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Nach Merkels „bin ich eben schuld“: Wie der Gerichtshof für Menschenrechte den Weg zur „Schadensbeseitigung“ ihres Sündenfalls ebnet!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Brutale Umfrage für Merz und Co.: Deutsche haben kaum noch Hoffnung auf eine Wende“ (aus: BILD vom 24.09.2025)

Sie ist 71 Jahre alt, doch manchmal könnte man meinen, Angela Merkel verhalte sich wie ein trotziges Kind. „Wenn’s hilft, bin ich eben schuld“, sagte sie läppisch zur Diskussion über ihre Entscheidung aus 2015, die Grenzen in Deutschland für Migranten zu öffnen. Und ja, verehrte Bundeskanzlerin a.D., Sie tragen vollumfänglich Verantwortung für die Negativfolgen Ihres Sündenfalls, auch wenn Einsicht gänzlich anders aussieht. Ihre spöttische Überheblichkeit bestätigt die Arroganz und Unbefangenheit, in der sich Politiker hierzulande sonnen können, werden sie für ihre Fehler und Absichten nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie können sich weitaus mehr als Schnitzer erlauben, ein ganzes Gefüge in den Abgrund stürzen, ohne jemals Konsequenzen fürchten zu müssen. Was in der vergangenen Dekade an Zuwächsen in Sachen Kriminalität, Sozialleistungsmissbrauch, Kontrollverlust, Vielfaltsperfidie und Kulturerosion nicht nur Sicherheit und Identität der Deutschen massiv gefährdet hat, passt eigentlich kaum auf eine einzelne Kuhhaut.

Die Migration ist entscheidendes Wahlmotiv, weil es um Deutschlands Existenz geht!

Doch es war der Alleingang einer bis heute völlig teilnahmslos, gutgläubig und selbstherrlich wirkenden CDU-Regierungschefin, die die Republik zunächst über die Klippe schauen, später aber den Wasserfall gänzlich hinunterstürzen ließ, welche alles veränderte. Denn die Behauptung scheint wohl kaum übertrieben, dass nichts mehr so ist, wie es einmal war. Mit dem weiteren Tabubruch der völligen Eingliederung von „Kriegsflüchtlingen“ aus der Ukraine in das Bürgergeld gerieten ganze Systeme aus den Fugen. Die Funktionalität eines Gemeinwesens scheint auf den Prüfstand gestellt zu sein, um es mit immer neuen Schulden am Laufen zu halten. Messerverbotszonen sollen übertünchen, was nicht nur manch ein Forensiker übel erahnt. Es geht weniger um die psychische Traumatisierung von Einzelnen, sondern den Anspruch auf Verdrängung durch die Vielen, welche sich nicht umsonst aus weiter Ferne direkt in Richtung Köln, Hamburg und Berlin aufmachen, steht die okzidentale Prägung einem neuerlichen Vorstoß des Sarazenischen gegenüber.

Friedrich Merz könnte aufräumen, was Angela Merkel an Scherbenhaufen angerichtet hat!

Wir müssen wiederum um den Verlust von Einheit und Existenz fürchten, hegen nicht nur fanatisierte Islamisten die Erwartung in sich, Europa im Glanz des Halbmondes erstrahlen zu lassen. Die Forderungen nach einem Kalifat werden auf den Straßen öffentlich propagiert. Ein Volk schaut in Toleranz lediglich dabei zu, wie es dem Untergang geweiht ist. Und tatsächlich krankt insbesondere eine naiv verwirrte Linksgesellschaft noch immer unter der Erzählung, wir hätten aufgrund unserer Vergangenheit eine ewige Bringschuld, müssten Kolonialismus und Nationalsozialismus gleichsam kompensieren. Statt mit harter Hand durchzugreifen und Abschiebungen im großen Stil anzuordnen, werden weitere „Fachkräfte“ aus Afghanistan oder dem Sudan importiert. Obwohl Paragrafen eindeutig sind und in § 58 AufenthG ganz lapidar mit einer weitreichenden Formulierung von „Die Ausreisepflicht ist vollziehbar, wenn der Ausländer unerlaubt eingereist ist“ großzügige Ermessensspielräume geschaffen sind, tut sich nichts. Dabei kommt der Segen gar aus Straßburg.

Zumindest rechtlich ist mittlerweile viel möglich, was politisch aber kaum gewollt scheint!

Denn in einem mit Spannung erwarteten Urteil besagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jüngst, dass die aufschiebende Wirkung für eine Rückführung des konkret in Österreich ansässigen Syrers, welche bei uns mittlerweile im Umfang von rund einer Million untergekommen sind, nicht zu verlängern ist, „da unter Berücksichtigung der aktuellen allgemeinen Sicherheitslage und der individuellen Umstände des Falles nicht nachgewiesen worden sei, dass der Antragsteller im Falle einer Abschiebung einem realen und unmittelbaren Risiko einer irreparablen Verletzung seiner Rechte gemäß Artikel 2 und 3 der Konvention ausgesetzt wäre“. Wird sich also auch Friedrich Merz an der Beseitigung der Kollateralschäden seiner Vorgänger aktiv beteiligen und in den Modus umfassender Remigration wechseln? Würde er die aktuellen Umfragen ernst nehmen, müsste er sich gegen Zweifel aus der SPD durchsetzen, die selbst dann auf Art. 1 GG beharrt, wenn Justitia anderslautende Wege freimacht. Ein Herbst der Reformen ist möglich, aber unwahrscheinlich.

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