In Deutschland ist Vieles möglich. Da kann man eine vom Wähler legitimierte Partei ausgrenzen, diffamieren und gängeln – und diese Repression als einen Beitrag zur Rettung der Demokratie feiern. Man kann ohne Zögern Magazine verbieten, weil man sie kurzerhand als extremistisch einstuft – und von einem Gericht belehrt werden muss, dass die Meinungsfreiheit nur dann eingeschränkt werden darf, wenn konkrete Belege für ein tatsächliches Bestreben zur Überwindung unseres Herrschaftssystems vorliegen.
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Nazi-Parole vs. Kindesmissbrauch: Wie die Leitmedien verwerflichste Verbrechen relativieren!
Wir erleben in diesen Tagen, dass deutsche Gerichte immer öfter regierungsfreundliche Urteile im Namen des woken Volkes verkünden. Ob es nun die Entscheidung des OVG in Münster war, das hunderte Beweisanträge der AfD entweder überhaupt nicht oder allenfalls oberflächlich geprüft hat, um am Ende zu dem erwartbaren Ergebnis zu kommen, dass die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall zulässig sei.
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