Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Abschiebungen nach Syrien: Debatte sorgt in der Union für Unruhe“ (aus: BR24 vom 03.11.2025)
Nach den Einlassungen von Johann Wadephul zur Situation in Syrien hat Friedrich Merz ein Machtwort gesprochen. Im Gegensatz zu seinem Parteikollegen sieht er weiterhin die Möglichkeit, in das einstige Bürgerkriegsland abzuschieben. Während Menschenrechtsorganisationen hierin eine humanitäre Härte erkennen, argumentieren Unterstützer der Rückführung, dass das Assad-Regime gestürzt sei und damit keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung mehr vorliege. Schließlich sind die vom Außenminister gefilterten Eindrücke über die Lage vor Ort äußerst begrenzt. Er besuchte die Regierung Damaskus, um dort große Zerstörung im Stadtbild vorzufinden. Doch sind diese Wahrnehmungen auch repräsentativ in der Fläche? Oder wurde hier der Fokus auf eine besonders prekäre Region gerichtet, um den CDU-Mann zu blenden? Immerhin generalisiert und abstrahiert er aus einem bestimmten Blickwinkel, differenzierte nicht, dass mehr als 24 Millionen Einwohner gerade in der Mitte, im Osten und im Westen des Staates einigermaßen unbehelligt und sicher ihren Alltag vollführen.
Der Eindruck aus einem einzelnen Stadtteil steht nicht stellvertretend für ein ganzes Land…
Zwar gibt es im Norden Vertreibungen von Christen sowie den Konflikt zwischen der Türkei und den Kurden, während im Süden vor allem Kämpfe zwischen Drusen-Milizen und Regierungstruppen vorherrschen. Doch von einer Pauschalität auszugehen, wird auch den Anforderungen der aktuellen Urteile aus Deutschland nicht gerecht. So war es beispielsweise das Verwaltungsgericht in Karlsruhe, das feststellte, es gebe keine unübersichtlichen Zustände mehr, die es erlauben würden, Entscheidungen über Asylanträge aufzuschieben. Zwar sei subsidiärer Schutz auch künftig prinzipiell möglich, doch es brauche dafür individuelle Nachweise des Betroffenen. Ebenso verneinten die Kollegen in Köln einen Automatismus. Ohne den konkreten Beleg von Repression, Unterdrückung oder Existenznot sei ein Status bei uns nahezu ausgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht betonte zudem, dass wirtschaftliche Aspekte allein Remigration nicht im Wege stehen. Lediglich die substanzielle Darlegung von gravierender Bedrohung oder sozialer Gefahr könnten diese noch verhindern.
Die Rückkehr zur konkreten und individuellen Betrachtung muss Remigration nach sich ziehen!
Die Vereinten Nationen berichten auf der einen Seite über sieben Millionen Binnenvertriebene und 70 Prozent Zerstörung der Gebäude in den Ballungsgebieten. Gleichzeitig sei die Inflation sinkend und die Währung stabil. Bestimmte Gruppierungen wie die Aleviten müssen Entführungen von Frauen und Mädchen fürchten. Auch Deserteure sind anhaltender Schikane ausgesetzt. Dass die Islamisierung voranschreitet, kann allein nicht als Argumentationsgrundlage herhalten, wenn es um Personen aus dem entsprechenden Kulturkreis geht. Es bedürfe laut hiesiger Justiz „systematischer“ Angriffe und Hetze auf Minderheiten, die für den Einzelnen Leib und Leben zur Disposition stellen. Hiervon kann in einer verschwindend geringen Zahl der Fälle ausgegangen werden, die keinesfalls in Gänze mehr all jene subsumiert, die sich momentan noch in der Bundesrepublik aufhalten. Insofern obliegt es nun der Koalition, ob sie sich willens zeigt, den Gestaltungsspielraum der Rechtsprechung zu nutzen – oder einen emotional aufgeladenen Ausschnitt der Wahrheit ihres obersten Diplomaten für voll nimmt.







