Quelle: Clipdealer.de, 2370782 - Erworbene Standardlizenz

Bundesarbeitsminister Heil nutzt mit verstärkter Sanktionierung verfassungskonforme Spielräume

Sozialberater: Die neue Regelung führt zu mehr Gerechtigkeit gegenüber erwerbswilligen Personen

Bundesminister Heil hat angekündigt, die Sanktionierung für Personen zu verstärken, die willentlich Arbeitsgelegenheiten ablehnen. Dadurch nutze er eine durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich legitimierte Fallkonstellation, um mehr Gerechtigkeit gegenüber Arbeitswilligen herzustellen. Diese Auffassung vertritt der Sozialberater Dennis Riehle (Konstanz) in einem Statement:

Der Bundesarbeitsminister nutzt mit seinem Vorstoß eine vom Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil festgehaltene Fallkonstellation, wonach Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld) über die grundgesetzkonforme Sanktionierung der Regelleistung von 30 Prozent hinaus mit einer vollständigen Streichung dieses Bezugs belegt werden können, wenn sie willentlich eine konkret vorliegende, objektiv zumutbare und die auf den Einzelnen abgestimmte Voraussetzungen erfüllende Arbeitsgelegenheit zur Existenzsicherung ablehnen. Insofern müssen künftig also jene mit einer Reduzierung ihres Regelsatzes um 100 Prozent rechnen, denen ein explizites Jobangebot vorliegt, das sie unter Beachtung der Rahmenbedingungen annehmen könnten, aber nicht annehmen wollen. Knackpunkt hierbei wird vor allem die bislang unzureichende Arbeitsvermittlung in Deutschland sein. Denn es gibt noch immer viel zu wenige Bemühungen um ein passgenaues Matching zwischen Stellenangebote und Stellenbewerbern – obwohl man mit Automatisierung, Technologisierung und Digitalisierung sehr viel mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenbringen könnte. Bei der künftigen Regelung ist überdies entscheidend, dass die Jobcenter vor allem auf die objektive Zumutbarkeit Wert legen. Es kommt also nicht darauf an, ob sich der Leistungsbezieher selbst in der Lage sieht, eine entsprechenden Arbeitsstelle anzunehmen. Stattdessen können nur offensichtliche Gründe wie beispielsweise eine gesundheitliche Einschränkung, eine fehlende Wohnung im Umkreis der Arbeitsstelle mit mehr als 1 bis 1,25 Stunden Anfahrtszeit oder auch die gleichzeitige Pflege von Angehörigen ein Aspekt sein, bestimmte Beschäftigungen abzulehnen. Wie bei allen entsprechenden Gesetzesänderungen hängt es am Ende aber vor allem daran, inwieweit die neuen Möglichkeiten tatsächlich auch in der Praxis ausgeschöpft werden.

Wenn man Arbeit lediglich aus einem monetären Aspekt heraus betrachtet, so stellt sich durchaus in ausgewählten Situationen die Frage, ob sich das morgendliche Aufstehen tatsächlich noch lohnt, wenn das Gehalt netto der Höhe der Grundsicherung nahe kommt. Schlussendlich ist der neue Regelsatz beim Bürgergeld gesetzeskonform berechnet worden. Das Problem liegt vor allem an den zahlreichen Mehrbedarfen und Zusatzleistungen, welche vor allem unter bestimmten Familienkonstellationen zu einem massiven Kumulieren und Aufsummieren führen können – und am Ende einem niedrigen Einkommen tatsächlich Konkurrenz machen. Hier handelt es sich also um Webfehler im System, die allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein sehr viel größeres Manko in unserem für die Wirtschaftsleistung vergleichsweise eklatant geringen Mindestlohn und einem immens aufgeblähten Niedriglohnsektor liegt. Letztendlich sollten wir uns aber nicht von den in der Minderheit befindlichen Faulenzern irritieren lassen: Wer sein Leben entsprechend aufgibt und das Dasein in der Hängematte fristet, ist nicht unbedingt zu beneiden. Denn Arbeit kann auch Berufung sein, sie ist Ablenkung und gibt Tagesstruktur, fördert Selbstwirksamkeit und bestätigt das eigene Können. Insofern ist auch immer der ideelle Wert von entscheidender Bedeutung – den diejenigen nicht erkennen, die in zeitgeistiger Desorientierung von der Wiege bis zur Bahre mit Selbstfindung beschäftigt sind. Und dass diesen, sicherlich nicht nur als Ausnahmefälle zu bezeichnenden, Kunden im Jobcenter künftig zumindest für einen kurzen Zeitraum die Regelleistung um 100 Prozent gekürzt werden kann – wie es der Bundesarbeitsminister nun auf der Grundlage der Möglichkeiten des Grundsatzurteils vom Bundesverfassungsgericht angekündigt hat -, ist nicht nur ein Zeichen von Gerechtigkeit, sondern auch eine klare gesellschaftliche Botschaft: Wir leben in einer Gemeinschaft, in der Solidarität mit den Bedürftigen nur dann fair sein kann, wenn sie ausschließlich denjenigen zusteht, die sich nicht willentlich einer konkret bestehenden, objektiv zumutbaren und dem Einzelnen abzuverlangenden Arbeitsgelegenheit verweigern.

Weitere Informationen auf www.beratung-riehle.de.

Beitrag teilen