Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Der ethnische Volksbegriff: Was die AfD von der Deutschen Burschenschaft lernen kann“ (aus: „Freilich Magazin“ vom 27.05.2025)
„Im Namen des Volkes“ – so heißt es bei uns vor jedem Urteilsspruch. Doch was ist nun eigentlich dieses Volk, mit dem offenbar selbst der Inlandsgeheimdienst hadert, brandmarkt er eine Gesinnung zum Wohle unserer Gemeinschaft zuletzt auch in seinem vermeintlichen Gutachten über die AfD als gesichert rechtsextremistisch? Nicht nur Patrioten fragen sich im sogenannten Stolzmonat Juni, woran sich eine Identität ausmachen soll, wenn sie zwar an sieben Stellen in unserem Grundgesetz definiert ist, aber nicht zu deshalb geschmäht wird, weil doch bereits Robert Habeck mit Schwarz-Rot-Gold wenig anzufangen wusste. Dabei ist die Zugehörigkeit zu einem solidarischen Miteinander, das weit mehr ist als ein Konstrukt von Individuen mit gleicher Hautfarbe, maßgeblich sinnstiftend für eine intakte und funktionierende Gesellschaft. Jede andere Gesamtheit auf diesem Globus bekennt sich zur eigenen Abstammung, selbstbewusst und souverän. Doch bei uns gibt es weiterhin Vorbehalte, tragen wir die Last einer Kollektivschuld mit uns, die eigentlich dem Prinzip des Sündenbocks und der Sippenhaft entspricht, welches doch ausgerechnet jener Epoche immanent war, über die nicht nur Linke ein verständliches „Nie wieder“ propagieren.
Die Lehre aus dem Dritten Reich sind Erinnerung und Mahnung an die dunkelsten Kapitel unserer Historie. Ausdrücklich bedeutet sie nicht, sich von der Überzeugung zu lösen, dass auch unsere Einheit eine Existenzberechtigung besitzt, die auf dem Anspruch des Erhalts einer autochthonen, über wenigstens drei Generationen gewachsenen Mehrheit fußt. Blickt man auf Art. 116 GG, so ist es weniger der liberal-progressive Ansatz, unser Gefüge als „Demos“ allein zu betrachten. Also als ein Sammelsurium aus unterschiedlichen Personen, die sich ausschließlich in der Gemeinsamkeit treffen, eine deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. Seitdem die vergangenen Regierungen alles dafür getan haben, Einbürgerungen im Akkord zu ermöglichen, ist das bloße Passdokument zu einem recht wertlosen Papier geworden, an dem sich nur jener orientieren kann, der mit seinem Nachbarn gleichen Ursprungs keine Verbundenheit empfindet. Als eine Sozietät sind wir mehr als der Ausgangspunkt für staatliches Handeln. Schließlich ist ein rein rechtlicher Verbund ohne jegliche Emotion, Mentalität und Ziel. Andererseits wäre es völlig zu kurz gegriffen – und polemisch, einer Meinung zu frönen, die offenbar zunehmend im Elfenbeinturm in Berlin vorherrscht.
Wer das Volk als „Populus“ betrachtet, also als ständig aufrührerische Masse, die von Wut getragen gegen die Mächtigen protestiert, um Zusammengehörigkeit lediglich im Widerstand zu fühlen, verfolgt eine elitäre Sichtweise, die das „Wir hier oben“ und „Ihr da unten“ zementiert. Und so bleibt am Ende nur der Gedanke des „Ethnos“, die Gewissheit um eine geografische, kulturelle, wertegeleitete, ortsansässige, der natürlichen Schöpfungsordnung entsprechende Verwobenheit, die sich weder durch politisches oder bürokratisches Handeln auflösen lässt, noch von Endlichkeit geprägt wird. Viel eher ist sie ein Bündnis auf Dauer, der es an Fluktuation mangelt. Uns wird in der Zeitgeistigkeit oftmals das Credo von Vielfalt und Toleranz angetragen, welches wir wiederum nicht in unseren einschlägigen Paragrafen finden. So waren es die Väter dieser Republik, die sich im Zuge der Verhandlungen über eine Verfassung auch Gedanken darüber machten, wie im Zweifel mit Migrationsbewegungen umzugehen ist, die in unsere Richtung strömen, dabei aber keinesfalls obligatorisch hehre Ansinnen und eine traumatisierende Verfolgungsgeschichte mitbringen.
„Es empfiehlt sich nicht, das Asylrecht auch auf die politisch verfolgten Ausländer auszudehnen, da kein Anlaß besteht, das unbeschränkte Asylrecht auch unerwünschten Ausländern zu gewähren, insbesondere auch solchen, die aus ihren Heimatstaaten wegen aktiver Betätigung gegen die Demokratie in das Bundesgebiet geflüchtet sind“, hieß es in der Stellungnahme von Experten zu den Beratungen des Parlamentarischen Rates 1948. Eine gewisse Geschlossenheit und Abgeschiedenheit, im Respekt vor der Vielfalt der Nationen, die schon gemäß der Bibel jede an ihrem Platz Heimat gefunden haben, um in einer friedlichen Koexistenz die Unversehrtheit der anderen Gruppe zu achten, war noch vor wenigen Jahren eine kaum anrüchige Erwartung. Doch Moden und Denkweisen wandeln sich. Und so sind nirgendwo sonst auf diesem Globus Phänotypen heute derart verpönt wie in unseren Breiten. Dabei hat sie die Evolution geschaffen, um uns wechselseitig erkennen und zuordnen zu können. Denn Kongruenz und Konformität sind nicht rassistisch, diskriminierend oder pauschal benachteiligend. Sondern schlichtweg der menschliche Entwicklungsleitfaden.