Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „AfD Brandenburg lädt Martin Sellner ein: Vortragsabend für Verfassungsfeinde“ (aus: „taz“ vom 15.01.2026)
Deutschland ist dafür bekannt, Gesetze und Regelungen mit sich zu schleppen, die eigentlich schon längst aus der Zeit gefallen sind, aber deshalb noch immer gelten, weil man zu faul gewesen ist, sie entsprechend abzuschaffen. Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss der Alternative für Deutschland gegenüber der Identitären Bewegung. Er erhält aktuell vermehrte Aufmerksamkeit, weil der Bundestagsmandatar Steffen Kotré und seine Frau Lena Kotré, Landtagsabgeordnete in Brandenburg, zu einer Veranstaltung mit dem österreichischen Aktivisten Martin Sellner eingeladen haben. Unter dem Titel „Remigration in Theorie und Praxis“ ist für den 22. Januar 2026 ein Vortragsseminar geplant, das nicht nur in den sozialen Medien für Diskussionen gesorgt hat. Auch das ständig empörte Nachrichtenkartell, das publizistische Sprachrohr von NGOs und loses Mundwerk „unserer Demokratie“, gerät in zusätzliche Wallung.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss wurde konkretisiert, in der Realität überflüssig gemacht…
Denn der Wiener ist eine führende Figur der Szene, bekannt für sein Konzept konsequenter Rückführung von Ausländern. Seit knapp zehn Jahren soll der formale Entscheid, von einer strukturellen Zusammenarbeit oder einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in AfD und IB abzusehen, eigentlich umgesetzt werden. Er betrifft in der Realität insbesondere das Anwerben jener in die Partei, die sich in den unterschiedlichen Gliederungen einer Sammlungsbewegung engagieren, welche als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Doch heutzutage brandmarkt das System fast alle Verstandsmäßigen als „Nazi“, die sich rechts der SPD orientieren. Sollte man nicht generell aus dem spalterischen Element der Brandmauer lernen, um sich davor zu hüten, sie unter einem anderen Namen selbst zu handhaben? Was nutzt dieses Distanzieren, in der Trotzigkeit eines sturen Kindes, das auf ziemlich simple Art auf Prinzipien pocht, die man ihm eingetrichtert hat, aber wenig Sinn ergeben?
Denn die ursprüngliche Formulierung aus dem Juni 2016, die sämtliche Kooperationen ausschloss, wurde im Juli 2016 als „Aufnahmeverbot für IB-Anhänger“ konkretisiert. Man kann sich nun streiten, wie die genaue Auslegung verstanden werden soll, doch ohnehin hat die Wirklichkeit die Theorie längst überholt. Insbesondere die Jugend hat keine Komplexe, nähert sich dem patriotischen Gedanken an, kann nicht verstehen, weshalb das friedliche Engagement für die Heimat verpönt sein soll. Und tatsächlich hat die AfD den zentralen Gedanken der Identitären längst in ihr Programm aufgenommen. Ganz offiziell wurde die Remigration zu einem Ziel formuliert. Und an deren Rechtmäßigkeit kann auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts ändern. Selbiges wird im Zusammenhang von Kritikern immer wieder vorgeführt, obwohl sich die Katze doch offensichtlich in den Schwanz beißt, widersprechen sich die Juristen untereinander.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Remigration unter bestimmten Prämissen an…
In der Entscheidung über das Verbot des Magazins „Compact“ hieß es in einer entsprechenden Passage: „Diese Vorstellungen missachten – jedenfalls soweit sie zwischen deutschen Staatsangehörigen mit oder ohne Migrationshintergrund unterscheiden – das sowohl durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit“. Doch um Personen mit Staatsangehörigkeit ist es nie gegangen. Auch nicht beim legendären Geheimtreffen von Potsdam, das wiederum ausgeschlachtet wurde vom linksradikalen Vorfeld, um Massen vor das Brandenburger Tor zu mobilisieren. Denn die Falschbehauptung hatte die Runde gemacht, irgendjemand plane die Deportation von Hunderttausenden. Das Oberlandesgericht Hamburg stellte jedoch fest: „Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen“.
Sellner selbst hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagen gewonnen. Einreiseverbote nach Deutschland oder in die Schweiz wurden juristisch aufgehoben, weil von ihm keine konkrete Gefahr ausgehe. Man fragt sich durchaus, woher dieser Ekel rührt, welcher nun auch die Spitze um Alice Weidel und Tino Chrupalla auf den Plan brachte, den Termin im Landkreis Teltow-Fläming absagen zu wollen. Stattdessen wäre es der richtige Augenblick gewesen, ein Relikt aus der Vergangenheit einzukassieren. Meuthen und Petry hatten die unsägliche Liste initiiert, um sich angeblich vor extremistischen Tendenzen abzugrenzen. Herausgekommen ist eine ganze Litanei an möglichen Multiplikatoren, mit denen man eigentlich freundschaftlich verbunden sein, das Fundament ausbauen und an punktuellen Stellen den Austausch suchen könnte. Doch wer ein Brett vor dem Kopf hat, das ihm die Moralisten festnageln, der wird gleich auf zwei Augen blind durch die Gegenwart gehen.







