Quelle: Clipdealer.de, 12127663, erworbene Standardlizenz.

Sofern die „Pflege-Bahr“-Zusatzabsicherung nicht reformiert wird, verliert sie an Attraktivität!

Sozialberater kritisiert ausbleibende Leistungsdynamisierung nach Eintritt des Versicherungsfalls

Sie wurde als Basis-Zusatzversicherung für den Pflegefall angepriesen. Doch mittlerweile hat die staatlich geförderte „Pflege Bahr“ ihren Glanz verloren. Diese Auffassung vertritt der Leiter der Beratung mit Handicap, einer bundesweiten Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Dennis Riehle (Konstanz), in einem aktuellen Statement: „Das nachlassende Interesse an dieser Versicherungsvariante liegt nicht zuletzt an der massiven Entwertung des Leistungsanspruchs nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Denn in aller Regel sehen die entsprechenden Vertragsbedingungen für den Beginn des Versicherungsfalls vor, dass die bis dahin geltende Dynamik von Beiträgen und Leistungen ab diesem Moment eingefroren wird. Sodann ändert sich die Leistungshöhe aus der entsprechenden Zusatzversicherung nicht mehr – und auch die Beitragsdynamik endet“, erläutert der 38-jährige Sozialberater vom Bodensee. „Allerdings steigen die Beiträge gerade in den letzten Jahren aufgrund der massiv anwachsenden Zahl an Pflegebedürftigen auf Grundlage der regulär möglichen Anpassungen unvermindert fort. Im Resultat bedeutet dies eine Entwertung des eigentlich zugesicherten Leistungsanspruchs, die besonders Menschen wie mich – die bereits in jungem Alter unverhofft pflegebedürftig werden und damit kaum die Möglichkeit hatten, ihre Tagesgeld-/Pflegegeldhöhe über die Jahre dynamisch anwachsen zu lassen – besonders hart trifft und das Ansehen dieser gutgemeinten Zusatzversicherung in Zweifel zieht. Denn ich kann in den nächsten 30 oder 40 Jahren meiner hoffentlich noch bevorstehenden Lebenszeit nicht mehr damit rechnen, dass die Leistungen aus der ‚Pflege Bahr‘ ansteigen werden“.

Riehle führt weitergehend aus: „Gleichzeitig klettern aber die Beiträge unverhohlen an, sodass unter dem Strich im Netto eine fortwährend geringer werden Leistungshöhe zu erwarten ist. Schon heute gebe ich rund 1/10 (andere Betroffene gar bis zu 1/20) der erhaltenen Leistungen für die Beitragszahlung aus. Da ich durch die eingetretene Pflegebedürftigkeit zudem keine Möglichkeit mehr habe, eine weitere private Zusatzversicherung abzuschließen und damit die Option zu einer darüber hinausgehenden Absicherung gegen die möglicherweise immens steigenden Eigenanteile in der Pflege faktisch verbaut worden ist, sehe ich mich nicht nur gegenüber jenen Personen, bei denen der Pflegefall in späterem Alter eintritt, sondern auch gegenüber allen, die eine private, allerdings nicht staatlich geförderte, Pflegeversicherung abgeschlossen haben, in einem diskriminierenden Nachteil und gemäß des Gleichheitsgrundsatzes, der sich aus der Verfassung und dem Sozialstaatlichkeitsprinzip des Grundgesetzes ableiten lässt, entsprechend benachteiligt. Zudem wurde die ‚Pflege Bahr‘ offenkundig unter einem missverständlichen Leistungsversprechen angepriesen, denn über die nach dem Versicherungsfall faktisch eintretende wie kontinuierliche Minderung der Leistungshöhe informieren die Versicherer bisher wohl nicht“.

Entsprechend sei die Politik aufgefordert, dieser Entwertung der „Pflege Bahr“-Versicherung durch eine umfassende Reform entgegenzuwirken, welche unter anderem beinhalten sollte, eine rechtlich garantierte Möglichkeit zu schaffen, Beitrags- und Leistungsdynamisierung auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit fortführen zu können, sagt der Journalist in seinen Ausführungen. „Daneben muss es eine an die Inflation gekoppelte Dynamisierung des staatlichen Förderanteils geben, aber auch Beitragsbremse ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls“, meint Dennis Riehle. Denn sollten die staatlich geförderte Zusatzversicherung nicht entsprechend auf den Prüfstand gestellt und nachgebessert werden, droht ihr ein erheblicher Verlust an Attraktivität. Hiermit verbunden wären steigende Kündigungszahlen der Verträge und ein Nachlassen der individuellen Bereitschaft der Bürger, private Vorsorge für den Pflegefall zu betreiben. Insofern sei die Ampel-Koalition ermutigt, die Konditionen für die „Pflege Bahr“ anzupassen und Konstruktionsmängel zu korrigieren. „Schließlich werden wir ohne eine Zusatzabsicherung die Kosten für die Pflege nicht mehr dauerhaft tragen können. Es ist ohnehin beschämend, dass die Bundesregierung ausgerechnet bei diesem Thema sparen möchte. Angesichts des Demografischen Wandels und der schon jetzt immensen Herausforderungen, vor denen betreuende Angehörige, Pflegedienste und Heime stehen, ist es unverantwortlich, einen privaten Beitrag für das Alter, bei Behinderung oder Krankheit so stiefmütterlich zu behandeln und seine Rahmenbedingungen nicht in die Gegenwart zu überführen“, erläutert Dennis Riehle abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für Ratsuchende unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

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