Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Hitlergruß auf Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen“ (aus: RBB24 vom 18.02.2026)
Bedingt durch meinen Parkinson, sehe ich manchmal Dinge, die gar nicht da sind. Bislang halten sich diese optischen Täuschungen in Grenzen. Vor allem gelingt es mir, rasch wieder in die Realität zurückzukehren, zu erkennen, dass ich halluziniert habe. Umso bedenklicher finde ich, welch eine Wahnvorstellung mittlerweile in manch einem Sitzungssaal Deutschlands grassiert. Da wurde nun also ein Funktionär der AfD zu 100 Tagessätzen verdonnert, weil ein von ihm verantwortetes Plakat einen Mann und eine Frau zeigt, die mit ausgestreckten Armen ein Dach bilden über ihrem Kind. Schutz der Familie soll es suggerieren, eine politische Botschaft an die Gesellschaft senden, die Bedeutung von Nachwuchs und Ehe wieder zu würdigen. Doch dann kommt plötzlich das Landgericht Frankfurt an der Oder daher, neigt in einer nahezu paranoiden Vorstellung zur Interpretation, hier werde der Hitlergruß gezeigt. Wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen soll der Abgeordnete Wilko Möller aus Brandenburg 11.600 Euro zahlen. Wer bisher noch keine Ahnung davon hatte, wie sich Schizophrenie anfühlt, hat nun ein lebendiges Beispiel vor Augen. Denn irgendwann fallen die Hüllen des pathologisch Relevanten.
Die Nazifizierung des Heute ist nicht nur geschichtsvergessen, sondern Hohn für die Opfer…
Da gibt es also tatsächlich Juristen, die die Geschichte mit Füßen treten, Parallelen aufstellen zur dunkelsten Vergangenheit, nicht nur absurd, sondern fast psychotisch wirkend. Denn gesund kann eine solche Sichtweise längst nicht mehr sein. Es reicht schon, wenn in unserer Gesellschaft Gruppen existieren, die an jeder zweiten Ecke einen „Nazi“ entdeckt haben wollen. Nicht 1942, sondern im Jahr 2026. Laut Begründung soll das dargestellte Motiv eine bewusste Provokation darstellen. Doch was ist anrüchig daran, die Wichtigkeit von Obhut und Heimat unserer Kleinsten in den Fokus des Wahlkampfes zu rücken? Wird diese Entscheidung nicht revidiert, hat der Willkürstaat auch seine letzte Maske abgelegt. Man muss schon fast von Amtsmissbrauch sprechen, von Beugung der Paragrafen, was hier an unglaublicher Doppelmoral zu Tage tritt. Denn eine nahezu gleichlautende Szenerie der CDU hat bis heute nicht zu Sanktionen geführt. Unter dem Vorwand, Kontext, Gestaltung und Absicht seien eine andere gewesen. Doch woher möchte ein Rechtsverdreher diese Überzeugung gewinnen, welche Argumente kann er vorlegen? Er legt etwas in den Mund, unterstellt eine subjektive Motivation, die er nicht zu belegen in der Lage ist.
Mittlerweile muss man ganze Gesellschaftsteile auf ihre seelische Gesundheit überprüfen…
Genau ab diesem Moment, wo weder Beweis noch Fakten den Ausschlag geben, sondern die Gesinnung desjenigen, der am Ende ein „Urteil im Namen des Volkes“ spricht, aber auch die Weltanschauung eines Beschuldigten, sind wir angelangt in der Mitte von Beliebigkeit und Tendenz, von Anmaßung und Suggestion. Man schwankt zwischen einem Kopfschütteln über das Groteske und dem Unverständnis über die Paradoxie. Immerhin soll der außenstehende, durchschnittliche und vernunftorientierte Bürger der Maßstab dafür sein, wie ein Fall zu bewerten ist. Man möge eine Umfrage auf der Straße durchführen, wer im Bildnis den „Führer“ wiederkennt. Hier wird eine Konstellation zum Nachteil ausgelegt, weil hinter ihr eine Partei steht, die der Linksgrüne zwingend dem Faschismus zuordnen möchte. Am Ende steht ein Resultat, das die Erwartungshaltung der aufgeschreckten Öffentlichkeit erfüllt. Bei klarem Geist und wachem Verstand kann niemand auch nur ansatzweise auf die Idee kommen, Vater und Mutter zum Teil einer die Historie klitternden Kampagne zu erklären. Hanebüchen ist die mildeste Ausdrucksform des Protests, man muss sich viel eher an den Schädel fassen, um zu begreifen.
Wo der gleiche Tatbestand unterschiedlich abgeurteilt wird, liegt schlichte Willkürjustiz vor…
Wo sind wir nur angelangt, wenn das Engagement für das Bewährte unter fadenscheinigen Behauptungen zensiert, unterdrückt und verboten wird? Die Durchsetzung der dritten Gewalt ist weit vorangeschritten, das macht nicht nur der aktuelle Schiedsspruch deutlich. Es ist eine Schieflage entstanden, Justitia ist längst nicht mehr blind. Und auch das Vertrauen in Gottes Hand scheint obsolet, sitzen wir erst einmal auf der Anklagebank. Denn selbst er würde sich die Augen reiben ob so viel Irrwitz. Das Einzige, worauf wir uns noch verlassen können, dass Sympathisanten und Unterstützer der Alternative für Deutschland ein gravierend höheres Risiko besitzen, Opfer von Laune, Zufall und Befinden zu werden. So ist es immer gewesen, auch in der DDR. Wie schnell war man auf dem Kieker, welch schlechten Stand besaß der Andersdenkende. Es erweist sich als müßig, über das „Warum“ zu sinnieren. Macht und Potenz haben schon immer zum Missbrauch verleitet, es scheint unserer Spezies immanent, Spielräume nicht nur auszunutzen, sondern dann über sie hinwegzugehen, wenn es dem vermeintlich „Richtigen“ und „Guten“ dient. Konformitätsdruck in Kammer und Kollegium. Wir hatten es bereits, „nie wieder“ war gestern.







