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Recht bekommt nur der Fremde: Wie Deutschlands Justiz vor NGOs und Moral in die Knie geht!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Gericht stoppte die Zurückweisung: So tricksten drei Somalier den Asyl-Hammer herbei“ (aus: BILD vom 03.06.2025)

Nun ist es also soweit. In Deutschland werden Rentner wegen einer zur Diskussion gestellten Parole im Internet für 75 Tage in den Knast geschickt. Somalier obsiegen im selben Atemzug vor dem Verwaltungsgericht, wenn sie sich gegen die nach nationalen Gesetzen durchaus legitimierbare Zurückweisung an der Grenze zur Wehr setzen. Es ist mittlerweile die Masse an Beschlüssen durch Justitia, die fragen lässt: Auf welcher Seite steht sie eigentlich? Zwar verkündet man Urteile „im Namen des Volkes“. Richtigerweise müsste es allerdings heißen: Entscheidungen „zu Lasten des Souveräns“. Wenn sich die sogenannte „Dritte Gewalt“ dazu entschlossen hat, Messerattentäter aufgrund der Erzählung einer traumatischen Fluchterfahrung für schuldunfähig zu erklären, um einen Grünen-Kritiker mit einer saftigen Anzahl an Tagessätzen zu versehen, dann ist sie obsolet geworden. Paragrafen haben der Allgemeinheit zu dienen. Werden sie nach Belieben interpretiert und ausgelegt, um sie im Zweifel gegen den Wunsch, die Meinung und den Verstand der Mehrheit anzuwenden, wird das Rechtssystems ins Absurde getrieben. Dies ist nicht nur ein Empfinden subjektiver Natur, sondern treibt immer mehr Menschen um.

Die obersten Verfassungshüter in Karlsruhe hatten stets betont, eine Ungleichbehandlung von Ausländern einerseits und Einheimischen andererseits sei nicht prinzipiell als Diskriminierung zu werten. Doch weshalb gewähren wir dann überhaupt einem Fremden aus Afrika die Möglichkeit, sich durch unsere Instanzen zu klagen? Es war wohl kaum im Sinne des Erfinders der Migration, auf der Suche nach Schutz über tausende Kilometer in eine ganz bestimmte Destination aufzubrechen, um dort in vielen Fällen nicht nur Unterschlupf und Obdach zu finden, sondern sich den Traum von einem besseren wirtschaftlichen Leben zu erfüllen. Wer aus Mogadischu nicht erst in Dschibuti, Eritrea oder Kenia Asyl einfordert, sollte beim Ankommen vor den Toren Europas weder mit offenen Armen noch ausufernden Sozialleistungen empfangen werden – sondern allenfalls einer Vesperbox für die Rückreise. Denn selbst wenn man zu der Erkenntnis gelangt, dass die sogenannte Dublin-III-Verordnung anzuwenden sei, trifft sie ausgerechnet zur Frage, ob man denjenigen Zutritt in die Bundesrepublik zu gewähren hat, die sich von einem sicheren Drittstaat aus auf unser Territorium zu bewegen, keine abschließende und hinreichende Aussage.

Viel eher greifen in dieser Konstellation Normierungen des einzelnen EU-Mitglieds. Und gemäß Experten kann unter diesen Voraussetzungen von der sogenannten Nichteinreisefiktion ausgegangen werden, also dem Gedankengang, dass selbst jener noch nicht als bei uns ansässig gilt, der den Schlagbaum bereits passierte. Insbesondere, wenn er dies illegal und ohne erkennbare Bleibeperspektive getan hat. Die Folge daraus ist, dass ihm kein einschlägiger Status zuteilwird, welcher beispielsweise auch die Befähigung zu Beschwerde und Einspruch vor dem hiesigen Kadi umfassen würde. Eine Ablehnung kann gemäß EuGH auch dann als zulässig erachtet werden, schließen sich die Betreffenden zu einer Gruppe zusammen, ohne andere Wege des regulären Ersuchens um Hilfe in der Not in ihrer Herkunftsregion in Anspruch genommen zu haben. Entsprechend ist das weitere Vorgehen der Regierung Merz mit Innenminister Dobrindt nur allzu nachvollziehbar und zu unterstützen, sich nicht irritieren zu lassen, wenn offenbar politisierte und von NGOs instrumentalisierte Roben weit über ihre Befugnisse hinaus Integrität und Unversehrtheit eines ganzen Gefüges allein um der Utopie bedingungsloser Nächstenliebe willen opfern.