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Und schon wieder ist ein Mörder schuldunfähig: Wie sich der Rechtsstaat von Urteilen psychiatrischer Sachverständiger beeindrucken lässt!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Urteil in Potsdam: CDU-Mitglied ermordet – Täter aus Guinea freigesprochen“ (aus: „Junge Freiheit“ vom 31.07.2025)

Die grausame Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen, Fassungslosigkeit und Wut gesorgt: Im Januar 2025 ermordete ein Flüchtling aus Guinea in Beelitz ein junges CDU-Mitglied – und war anschließend mit einem Messer auf eine Frau losgegangen. Nun sprach die Justiz ihr Urteil, um nicht nur die Öffentlichkeit wieder einmal sprachlos zurückzulassen. Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, ließen die Roben verlauten, welche in einem vergleichsweise raschen Prozess von der Diagnose einer Schizophrenie ausgegangen sind, um den Beschuldigten nicht hinter schwedische Gardinen, sondern lediglich in die forensische Anstalt einzuweisen. Dabei sind die Entwicklungen ziemlich unmissverständlich: Allein im Zeitraum zwischen 2012 und 2024 stieg der Anteil jener Personen, die aufgrund von Verbrechen gegen das Leben auf Grundlage von § 19 und § 20 StGB von einer Haft verschont blieben, auf das Doppelte – und betreffen mittlerweile jeden sechsten Fall in diesem Bereich. Doch sind tatsächlich alle, die von einem Gutachter einen entsprechenden Ablass erhalten, zum Augenblick ihres Fehlverhaltens in einer Situation gewesen, die ihnen die Einsicht über das getane Unheil verwehrt? Beziehungsweise: Wie leicht kommt es in diesem Kontext zu reflexartigen, voreiligen und nicht auf nötiger Substanz gründenden Rückschlüssen zulasten der Opfer, welche sich möglicherweise dann vermeiden ließen, würde man weniger auf Emotionalität denn vielmehr einen gesunden Menschenverstand bauen?

Fanatismus und Extremismus sind keine Normvariante der Schizophrenie!

Es war bereits der bekannte Mediziner Prof. Dr. Volker Faust, welcher in der Schriftenreihe „Seelische Störungen erkennen, verstehen, verhindern und behandeln“ den Satz prägte: „Die meisten Fanatiker sind im psychiatrischen Sinne nicht wahn-krank“. Seine Kollegin Friederike Höfer, stellvertretende Chefärztin an der Universitätsklinik in Zürich, ließ in einem Interview mit der NZZ angesichts eines „Vorfalls“ mit einem Mann, der eine Synagoge abbrennen wollte, ebenfalls verlautbaren: „Längstens nicht alle Gewalttäter und Extremisten sind krank. Als Gesellschaft müssen wir das aushalten“. Doch warum verzeichnen wir trotz dieser Feststellung eine immer größere Zahl an Persilscheinen, die ihren Ausgang nicht etwa in der Erzählung der Betroffenen haben? Möglicherweise spielt das Phänomen der sogenannten Psychose-Simulation eine Rolle. Im Geiste des sogenannten Münchhausen-Syndroms werden Krankheitssymptome hierbei weniger aus pathologischen Gründen vorgespielt, sondern mit der klaren Absicht, für Mord und Totschlag nicht verurteilt zu werden. Es geht also keinesfalls um eine artifizielle Störung, sich als paranoid oder morbide zu geben, um Aufmerksamkeit, Mitleid oder Zuwendung zu erhaschen. Sondern mit dem ganz dreisten und geplanten Ziel, dem untersuchenden Experten einen Zustand geistiger Umnachtung vorzugaukeln, um sodann vor dem Richter behaupten zu können, beim Ausführen der Klinge unzurechnungsfähig, arglos und von Dämonen befallen gewesen zu sein.

Freisprüche, um der Moralkeule von links noch rechtzeitig entkommen zu können?

Woher rührt also die oftmals reflexartig anmutende Inschutznahme durch Fachleute, können sie zwar nur vor und nicht in den Kopf schauen, sollten aber durch eine gewisse Routine einigermaßen sicher abschätzen, ob ihnen ein Theater oder die Realität dargeboten wird? Nicht selten erleben wir heutzutage, dass sich sogar Polizisten am Ort des Geschehens hinreißen lassen, innerhalb von Sekunden zu der Einschätzung zu gelangen, jemand könne für sein Handeln auch deshalb kaum zur Verantwortung gezogen werden, machte er wirre Angaben. Ist es möglicherweise der moralische und gutmenschliche Druck, der gerade von linker Seite ausgegeben wird, ein Narrativ über die traumatische Fluchterfahrung von Migranten aufrecht zu erhalten, um nicht zu der bitteren wie ehrlichen Erkenntnis zu gelangen, dass wir im Zuge der Masseneinwanderung kaum gewillte Arbeitskräfte, sondern viel öfter gewaltsame Kriminelle in unser Land lassen, die nicht etwa aufgrund einer uneingelösten Bringschuld der Deutschen zu den Waffen greifen, sondern weil sie davon überzeugt sind, Andersdenkende verfolgen und verdrängen zu müssen? Mit Entscheidungen wie der aktuellen unterwirft sich der Rechtsstaat einerseits dem blinden Vertrauen und einem Diktat von Sachverständigen. Er muss andererseits aber auch dafür bürgen, dass seine Schiedssprüche wie ein Schlag ins Gesicht, wie Hohn und Spott gegenüber all jenen Bürgern wirken, die um Angehörige trauern – und um ihre eigene Sicherheit fürchten.