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Werden wir fälschlicherweise von Friedrich Merz regiert? Wie knapp 10.000 fehlende Stimmen für das BSW den Kanzler stürzen könnten…

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Wegen des knappen BSW-Ergebnisses: Politikwissenschaftler fordern Neuauszählung“ (aus: Deutschlandfunk vom 09.09.2025)

Ist die momentane Regierung in Deutschland vielleicht völlig zu Unrecht im Amt? Mehrere Politikwissenschaftler erheben derzeit schwere Vorwürfe. Denn wäre es tatsächlich denkbar, dass es bei der Auszählung der zurückliegenden Bundestagswahl zu Fehlern kam, die dem Bündnis Sarah Wagenknecht illegtim den Einzug ins Parlament versagten? Hätte die Partei nämlich die altbekannte Fünf-Prozent-Hürde genommen, würde es heute keine Mehrheit für Schwarz-Rot gegeben. Dann wäre Merz wohl auch in der zweiten und dritten Runde nicht Kanzler geworden, die Nachfolger der SED kaum die einzige sozialistisch angehauchte Opposition unter den Augen von Julia Klöckner geblieben. Laut amtlichem Endergebnis erhielt das BSW 2.472.947 Stimmen, also 4,981 Prozent. Etwa 9.500 Stimmen fehlten für das Überschreiten der Schwelle, welches zu komplett anderen Machtverhältnissen geführt hätte. Sind Behauptungen insofern substanziell, dass es bei der Ermittlung des Resultats zu Verwechselungen mit der Splitterpartei „Bündnis Deutschland“ kam? Und gab es wirklich so viele ungültige Voten, wie das die Bundeswahlleiterin in ihren Berechnungen angibt?

Wenn es um eine überschaubare Stimmenanzahl geht, muss absolute Klarheit herrschen!

Die beiden Forscher Eckhard Jesse und Uwe Wagschal fordern nunmehr öffentlich eine Neuauszählung, gaben sie gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in einem Beitrag das Credo aus, dass es angesichts des „knappen Ausgangs“ und „vieler Ungereimtheiten“ notwendig sei, im Sinne „des Vertrauens in den Verfassungsstaat“ die Vorgänge erneut abzuklopfen. Noch liegt die Sache beim Wahlprüfungsausschuss, in Karlsruhe scheiterte man mit einem ersten Begehren, den fehlenden Rechtsbehelf des Bundestags zur Klärung von Zweifeln an der Richtigkeit des festgestellten Ausgangs vom 23. Februar 2025 als zulässigen Einwand zu implementieren. Die Juristen führten aus: „Woraus sich sonst eine konkrete Handlungspflicht des Gesetzgebers ergeben soll, das bestehende Verfahren zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu ändern und um einen (kurzfristigen) Nachzählungsanspruch zu erweitern, erläutert die Antragstellerin ebenfalls nicht“. Und auch die Reihenfolge auf dem Stimmzettel wurde erfolglos angeprangert, wollten die Richter der Argumentation der früheren Linken-Ikone mit ihrer Bewegung diesbezüglich nicht folgen.

Das derzeit herrschende Parteienkartell macht Misstrauen am Ergebnis notwendig!

Entsprechend urteilten die roten Roben: „Ihre Annahme, sie sei mit allen Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl angetreten, aber unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben seien, gleichbehandelt worden, weil sich deren Reihenfolge nur nach dem Alphabet richte, ist sachlich unzutreffend“. Natürlich ist damit noch nicht abschließend entschieden, ob es eine fahrlässige, systemische oder willkürliche Schludrigkeit bei denjenigen gegeben hat, welchen man in der Gegenwart zweifelsohne nicht blind vertrauen sollte. Abseits der chaotischen Zustände während des Urnengangs in Berlin haben Beispiele aufgezeigt, wie viele Schwachstellen es gibt, die schnell einmal zu mehr oder weniger absichtlichen Verzerrungen führen können. Dass in einer Atmosphäre, in der wohl auch manch ein Wahlhelfer nicht nur der AfD gegenüber wenig positiv gesinnt sein dürfte, der Verdacht aufkeimt, es sei zu möglicher Manipulation gekommen, ist nicht wirklich überraschend. Und er sollte ernstgenommen werden, befinden wir uns in einer Krise der Demokratie, die dem etablierten Kartell nicht völlig grundlos unterstellt, die Fronde zu benachteiligen.