. Längst sind wir abgekommen von der inhaltlichen Auseinandersetzung mit ihren Positionen. Jetzt zählen Kampfbegriffe der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts, wenn die Genossen nicht etwa die massive Kritik an ihrer Denkweise aufgreifen, sondern eine Verschwörung gegen sie wittern, weil sie weiblich ist. Dabei gibt es doch genügend Angriffspunkte, um sich im größten Widerspruch zu ihrer Ideologie gegen eine Personalie in Karlsruhe auszusprechen, die noch einmal offenbart, wie eklatant linke Perspektiven unser Grundgesetz angreifen. Denn es ist letztlich eine schlichte Märchenerzählung, dass sich die Gelehrte nicht zum Thema Abtreibung über den 12. Monat hinaus geäußert hätte. Denn es gibt anderslautende Fundstellen.
Brosius-Gersdorf umschifft klare Antworten, lässt aber eindeutige Rückschlüsse zu!
In ihrer Stellungnahme für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 10.02.2025 formulierte sie nämlich: „Ob der Gesetzgeber in dieser Spätphase der Schwangerschaft von Strafbewehrung für die Schwangere absehen darf, ist nicht eindeutig“. Darüber hinaus wohnte sie der sogenannten „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ als Mitglied in der entsprechenden Arbeitsgruppe bei, die die Ampel-Koalition eingesetzt hatte, um § 218 StGB zu diskutieren. In deren Bericht vom April 2024 heißt es mit Blick auf das Thema des künstlich herbeigeführten Aborts: „Ausnahmen gelten bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau. Dann kehrt sich das Ergebnis der grundrechtlichen Güterabwägung um und der Schwangerschaftsabbruch ist rechtmäßig“. Paart man diese Einlassung wiederum mit ihrer aufgeworfenen Fragestellung, „ob dem Embryo/Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt“, welche sie mit der Aussage beantwortet: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“, wird man nicht umhinkommen, ihr zwangsläufig zu unterstellen, eine sanktionslose Interruptio zu befürworten, auch wenn diese im juristischen Sinne rechtswidrig bleibt.
Das eigentliche Ziel der Juristin bleibt das Durchwinken eines AfD-Verbots!
Dass die Hochschulprofessorin mit ihrer Argumentation auf denkbar dünnem Eis steht, beweisen auch die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag: „Nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) hat der Staat die Verpflichtung, menschliches Leben – auch das ungeborene – zu schützen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entfaltung des eigenen Lebensrechts des Ungeborenen zu schaffen“ (aus: „Rechtliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch“, WD-9-048-22 vom 11.07.2022). Für eine Gesamtwürdigung der ethischen und charakterlichen Geeignetheit für den Job in roter Robe verhilft darüber hinaus eine Analyse der Mentalität dieser 54-Jährigen in weiteren Themenbereichen. Als sie beispielsweise im Juli 2024 in der ZDF-Talkrunde von Markus Lanz zugegen war, ließ sie hinsichtlich eines Verbotsverfahrens der AfD durch ihre dreisten Worte aufhorchen, man müsse die Anhängerschaft dieser Partei im Zweifel „beseitigen“. Sie macht aus ihrem verfaulten Demokratieverständnis keinen Hehl, setzt sie sich mit markigen Forderungen für ein Unterdrücken der Opposition ein, verkennt damit Art. 3 GG im Gewähren politisch unterschiedlicher Weltanschauungen.
Eine Frau, die Impfkritiker mit der Härte einer falsch verstandenen Verfassung strafen wollte!
Nicht weniger drastisch blieben ihre Einschätzungen zu obligatorischen Immunisierungen. In einer gemeinsamen Erklärung, die sie während der Pandemie mit ihrem Ehemann herausgab, konnte man lesen: „Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der nicht impfbereiten Personen durch eine Impfpflicht ist vergleichsweise gering, weil das Risiko von Gesundheitsschäden (Nebenwirkungen) durch eine Impfung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im Allgemeinen klein ist“. Welch Hohn und Spott gegenüber all jenen, die mit schweren Komplikationen bis hin zu einem Pos-Vac-Syndrom zu kämpfen haben. Und auch ein totalitäres Gebaren wurde aus ihren Zeilen klar: „Maßnahmen wie 2G oder 2G+ oder ein teilweiser oder vollständiger Lockdown sind ebenfalls nicht ausreichend, für die freiwillig geimpften Menschen aber auch nicht länger zumutbar. Es nützt nichts, die Probleme auf die lange Bank zu schieben. Eine Impfpflicht ist zur nachhaltigen, anhaltenden Bewältigung der Pandemie erforderlich“. Die „konsequente Durchsetzung einer 1 G-Regel sowie der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ hielt sie für geboten und legitim. Und sie bewies damit, zu welcher Willkür sie fähig und bereit ist, lässt man sie erst einmal an die nötigen Schalthebel der dritten Gewalt.
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