Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Bundeswehrgericht stellt Disziplinarverfahren gegen AfD-Politiker Hannes Gnauck ein“ (aus: „Märkische Allgemeine“ vom 30.06.2025)
Es waren fünf Jahre des Unrechts, die der Bundestagsabgeordnete der AfD, Hannes Gnauck, seit der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens der Bundeswehr über sich ergehen lassen musste. Am 17. Juni 2025 stellte nunmehr der Präsident des Truppengerichts Nord diese über weite Strecken wie ein Schauprozess wirkende Maßregelung eines Oberfeldwebels ein. Es kam zu keiner Strafe, zu keiner Verurteilung, zu keiner Feststellung eines missliebigen Verhaltens. Allein dieser Umstand beweist, wie grundlos man gegen jemanden vorgegangen ist, der allein wegen seiner politischen Weltanschauung in den Fokus jener geriet, die unsere Armee von einer dem Zeitgeist widersprechenden Gesinnung freihalten möchten, sei sie noch so anständig, begründet und verhältnismäßig.
Wenn Ruf und Existenz auf Basis eines Verdachts zerstört werden, ist Willkür am Werk!
Weil er sich auf kommunaler Ebene für die Partei betätigt und eine führende Rolle in der Jungen Alternative eingenommen hatte, unterstellte man kurzerhand verfassungsfeindliche Tendenzen. Zum Anwurf konkreter Fehltritte kam es nie. Stattdessen wurde der 33-Jährige auch medial wie eine Sau durchs Dorf getrieben, obwohl die Ermittlungen abseits der Immunität zeitweise auf Eis lagen. Er selbst hatte um Klärung gebeten und beim Parlament beantragt, diese aufzuheben. Doch erst spät konnten die fadenscheinigen Bemühungen um Ausgrenzung und Diffamierung durch den jetzigen Erlass beendet werden. Da ist schon eine Menge an Porzellan zerschlagen worden, was Integrität, Glaubwürdigkeit und Vertrauen in unser Heer und die Justiz anbelangt.
Es mangelte schlichtweg an einer Handhabe, an sachlichen Beweisen oder einer formulierten Kritik für die Gängelung, welche den Ruf eines jungen Mannes in den Dreck zog, obwohl er sich mit Blick auf unser Grundgesetz nichts zu Schulden kommen ließ. Stattdessen kämpfte er dafür, seinen Leumund wiederherzustellen. Sein Durchhaltevermögen hat sich ausgezahlt, er wird nunmehr auch offiziell ehrenhaft und ohne Tadel aus dem Dienst scheiden, durfte er doch während des gesamten Zeitraums keine Uniform tragen oder eine Kaserne betreten. Er hat nicht aufgegeben, weil er auch für seine Kameraden kämpfte, die heute allzu leicht unter Verdacht geraten können, fordern sie strikte Remigration oder eine Drosselung der illegalen Einwanderung.
Eine bittere Klatsche für alle, die in den Gesang der Vorverurteilung eingestimmt haben!
Die Bezüge des einst gelernten Sport- und Fitnesskaufmanns bleiben unangetastet, die Kosten des gesamten Debakels fallen der Staatskasse zur Last. Strafrechtlich hatte es nie Ermittlungen gegeben, stattdessen berief man sich allein auf die Vermutung, jener könne Schwarz-Rot-Gold nicht verantwortungsvoll dienen, dem der Inlandsgeheimdienst keine weiße Weste bescheinigt. Wie sehr die Schaltstellen von Macht und Einfluss missbraucht werden, macht sich an diesem Fall neuerlich deutlich. All das auf dem zu keinem Moment tragfähigen Fundament schlichter Prämissen, die in ihrer Konsistenz an die Aussagekraft des Gutachtens erinnern, welches eine Kölner Behörde als Grundlage für die rechtsextremistische Brandmarkung der Blauen erstellt hat.
Niemand muss sich für radikal klingende Überzeugungen verteidigen. Es ist viel eher die Pflicht, dieses Volk in seiner Unversehrtheit zu schützen, erklärt man den Eintritt in die Streitkräfte. Stattdessen können wir auf Panzergrenadiere verzichten, die die Regenbogenflagge hissen oder sich von einer linksdoktrinierten Mentalität vereinnahmen lassen, wonach unser Militär auf Kuschelkurs denn Abwehrbereitschaft trainiert wird. Treue zu den Prinzipien, Werten und Statuten unserer Nation macht sich nicht etwa am Bekenntnis zur Diversität fest. Sondern in der entschlossenen Absicht, Territorialität und Wesenseinheit der Heimat zu erhalten. Genau hierzu war der Prenzlauer immer fähig. Und auf solche Pioniere sollten wir stolz sein.