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Die SPD missbraucht das Verfassungsgericht: Wie die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zur letzten Nagelprobe für den Rechtsstaat wird!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Bundesverfassungsgericht: Mehrere Unionsabgeordnete halten SPD-Kandidatin für nicht wählbar“ (aus: FAZ vom 02.07.2025)

Das Bundesverfassungsgericht gilt als die höchste juristische Instanz in Deutschland. Es ist mit einer erheblichen Machtfülle ausgestattet, kann es nahezu alle Entscheidungen der Legislative für nichtig erklären, auch wenn es zur Achtung des Gesetzgebers angehalten ist. Gleichzeitig erwartet man von solch einer Autorität, dass sie mit fähigem, unabhängigem und den Souverän abbildendem Personal besetzt wird. Zweifelsohne stellt es eine immer wieder kritisierte Unzulänglichkeit dar, dass nicht etwa das Volk die adäquaten Kandidaten hierfür aussucht. Sondern es sind die Fraktionen im Parlament, welche durch Zweidrittelmehrheit die von ihnen erkorenen Bewerber nach Karlsruhe schicken können. Somit lässt sich kaum verhindern, dass parteinahe Protagonisten entsendet werden, die bei Bedarf weder frei von Ideologie noch engen Kontakten zu denjenigen sind, welche sie auf ihren Posten befördert haben. Doch Lobbyismus an gerade dieser Stelle des Systems kann sich selbst eine ramponierte Demokratie nicht leisten.

Das Bundesverfassungsgericht ist kein Vorfeld der Regierungsparteien!

In der Vergangenheit ist es bitter aufgestoßen, dass sich die verschiedenen Senate mit der Regierung zu Abendessen trafen, um dort nicht etwa in einen lockeren Plausch über das Weltgeschehen einzutreten, sondern sich bei Bedarf abzustimmen, damit es für die politischen Verantwortlichen nicht zu einem bösen Erwachen kommt, wird von den roten Roben eine Entscheidung gefällt, die das Berliner Tagesgeschehen durcheinander bringen würde. Trotz all dieser Verwobenheiten ist es nunmehr ein einmalige Vorgang, dass die SPD mit Frauke Brosius-Gersdorf eine Professorin nominiert, die sich öffentlich genau zu jenen Themen geäußert hat, welche die Genossen in dieser Legislaturperiode angehen wollen. Die Hochschullehrerin an der Universität Potsdam hat sich ohne Wimpernzucken dafür ausgesprochen, die AfD zu beseitigen. Sie stimmt damit in den Chor um Lars Klingbeil ein, der immer wieder mit Vergleichen zwischen der Alternative für Deutschland und dem Nationalsozialismus aufhorchen lässt. Eine derart klare Befangenheit hat es bislang nicht gegeben.

Vorgefertigte Meinungen haben in der Justiz nichts zu suchen!

Im Gedächtnis geblieben ist die 54-Jährige auch mit ihrer harschen Kritik an Impfskeptikern. Sie unterstützte mit Vehemenz eine Pflicht zur Immunisierung während Corona. Aus ihrer linken Gesinnung macht sie keinen Hehl. Und sie kann nicht ohne Tendenz in eine solche Aufgabe gehen, ist es ihr doch ernsthaft ein vorrangiges Anliegen, das Grundgesetz gendern zu wollen. Wenngleich durch eine einzige Kandidatin nicht zwingend die Chance größer wäre, dass es zu einem Verbot der Blauen kommt, wäre durch ihre Ernennung der Rechtsstaat endgültig in Schieflage. Schon heute schwindet das Vertrauen in ihn massiv, nimmt die Allgemeinheit doch Urteile mit Argwohn und Skepsis auf, lässt man Messerattentäter laufen, während der einfache Bürger für eine verbotene Parole mit einer saftigen Zahl an Tagessätzen belegt wird. Auch die Erwägung der Berliner Verwaltungsrichter mit Blick auf drei Somalier, die unter Zuhilfenahme von NGOs erfolgreich gegen ihre Rückweisung an der Grenze geklagt hatten, führt unabänderlich zu Kopfschütteln.

Das SPD-Manöver taugt zum Dolchstoß für den Rechtsstaat!

Denn sollten Paragrafen nicht mehr den heimischen Menschen dienen, sondern einer abstrakten Weltanschauung der Toleranz, Vielfalt und Beliebigkeit, können wir uns Artikel und Absätze sparen, die noch irgendeinen Anspruch auf Normativität und Verbindlichkeit erheben. Niemand wird ohne Voreingenommenheit in ein Verfahren gehen, über dessen Ausgang er sich bereits im Vorhinein festgelegt hat. Hier werden die Prinzipien aus Art. 97 GG mit Füßen getreten, wird es nicht gelingen, plausibel und nachvollziehbar überzeugen zu können, dass sich die Hamburgerin erst im Verlauf des Prozesses eine Meinung bildet. Ihr Votum steht, noch bevor die Lawine überhaupt ins Rollen gebracht wurde. Doch die eigentliche Unverfrorenheit liegt im Willy-Brandt-Haus. Wer ein Organ der Rechtspflege für die Durchsetzung der eigenen Interessen mit Hilfe des totalitären Untersagens eines Wettbewerbers zweckentfremdet, offenbart nicht nur die Liebe zur Diktatur. Sondern ein großes Missverständnis über die Gewaltenteilung als elementarem Bestandteil unserer Herrschaftsform.