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Urteile im Namen der Befindlichkeit: Wie deutsche Gerichte zum Schauplatz linker Gefühle werden!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Rentner wird zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt“ (aus: NZZ vom 18.06.2025)

Alle Staatsgewalt wird unter anderem durch besondere Organe der Rechtsprechung ausgeübt, so heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Das in diesen Tagen äußerst brüchig gewordene Gefüge der Demokratie soll im Idealfall allen Seiten eine gewisse Sicherheit geben, ob und weshalb man sich für eine Straftat verantworten muss – und was in einer solchen Situation droht. Doch gerade an diesem Verlass fehlt es heutzutage. Denn es sind beispielsweise Normierungen zur Politikerbeleidigung, zur üblen Nachrede oder zur Volksverhetzung, die einigermaßen inflationär von den Anklagebehörden gebraucht werden, um vor allem unliebsame Bürger vor den Kadi zu zerren. Dort erwartet sie das, was in einem Sprichwort treffend zusammengefasst wird: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Man könnte auch sagen, kein Schauplatz taugt zu so vielen Überraschungen wie all die Orte im Land, an denen längst keine Urteile im Namen unserer Republik, der Menschen oder feststehender Paragrafen mehr gefällt werden. Exemplarisch wird dies anhand der Verkündung von 55 Tagessätzen gegen den durch die sogenannte Schwachkopf-Affäre bekannt gewordenen Rentner Stefan Niehoff deutlich. Wegen der Verbreitung von illegalen Kennzeichen und Symbolen wurde der 64-Jährige verdonnert.

Richter ohne „Daumen hoch“: Wenn Juristen kein „Gefällt mir“ klicken möchten…

Besonders pikant ist die Begründung hierfür deshalb, weil dem Amtsrichter in Haßfurt der entsprechende Post in den sozialen Medien nach eigenen Worten „zu krass“ sei. Es scheint also mittlerweile die subjektive Befindlichkeit der Robenträger, welche im Zweifel den Ausschlag gibt, ob wir blechen oder gar hinter schwedische Gardinen einwandern müssen. Da zeigt sich der Ermessensspielraum offenbar derart groß, dass bedarfsweise auch politische und ideologische Interessen der doch nicht so blinden Justitia Platz haben, um willkürlich und nach Belieben zu entscheiden. Ähnlich verlief es auch, als drei Somalier gegen ihre Rückweisung an der Grenze protestierten, um vor den Verwaltungsassessoren in Berlin unter Mitwirkung von NGOs und einer merkwürdigen Verstrickung der Ex-Regierung in ihrer Auffassung bestätigt zu werden, dass sie zunächst auf unser Territorium vordringen dürfen, um sich während einer Klärung der Zuständigkeit für die Überprüfung ihres Asylstatus schon einmal Schutz, Obdach und Versorgung zu bedienen. Zahlreiche Meinungen von Gelehrten gehen davon aus, dass die angewandte Sichtweise keinesfalls absolut sein muss, kann man doch nicht jeden einzelnen Passus der europäischen und nationalen Vorgaben isoliert nur für sich betrachten.

Totalitäre Apparate funktionieren genau so, nach Willkür und Belieben!

Dass ein derartiger Machtapparat zum Tribunal verkommen kann, unterstreicht auch ein aktueller Beschluss, wonach Migranten im Zweifel sogar dann noch Anspruch auf Sozialleistungen haben, sind sie unmissverständlich ausreisepflichtig. Da wird das Schwert über den Steuerzahler geschwungen, der auch weiterhin jene finanzieren muss, die ohne Bleibeperspektive sind, gegebenenfalls betrogen und über ihre Identität getäuscht haben. Sich teure Instanzen zu leisten, damit diese im Zweifel gegen das Wohl des Souveräns votieren und eingesetzt werden, wirkt langsam aber sicher schizophren. Doch nein, diese Entwicklung ist kein Einzelfall, sondern sie hat System. Denn Diktaturen sind weder Schicksal noch fremdbestimmt. Ihnen wird der Weg geebnet, ermöglichen es die Wähler, Entscheidungsträger an die jeweiligen Positionen vorzulassen, die Personal in ihrer Gunst implementieren, damit dieses schalten und walten kann, wie es der grünen oder roten Gesinnung entspricht. Solange es also Trend und Mode bleibt, sich aus Sorge vor einer tatsächlichen Wende Parteien zu verschließen, die diese Missstände beseitigen wollen, müssen wir Missbrauch und Instrumentalisierung der dritten Säule hinnehmen, werden wir anders die Geister nicht mehr los, die wir selbst vollmundig riefen.