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Das Abgeordnetenmandat wiegt schwerer als eine vermeintlich gesicherte rechtsextreme Etikettierung!

Politikberater kritisiert Forderungen des Verteidigungsausschuss-Vorsitzenden bezüglich Hannes Gnauck

Zu den Forderungen der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, bezüglich der Gremiumszugehörigkeit des Abgeordneten Hannes Gnauck MdB als gleichzeitiger Vorsitzender der erstinstanzlich als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften „Jungen Alternative“, erklärt der Politikberater und Journalist in einem Statement wie folgt:

Der Verteidigungsausschuss im Bundestag sorgt sich darum, dass einer seiner Mitglieder im Rahmen dieser Funktion an sensible Informationen gelangen könnte, die aus Sicht der Vorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann nicht in die Hände eines Abgeordneten fallen dürften, der zugleich Chef der „Jungen Alternative“ (JA) ist – welche vor kurzem als gesichert „rechtsextremistisch“ eingestuft wurde. Nun fordert sie von der

AfD-Fraktion im Bundestag eine Abberufung von Hannes Gnauck MdB – und zielt nach meinem persönlichen demokratischen Verständnis damit hoffentlich ins Leere. Der denn der Betreffende wurde in unserem System der Volksherrschaft durch eine ordentliche Wahl als Repräsentant des Souveräns in den Bundestag geschickt, um dort entsprechend die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. Er ist damit weder einer sich nun echauffierenden Liberalen weisungsgebunden, noch in der Ausübung seines Mandats von einer behördlichen Feststellung und Brandmarkung abhängig, die zwar erstinstanzlich durch ein Gericht bestätigt wurde – allerdings nicht mehr darstellt als eine bloße Etikettierung. Selbige kam aufgrund von Beobachtungen durch den Verfassungsschutz zustande, welche nicht weit darüber hinaus kamen, als sich auf gesammelte Zitate der JA zu stützen – und diese in einem einigermaßen merkwürdigen Verfahren der Schlussfolgerung zu generalisieren und pauschalisieren.

Zwar gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es innerhalb der Jungen Alternative zu Positionen kommt, die bis an die Grenze des grundgesetzlich Legitimen heranreichen – beispielsweise in Bezug auf die Forderung nach einer ethnischen Abschottung des deutschen Volkes. Gleichermaßen ist der Erhalt unserer Bundesrepublik in seiner bisherigen kulturellen, identitären und wertebeasierten Ordnung kein Grund für den Vorwurf des Extremistischen, allenfalls des Radikalen – also des sich an den Wurzeln unseres Landes orientierenden Fundamenten. Zudem findet er sich als Auftrag an uns alle in mehreren Artikel des Grundgesetzes. Dass man sich nun besorgt zeigt über die Möglichkeit, dass Gnauck im Rahmen seiner Funktion im Verteidigungsausschuss auch Zugang zu Daten erhält, welche man nicht bei „Staatsfeinden“ sehen möchte, entpuppt sich letztendlich als ein neuer Schachzug zur Dämonisierung der Alternative für Deutschland, welcher abgesprochen wird, sich in erster Linie für die Integrität und Souveränität der Heimat einzusetzen – weil man ihr unterstellt, einen Umbruch der bestehenden Herrschaftsform anzustreben und sich von wesentlichen Grundsätzen der Verfassung zu verabschieden. Über bloße Behauptungen, einzelne Indizien und das Herausgreifen von bestimmten Persönlichkeiten aus der zweiten oder dritten Reihe – welche mit manch eigentümlichen Äußerungen durchaus den Anschein erwecken können, dass ihnen wesentliche Prinzipien unserer freiheitlichen Gesellschaft fern sind, ist man allerdings auch unter Anleitung von Faeser und Haldenwang nicht hinausgekommen.

Weiterhin fehlt es an konkreten und belastbaren Nachweisen dafür, dass die AfD in ihrer Gänze, bis in die Tiefe und vor allem hinein in die Führungsebene durchsetzt ist von einer Ideologie, die der Republik am Ende mehr Schaden zufügt als die der Ampel selbst – und darüber hinaus noch geeignet ist, gefestigte demokratische Strukturen durch einen alleinherrschaftlichen Mehrheits- und Machtanspruch ins Wanken bringen zu können. Dass sich momentan beispielsweise die Grünen viel eher an unseren Grundfesten abarbeiten, sei an dieser Stelle nur deshalb beiläufig erwähnt, weil zu der Thematik bereits genügend ausgeführt wurde. Schlussendlich bleibt Gnauck somit als Mitglied des Bundestages natürlich berechtigt, in allen Ausschüssen mitzuwirken, weil er hierfür die allgemeingültige Absolution des Wählers erhalten hat – welcher neben seinem Gewissen der Einzige ist, dem ein Mandatar verpflichtet bleibt. Diese kann auch durch den Ältestenrat – zumindest unter der Vorlage bisher nicht argumentativ begründeter Befürchtungen von Strack-Zimmermann – beschnitten oder eingeschränkt werden, ohne sich am Souverän zu versündigen. Abgeordnetenrechte gehören zu den stabilsten in einer Demokratie – und wurden durch Karlsruhe in der Vergangenheit immer wieder gestärkt und verteidigt. Deshalb scheint mir das jetzige Ansinnen auch juristisch weitgehend aussichtslos, wenn denn nicht Gründe vorgelegt werden, welche über die Risikobewertung einer FDP-Politikerin hinausgehen, die es übrigens selbst ist, welche unser Land durch den Ausverkauf unserer Bundeswehr an die Ukraine, die Befürwortung der Kriegstüchtigkeit und als Europawahlkämpferin eine weitere Preisgabe der nationalstaatlichen Befugnisse an Brüssel unterstützt.

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