Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Präsident des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert Dobrindts Grenzpolitik“ (aus: „Apollo News“ vom 28.06.2025)
Es ist eher eine Seltenheit, dass sich in Deutschland ein oberster Richter in die Tagespolitik einmischt. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat es dennoch getan. In einem Gespräch mit Medien äußerte er sich zur Migrationspolitik der Bundesregierung und kritisierte das Vorgehen von Innenminister Dobrindt an den Grenzen. Schließlich hätten die Kollegen in Berlin erstinstanzlich den Beschwerden dreier Somalier entsprochen, die von Sicherheitsbeamten zurückgewiesen worden waren, als sie auf hiesiges Territorium vordringen wollten. Die Judikatur mit ihrem Stellenwert gebiete es, dass solche Urteile ernst genommen und die Gründe von der Exekutive respektiert würden.
Doch bedeutet dies tatsächlich, dass uns einzementierte Paragrafen verbieten würden, von einer Ideologie geöffneter Scheunentore Abstand zu nehmen? Sind Gesetze nicht dafür gemacht, dem Wohle des Volkes zu dienen, statt den Interessen von Dritten in die Karten zu spielen, welche sich teils auf betrügerische Weise und mit Unterstützung dubioser NGOs Zugang zu unserem Grund und Boden verschaffen? Eigentlich müsste der gestandene Advokat wissen, dass ausgerechnet die in Bezug genommene Entscheidung auf höchst fragwürdigen Wegen zustande gekommen ist, wäre die Kammer ohne eine merkwürdige Rolle des Außenministeriums wohl gar nicht für diesen konkreten Fall zuständig gewesen.
Steht die Moral mittlerweile über dem Gesetz?
Wo kommen wir perspektivisch nur hin, stellen wir jenen einen Blankoscheck aus, die im Zweifel alle fünf Minuten ihre Identität wechseln und keinen anerkannten Fluchtgrund oder eine Bleibeperspektive vorweisen können, welche es auch nur im Ansatz legitimieren würden, bei uns um Schutz, Versorgung, Obdach und Asyl anzusuchen? Sind wir tatsächlich dem ausgeliefert, was wir selbst geschaffen haben? Führen wir den Rechtsstaat aktuell ad absurdum, weil wir prinzipiell jedem zugestehen, sich bei uns den Segen eines nicht gänzlich unabhängig wirkenden Vorsitzenden abzuholen, der bei näherem Hinsehen eine linksextreme Vergangenheit oder ein grünes Parteibuch besitzt?
Karlsruhe hatte immer wieder betont, es bedürfe nicht zwingend in allen Belangen eine Gleichbehandlung zwischen In- und Ausländern, wenn die Legislative hinreichend begründe, warum beispielsweise eine Ausnahme von Art. 3 GG vertretbar sei. Und dies gilt beispielsweise auch bei der Klagebefugnis. Fürchtet sich Andreas Korbmacher als höchster Repräsentant seiner Zunft um den Einfluss und die Gerichtshoheit in Fragen einer zwingend notwendigen Abkehr von der bisherigen Praxis, jedem Schicksalsgeplagten aus der Ferne mit einer Willkommenskultur zu begegnen, die diese Gesellschaft nicht nur überfordert, sondern langfristig an einen existenziellen Kipppunkt führt?
Paragrafen sind fast nie unantastbar, sondern stets reformbedürftig!
Selbst die oftmals in den Status der Heiligkeit erhobene Dritte Gewalt besitzt keinen Absolutheitsanspruch in unserem System. Denn alle Macht geht in der mittlerweile nicht nur brüchigen, sondern an vielen Stellen degenerierten Demokratie vom Souverän aus, in dessen Namen nur dann gerichtet und bewertet werden kann, macht man sich weder abhängig von dem Narrativ, bestehende Artikel und Absätze seien in Beton gegossen, noch von der Erzählung, Abgeordnete seien im Zweifel lediglich Bewahrer denn Gestalter. Was nicht passt, muss passend gemacht werden. Nicht der Mensch hat sich an Verfügungen, Erlasse, Dekrete den Kanon anzupassen, laufen sie dem Gemeinwohl diametral zuwider.
Stattdessen müssen wir endlich verinnerlichen, wie notwendig und erforderlich konsequente wie strikte Reformen sind, die im Zweifel auch tief in die Verfassung eingreifen. Denn bis auf wenige Ausnahmen steht dort nichts unter einer Ewigkeitsklausel, welche es verbieten würde, an ihr zu rütteln. Unter dem Druck der Moral von Vielfalt und Toleranz, der Androhung einer Diskriminierungsfuchtel und dem Winken mit einem bunten Weltbild wird so getan, als seien wir den Vorschriften ausgeliefert. Doch es ist explizit der Auftrag unseres Bundestages, nicht stillschweigend daneben zu stehen, wenn sich Treuhänder und Sachwalter für Kontinuität denn Veränderung aussprechen.