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Keine Pflichtsanierung von Wohngebäuden: Deutschland stimmt auch gegen Koppelung an EU-Energieeffizienzklassen

Der Konstanzer Berater für Nachhaltige Entwicklung und Change Management, Dennis Riehle, hatte beim Deutschen Bundestag eine Petition eingebracht, die sich gegen die angedachten Verpflichtungen der Europäischen Kommission zur energetischen Optimierung von Gebäuden richtete – und einforderte, dass die Bundesregierung sich in Brüssel gegen diese Maßnahmen ausspreche.

In einer abschließenden Stellungnahme hat nun das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entsprechend mitgeteilt: „Am 15.12.2021 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Fit-For-55 Paketes einen Entwurf Zur Novellierung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vorgelegt. Hiermit soll einerseits ein Beitrag zur Erreichung des verschärften EU-Klimaziels und gleichzeitig die Umsetzung der europäischen Renovierungswelle erzielt werden. […] Seit Juni 2023 liefen die Beratungen im Trialog. Am vierten und finalen Trialog zwischen der EU-Kommission, der Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament am 7.12.2023 wurde eine vorläufige Einigung zur EPBD erzielt. Wesentliche Inhalte dieser Einigung bezüglich Nichtwohngebäude (NWG) Und Wohngebäude (NWG) sind folgende: In Bezug auf WG müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bezogen auf 2020 die durchschnittliche Primärenergie des Wohngebäudebestands um mindestens 16 % bis 2030 bzw. 20-22 % bis 2035 sinkt. Die Mitgliedstaaten müssen dabei sicherstellen, dass 55 % der Verringerung der durchschnittlichen Primärenergie durch die Renovierung der 43 % der schlechtesten Gebäude erreicht wird. […] Damit enthält die vorläufige Einigung keinen ordnungsrechtlich zu regelnden Sanierungszwang für einzelne Wohngebäude. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, eine mögliche Sanierungsverpflichtung an den Energieeffizienzklassen auszurichten, ist ebenfalls nicht Teil der Einigung. Das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung zur EPBD ist auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen. Dazu bedarf es noch weiterer formaler Schritte wie der Annahme durch das Europäische Parlament und die Bestätigung durch den Rat. Der Abschluss wird für Frühjahr 2024 erwartet. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen gegen die Einführung von Sanierungspflichten für einzelne WG sowie gegen eine Verknüpfung mit den Energieeffizienzklassen auf EU-Ebene ausgesprochen und die derzeitige Einigung zur Novellierung der EPBD enthält solche Verpflichtungen auch nicht“.

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