Klageabweisung erwartet: Der VGH Baden-Württemberg sieht sich außerstande, die Meinungsvielfalt des ÖRR zu beurteilen!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Neue Runde, alter Streit: Vorwurf der Einseitigkeit – VGH verhandelt zu Rundfunkbeitrag“ (aus: „Stuttgarter Zeitung“ vom 16.04.2026)

Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner verfassungsgemäßen Aufgabe nach, dauerhaft und durchgehend ein vielfältiges Meinungsspektrum abzubilden, Objektivität zu wahren und nach journalistisch sorgfältigen Gesichtspunkten zu arbeiten? Nicht zum ersten Mal bewegt diese Frage unsere Justiz. Aktuell wurde vor dem VGH in Baden-Württemberg verhandelt, ob es den Konsumenten weiterhin zugemutet werden kann, verpflichtende Gebühren für ein Programm zu entrichten, das von vielen Menschen in diesem Land als zunehmend einseitig, abhängig und voreingenommen beurteilt wird. In der mündlichen Auseinandersetzung ging es vor allem um die Auslegung einer Grundsatzentscheidung der Bundesverwaltungsrichter, inwieweit Klagen zum Erfolg führen können, verstoßen ARD und ZDF gegen jenen Auftrag, der unter anderem in den Medienstaatsverträgen festgehalten ist. Zunächst neun, später sieben Privatpersonen verwahrten sich dagegen, für die Sender zu zahlen, beriefen sie sich auf die wohl nicht nur subjektive Wahrnehmung, die Berichterstattung erweise sich sukzessive als „Einheitsbrei“ mit politischer Schlagseite, ohne das Zulassen von Widerspruch.

Der Vorwurf von Tendenz zieht sich wie ein roter Faden durch die öffentliche Wahrnehmung!

Christliche Werte würden demnach verunglimpft, die AfD käme selten zu Wort, werde in einem besonders schlechten Licht dargestellt. Kritik wurde auch geübt an den exorbitanten Gehältern von Führungsspitze und Mitarbeitern, an einer Geldverschwendung, für die der kleine Mann unentwegt und ohne Teilgabe blechen müsse. Entsprechende Ausarbeitungen von Fachleuten wurden beigebracht, die belegen sollten, wie monoton sich Kommentierung und Nachrichten mittlerweile präsentieren. Der Vorsitzende Richter äußerte in diesem Zusammenhang jedoch erhebliche Zweifel, ob es einem Obergericht überhaupt zugemutet werden könne, in einer solch diffizilen Angelegenheit zu einer Gesamtprüfung zu kommen. Ein derartiger Prozess gestalte sich als ungemein teuer, ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Kollegen in Leipzig wurde spürbar, ein Verhandlungssaal könne nicht Schauplatz für ideologische Wettstreitigkeiten sein. Der Verweis ging zurück an den Gesetzgeber. Es brauche ein passendes Format, in dem es zu einer substantiierten Abwägung darüber kommt, ob sich beispielsweise bei Corona, Ukraine, Gaza oder Trump nachweisbare Tendenziösität eingeschlichen habe.

Für eine abschließende Bewertung über Ausgewogenheit fehlen offenbar die Mittel…

Wahrscheinlich dürfte es zu einer Abweisung der Klagen kommen, denn die Hürden dafür, sich der früheren GEZ zu entziehen, sind enorm hoch. Über mindestens zwei Jahre brauche es eine gröbliche, evidente und regelmäßige Verletzung der Ausgewogenheit im gesamten Angebot. Um hierüber zu einer Feststellung zu gelangen, bedürfte es derart aufwendiger Sachverständigengutachten, dass das Vorhaben schon an der Praxis scheitern würde. Man befindet sich damit in einem Dilemma. Denn der Bürger muss im Rechtsstaat Anspruch und Möglichkeit haben, sich gegen eine zwangsmäßig erhobene Abgabe zur Wehr setzen zu können. Die Debatte würde sich zementieren, ein Status Quo festgeschrieben, ohne eine abschließende Würdigung, ob sich der ÖRR weiterhin der Legitimation und Akzeptanz der Allgemeinheit gewiss sein kann. Jedenfalls könnte ein Schiedsspruch die Dynamik der Diskussion erhöhen, wie hoch der Reformbedarf ist. Die Vorwürfe fehlender Finanztransparenz und mangelnder Redaktionsqualität prosperieren weiter, Doppelstrukturen und Ausgabeexzesse müssten abgebaut werden, aus Sicht nicht weniger Zuschauer sogar der ganze Apparat.

Der Beitragszahler wird darauf vertröstet, das nahezu Unmögliche beweisen zu müssen…

Schließlich kommt es wiederholt zu Skandalen, Affären und Krisen. Man erinnere sich beispielsweise an die Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme und Untreue, die der ehemaligen RBB-Intendantin Schlesinger unterstellt wurden. Luxusrenovierung des Büros, Dienstwagen mit Massagesitzen, private Essen auf Kosten des Senders, intransparente Bonuszahlungen und Zulagen sind hierbei nur einige Auswüchse, die symptomatisch scheinen für einen Selbstbedienungsladen, ein dem Eigenleben frönenden System, das geschlossen werden sollte, weil es nur noch schwerlich korrigierbar scheint. Auch weltanschaulich dürfte man kaum Reflektiertheit erwarten können. Wenn das ZDF im „heute journal“ ein KI-generiertes Video in einem Beitrag über die US-Einwanderungsbehörde ICE sendet, um Realität zu suggerieren, Emotionalität herzustellen, dann bewegt man sich fernab der publizistischen Grundsätze, die Authentizität, Sorgfalt und Echtheit verlangen. Auch die Anmoderation von Dunja Hayali im Fall des getöteten Charlie Kirk oder die in diesem Zusammenhang geäußerten Behauptungen durch Korrespondent Elmar Theveßen sind nur die Spitze des Eisbergs, der nicht poliert, sondern zerschlagen werden muss.