Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Die AfD will bei der Kommunalwahl Niedersachsen zulegen, nur: Wo bekommt sie genügend Kandidaten her?“ (aus: „HAZ“ vom 18.01.2026)
„Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“, so besagt es das Parteiengesetz, welches damit fundamental regelt, wann das schärfste Schwert in der innerdemokratischen Rangfolge zum Einsatz kommen kann, will man sich gegen ein Fehlverhalten von Einzelnen wenden. Und es wird vergleichsweise selten davon Gebrauch gemacht, sich Weggefährten auf diese Art zu entledigen. Zumindest erfährt man in der Öffentlichkeit nur wenig von Maßnahmen, die die politischen Wettbewerber mit Blick auf ihre Anhängerschaft tatsächlich bis zum Ende durchsetzen. In der AfD sind es prominente Beispiele wie jenes von Matthias Helferich aus Nordrhein-Westfalen, den die dortige Führungsriege um Dr. Martin Vincentz loswerden möchte, fürchtet man um zu viel Einfluss des couragierten, populären und vernetzten Mandatars, die für Aufsehen sorgen.
Auch in Sachsen-Anhalt wurde jüngst Jan Wenzel Schmidt vor die Tür gesetzt, soll er in seinem Bundestagsbüro dubiose Beschäftigungsverhältnisse geduldet haben. Gleichzeitig soll der mittlerweile unter Polizeischutz stehende Magdeburger angedroht haben, Belege über mögliche Rechtsverstöße einer sogenannten „Pokerrunde“ öffentlich zu machen. Doch selbst im beschaulichen Niedersachsen scheinen gewisse Aufräumaktionen stattzufinden. Unter dem Radar erfolgte ein Urteil des dortigen Schiedsgerichts gegen Simon Arndt, den Sohn der Europaabgeordneten Anja Arndt. Nach dem Willen des Spitzenpersonals um Ansgar Schledde, sollte dieser nicht nur seine Mitgliedsrechte verlieren, sondern man wollte sich gleich gänzlich von ihm trennen. In einem beispiellos schludrigen Beschluss der ersten Instanz wurde ihm unter anderem der Vorhalt gemacht, er habe private Veranstaltungen organisiert, die den Charakter von Parteiamtlichkeit annahmen, ohne jedoch von den Obersten anerkannt und bewilligt worden zu sein.
Ein Parteiausschlussverfahren nach dem Muster des Vincentz-Helferich-Ringkampfes…
Ebenso stand plötzlich der Anwurf im Raum, es seien Parallelstrukturen geschaffen worden, also Zusammenkünfte, die wohl eher einem klassischen Stammtisch glichen, auf dem gleichsam kritische Stimmen über unliebsame Charakter an den internen Schaltstellen des Einflusses Platz hatten. Doch die parteieigene Judikative wurde bis zum Schluss ausgereizt, es kam zum Kräftemessen. Das höchste Organ in Stuttgart hob die Entscheidungen ihrer Kollegen aus Langenhagen in weiten Teilen auf. Dort habe man sich weder die Mühe gemacht, konsistente Begründungen dafür zu liefern, warum man dem Landesvorstand nach dem Munde redet. Noch seien die gezogenen Schlussfolgerungen logisch nachvollziehbar, litten sie doch „an gravierenden rechtlichen Fehlern“. Welch ein Schlag ins Kontor für die Landesschiedsrichter im Nordwesten der Republik. Der Betroffene habe sich mit Blick auf die wesentlichen Bezichtigungen nichts zu Schulden kommen lassen. Einerseits gebe es in der AfD keinen vorgeschriebenen Meinungskorridor, der in Debatten einzuhalten sei.
Andererseits taugten die von Arndt durchgeführten Treffen keinesfalls dazu, als gefestigte Vereinigung jenseits des offiziellen Parteigeflechts angesehen zu werden. Was man dort diskutiere, falle unter den Grundrechtsschutz des Artikels 5 unserer Verfassung. Auch Funktionäre müssten sich Widerspruch der Basis gefallen lassen, dieser gehöre zur lebendigen Vielfalt an Auffassungen, die gerade dort zu ertragen seien, wo es täglich um politischen Schlagabtausch geht. Sowohl der Parteiausschluss wie auch der Entzug der Mitgliedsrechte wurden entsprechend kassiert, eine Klatsche an jene verteilt, die sich allzu willfährig der Sichtweise der sogenannten „Ansgar-Allianz“ anschlossen. Denn mittlerweile gibt es eine publikumswirksame Affäre um den 48-Jährigen, der sich in der Vergangenheit wiederholt Ermittlungen ausgesetzt sah. Es ging um „schwarze Kassen“, fehlende 48.000 Euro im Rechenschaftsbericht sowie erkaufte Listenplätze, der Landtagsabgeordnete rückte in den Fokus der Exekutive.
Ein Machtblock namens „Ansgar-Allianz“ wirkt manipulativ bis auf kommunale Ebene vor…
Nach der Aufhebung seiner Immunität stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwar ein. Trotzdem bleiben innerhalb der AfD bis heute Verdächtigungen wegen Machtkonzentration, systematischer Kontrolle und präventiver „Säuberungen“ gegen den früheren Bauunternehmer aufrecht. In einem zugänglichen „Telegram“-Kanal findet sich eine ganze Auflistung von Versuchen, wie sich Teile des Landesvorstandes auch auf kommunaler Ebene für die Ausgrenzung vermeintlicher Dissidenten einsetzen. Da kommt es also offensichtlich zu bewusster Spaltung, zum Aufrühren der verschiedenen Ebenen gegeneinander. Wenngleich die Berichte von einer gewissen Einseitigkeit und Tendenz geprägt sind, lässt auch der Prozess um Simon Arndt tief blicken. Hier machte man sich nicht einmal mehr die Mühe, mit Argumenten zu glänzen. Stattdessen musste interveniert werden, weil eine Gefügigkeit der untersten Rangrichter offenbar den Blick für die Objektivität verklärte. Die Dynamiken dahinter müssen mehrschichtig betrachtet werden, sie sind ambivalent.
So dürfte es um die klassischen Flügelkämpfe gehen, ist man im Zentrum in Hannover eher gemäßigt unterwegs, während in der Peripherie Unterstützer von Björn Höcke konsequente Remigration und ein Bekenntnis zum Volk einfordern. Auch der Medienberater aus dem Bundestag tritt ganz offen für breitflächige Abschiebungen ein, wird im Internet von „Antifaschisten“ für seinen „nationalistischen“ Kurs angegangen. Ihm soll möglicherweise deshalb ein hanebüchener Strick aus völlig legitimer Lagerbildung gedreht werden, weil er sich einer informellen Koalition entzieht, die die Alternative für Deutschland weglenken will von einer radikalen Schlagseite, hin zur Geschmeidigkeit gegenüber Geheimdiensten und einem bürgerlich-konservativen Wählerklientel. Doch man ist gescheitert, an Unprofessionalität, Liederlichkeit und den eigenen Institutionen. Ein schwerer Rückfall für jene, die sich noch in diesem Jahr neu zur Abstimmung stellen müssen.
Hinweis: Die Unterlagen zum Schiedsgerichtsverfahren von Simon Arndt liegen dem Autor vor.







