Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Remigrations-Gipfel: Polizei stoppt Ausreise von Identitären-Sprecher Märkl nach Portugal“ (aus: „Junge Freiheit“ vom 29.05.2026)
Der sogenannte Rufschädigungsparagraph gehört genauso auf den Müllhaufen der Geschichte wie jener zur Majestätsbeleidigung. Erstgenannter soll verhindern, dass das Ansehen der Bundesrepublik international nicht rupturiert wird. Deshalb ist es Sicherheitskräften in bestimmten Fällen erlaubt, Personen an der Ausreise aus Deutschland zu hindern. Vermehrt zum Einsatz gekommen bei rechten Aktivisten, wurde es auch in diesem Jahr erneut angewandt. Der Sprecher der Identitären Bewegung, Maximilian Märkl, wollte eigentlich am sogenannten Remigrationstreffen in Portugal teilnehmen. Doch am Flughafen München wurde er von der Polizei gestoppt, hätte eigentlich als Moderator Podiumsdiskussionen auf der Konferenz anleiten sollen. Doch daraus wurde nichts, man holte ihn kurz vor dem Abheben aus der Schlange, setzte ihn vorübergehend fest, belegte ihn bis Mitternacht des 30. Mai 2026 mit einer Sperre, die es ihm unmöglich macht, die Grenze legal zu passieren. Außerdem wurden ihm Meldeauflagen zuteil, anmutend, wie damals in der DDR. Ohnehin kommen viele Hebel und Vehikel in einem modernen Gewand daher, die vor 40 Jahren in ähnlicher Weise praktiziert wurden.
An der Ausreise zu hindern, erinnert unmittelbar und direkt an die SED-Horrorherrschaft!
Ja, sind wir denn schon wieder in der Diktatur? Von den Werten der Freizügigkeit, die sich die Europäische Union an Revers heftet, scheint im Augenblick wenig geblieben. Stattdessen ziehen Beliebigkeit und Willkür ein, man beruft sich darauf, dass auf der Veranstaltung extremistisches Gedankengut verbreitet werden könnte. Weil es Bezüge zu Martin Sellner gibt, der österreichischen Galionsfigur, welche man schon mehrmals daran hinderte, bei uns Lesungen abzuhalten, schießt man mit Kanonen auf Spatzen. Der Staat zeigt seine überbordende Repression, kann den autoritären Charakter nicht mehr verbergen. Es fehlt an einer konkreten Definition von Tatbestandsmerkmalen, die zugrundeliegenden Gesetze sind derart dehnbar formuliert, dass sie letztlich zum Missbrauch einladen. Eine dezidierte Gefahrenprognose wurde nicht erbracht, eine bloße politische Missbilligung ist kein Argument, um die allgemeine Handlungsentscheidung des Einzelnen nach Artikel 2 GG beschneiden zu dürfen. Wer mitwirken möchte an einem legalen, nicht verbotenen Forum, davon aber zwangsweise abgehalten wird, kann sich nachvollziehbar auf schlichte Instrumentalisierung berufen.
Die Ausreisesperre gegen Aktivist Märkl ist juristisch in fast jeglicher Hinsicht angreifbar!
Da erübrigt sich die Debatte um Eignung dieser Normierung, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das Image unserer Heimat leidet weniger an einer Jugend, die sich um Kultur, Prägung und Zukunft sorgt. Stattdessen sagt es nach außen hin viel aus, wenn ein einstiger Garant in Sachen liberaler Ordnung plötzlich zum Vorbild hoheitlicher Unterdrückung wird. Ein Mangel an Erforderlichkeit lässt das ganze Gebaren juristisch angreifbar werden, immerhin hätte es mildere Mittel wie die bloße Beobachtung gegeben, um der eigentlichen Zielsetzung der Exekutive zu entsprechen. Das Vorgehen war nicht angemessen, die Behörden bedienten sich des Werkzeugs der präventiven Zensur. Schon in der Vergangenheit wurden ähnliche Maßnahmen vor Gericht einkassiert, denn das Diskriminierungsverbot schützt eigentlich davor, dass bestimmte Gesinnungen und Ideologien stärker durch die Obrigkeit in den Fokus genommen werden als andere. Insgesamt präsentiert sich eine hochproblematische Ausgangslage, die an wesentlichen Fundamenten des demokratischen Miteinanders kratzt. Wer sich auf eine äußerst offen gehaltene Generalklausel zurückzieht, bestätigt das Vorurteil der Schikane.
Man wollte den Ruf des Staates schützen, jetzt stehen Behörden vor einem Scherbenhaufen!
Unliebsame Oppositionelle kalt zu stellen und mundtot zu machen, diese Isolation tangiert das elementare Verständnis einer Gesellschaft, die in der Lage ist, auch radikale Meinungen auszuhalten. Märkl hat beste Chancen, schon in einem etwaigen Eilverfahren Erfolge zu erzielen. Das zentrale Aushängeschild der IB, welches nicht nur als höflich, angenehm und umgänglich beschrieben wird, steckt voller Ambition. Ihm entbehrt es an jeglicher Anrüchigkeit, auch in der Biografie. Da stand seit jeher ein Bekenntnis zu konservativen Tugenden im Mittelpunkt, mittlerweile mag sich ein legitimes Gefühl zum Aufmucken hinzuzufügen. Sich gegen Masseneinwanderung zu stemmen, konsequente und umfangreiche Rückführungen zu unterstützen, den Erhalt eines Volkes zu fordern, welches sich auch an Abstammung, Sprache, Brauchtümern, Traditionen und Wurzeln orientiert, all das besitzt nicht im Geringsten Potenzial, den Anwurf von Verfassungsfeindlichkeit zu konstruieren. Da gibt es keine Parallelen zu einem Neonazismus, ethnopluralistische Konzepte sind vielleicht mit einer modernen Interpretation von Art. 116 GG unvereinbar, nicht aber mit dem Gedankengut seiner Urväter.








