Kommentar von Dennis Riehle
Die Entscheidung, ob eine Partei in Deutschland verfassungswidrig ist, trifft das höchste Gericht in Karlsruhe. Eine Organisation, die in Zusammenarbeit mit Partnern wie „FragDenStaat“, „Volksverpetzer“, dem „Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein“, „Bleibt stabil“ und dem „Postmigrantischen Jurist*innenbund“ zu einer Anklageschrift findet, die sie unter dem offiziell klingenden Titel des Gutachtens verkauft, beweist vom ersten Augenblick an Tendenziösität, Einseitigkeit und Voreingenommenheit.
Eine individuelle Auswertung, wahrscheinlich per KI: Peinlich, peinlicher, NGO…
Von einem angeblich ergebnisoffenen Prozess kann bei diesem 1.500 Seiten umfassenden Pamphlet mit vermeintlich 2.500 Belegen zur Beweisführung, dass die AfD gemäß Art. 21 Abs. 2 GG die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt, schon dem Grunde nach keine Rede sein. Auch wenn die Finanzierung über private Spender erfolgte, war das linkslastige Resultat von Beginn an zu erwarten. Die Förderstrukturen deuten auf eine klar progressive Ausrichtung hin. Als Ausgleich blieb die Kooperation mit konservativen oder liberalen Kreisen aus.
Neutralität vorauszusetzen, das schiene in diesem Fall Utopie. Ausgewogene Breite erreichte man in keiner einzigen Zeile des über 13 Monate lang erarbeiteten Dokuments. Wesentliche Autoren wie Dr. Bijan Moini sind für ihren aktivistischen Einsatz gegenüber Minderheiten, Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner als Verfechterin von Transformation und Genderismus bekannt. Sie entstammen in Vollständigkeit dem sogenannten zivilgesellschaftlichen Milieu. Kritische Argumente sind im Kernteam schlichtweg ausgesperrt worden.
Formal erhebt man den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, inhaltlich zieht man blank…
Man gibt sich formal den Anschein von Rechtswissenschaftlichkeit. In Händen hält man allerdings schlichte Propaganda, die nicht einmal das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wurde. Denn selbstredend wurden keine Mühen unternommen, den Verdacht auszuräumen, dass die Auftraggeber mit ihrer antifaschistischen Haltung eine systematische Verzerrung begünstigten. Darüber hinaus liegen offensichtlich methodische Probleme vor. Es wurde belastendes, aber kein entlastendes Material gesammelt, für Juristerei ein fragwürdiges Unterfangen.
Die Millionen Datensätze wertete man mit KI aus, Einwände auf mangelnde Transparenz überhörten die Macher. Aufgenommene Zitate blieben in der Regel ohne Kontext, ihr oftmals ironisch-satirischer Charakter oder eine Weiterentwicklung von Positionen wurden missachtet. Man führte Rückschlüsse von einzelnen Forderungen und Personen auf die gesamte Alternative für Deutschland durch. Schon der Inlandsgeheimdienst scheiterte an diesem handwerklichen Fehler. Verbindlich ist also nichts, mehr als ein flüchtiger Appell bleibt kaum zurück.









