Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Rundfunkbeitrag vor historischem Richterspruch: Hat der ÖRR seine Pflichten verletzt?“ (aus: „Epoch Times“ vom 31.05.2025)
Ab 1. Oktober 2025 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer Revisionsverhandlung darüber entschieden, ob die weitere Erhebung des Gebührenbeitrags für den ÖRR zulässig ist. Es war bereits ein Paukenschlag, dass dieser Termin überhaupt zugelassen wurde, gab es doch offenbar von den Juristen in Leipzig erhebliche Zweifel daran, inwieweit die Sender um ARD und ZDF weiterhin den verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen, wonach „die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck finde[n]“ muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2021, Az.: 1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20). Bisher waren verschiedene Antragsteller damit gescheitert, die Finanzierungspraxis auch deshalb in Frage zu stellen, weil Studien und Statistiken mittlerweile ziemlich unmissverständlich aussprechen, wie es um die politische Ausrichtung der Volontäre und Angestellten in der NDR-Zentrale beziehungsweise auf dem Mainzer Lerchenberg bestellt ist. Die Präferenzen der dortigen Mitarbeiter sind einigermaßen offensichtlich. Nicht nur der Befund, dass ohnehin 41 % der deutschen Journalisten eine Zuneigung zu den Grünen und 23 % zu den Genossen verspüren (vgl. Befragung TU Dortmund 2024), ist ein hinreichendes Indiz dafür, dass wesentliche Anforderungen aus dem Grundgesetz unerfüllt bleiben. Der kritische Beobachter muss sogar bei RTL, ntv, Sat.1 oder Pro Sieben stutzen, wie wenig von der Philosophie geblieben ist, sich der Tatsächlichkeit zu widmen.
Bedeutend gravierender zeigen sich Mankos allerdings bei Maybrit Illner, Caren Miosga oder Louis Klamroth, die überproportional häufig Gäste der SPD in ihre Studios einladen, ist man gemäß Zahlen im Ersten und Zweiten doch vor allem der ideologischen Bevorzugung des Sozialstaatsprinzips zugeneigt, während hingegen konservative Positionen weitgehend ausgespart bleiben. Tendenziösität und Voreingenommenheit sind also längst eine Maxime, sie scheinen paradoxe Ideale darzustellen. Die erwähnte Untersuchung kam im letzten Jahr zu dem Befund, dass genannte Redaktionsstuben weltanschaulich „links der Mitte“ stünden. Doch diese fehlende Objektivität beißt sich mit einem der Leitsätze aus Karlsruhe: „Freie Meinungsbildung wird daher nur in dem Maß gelingen, wie der Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Vom grundrechtlichen Schutz seiner Vermittlungsfunktion hängt folglich unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation die Erreichung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 GG wesentlich ab“ (siehe oben). Wird es also möglicherweise zu einer Infragestellung des gesamten Systems kommen, machten doch jüngst wiederum Skandale um Jan Böhmermann, Georg Restle und Dunja Hayali die Runde – oder explodierten die Beschwerden über die Berichterstattung, weil man an Behauptungen wie jener zum sogenannten Geheimtreffen Identitärer und Vertreter der AfD von Potsdam auch dann noch festhielt, als diese richterlich der Lüge überführt wurden?
Hier werden Standards kurzerhand über den Haufen geworfen, die Garantie für eine unbehelligte Presse sein sollen. Es ist zwar kaum vorstellbar, dass zum propagandistischen Sprachrohr der Regierung mutierte Anstalten geschlossen werden, sind sie noch so sehr darum bemüht, sich als Staatsmedium ganz in den Dienst der Verbreitung von Narrativen der Mächtigen zu stellen. Doch ob sich die bisherige Vorgehensweise halten lässt, dass auch der Zweifel anmeldende und Reflektiertheit erwartende Konsument zwingend seinen Geldbeutel für die Darbietung von Nachrichten öffnen muss, welchen es an Ausgewogenheit, Authentizität und Aktualität fehlt, bildet man die Realität in unserem Land allenfalls bruchstückhaft ab, bleibt zunächst Spekulation. Denn die bisherigen Ankündigungen der obersten Roben lassen vermuten, dass sie sich durchaus damit befassen werden, inwieweit nicht nur Vollständigkeit als Maßstab bei „Tagesschau“ und „heute“ weiterhin Bestand hat -und ob Skepsis gegenüber sämtlichen Parteien herrscht, also nicht nur Aversion gegenüber den Blauen. Denkbar wäre beispielsweise eine deutliche Ermahnung in Richtung der Intendanten, ein Auftrag an den Gesetzgeber zur Reform oder auch die Maßgabe, dass das etablierte Verfahren zur Eintreibung einer obligatorischen Haushaltsabgabe gänzlich unter Vorbehalt gestellt wird. Welcher Weg in einem Urteil eingeschlagen wird, lässt sich nur schwer prognostizieren. Doch eine Veränderung dürfte in jedem Fall anstehen.
Schließlich ist es niemanden zumutbar, für einen ständigen Leierkasten über den menschgemachten Klimawandel einerseits, ein Schweigen über die Messerkriminalität in den Fußgängerzonen blechen zu müssen. Die Schwerpunktsetzung in den Meldungen erweist sich heutzutage als derart einseitig, dass man sich selbst als Leitorgane der Bildschirm-Publizistik delegitimiert hat. Dramatisch einbrechende Einschaltquoten, rückläufige Zuschauerzahlen im Allgemeinen – all das ist kein Zufall oder fehlendem Interesse der Gesellschaft an den Entwicklungen unserer Nation geschuldet. Sondern sie erklären sich durch eine Mentalität von Agitation, Demagogie und Verächtlichmachung der Opposition bei gleichzeitiger Hofierung von Merz, Habeck, Scholz, Baerbock, Klingbeil oder Reichinnek. Letztlich ist der Ausgang offen. Doch dass es bei der bisherigen Gangart bleibt, die einer Selbstbedienungsmentalität entspricht, schaut man auf die üppige Altersversorgung der Funktionäre, scheint gleichermaßen unwahrscheinlich. Und so wird der Fokus insbesondere darauf gelegt werden, ob es andere Modelle gibt, die mit dem Gedanken deutlich besser vereinbar sind, dass wir mit Blick auf die Geschichte wirklich unabhängige Quellen brauchen, die in keinerlei Konnex zum hauptstädtischen Berlin stehen. Die momentane Verquickung zwischen der Führungsebene großer Medienhäuser und manch einem Ministerium ist Gift für die Glaubwürdigkeit der vierten Gewalt. Und sie muss enden.