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Nichtwähler sollten keinesfalls pauschal als politisch Desinteressierte abgetan werden!

Wahlzettel sollte Möglichkeit der Enthaltung und des Ausdrucks von Unzufriedenheit bieten

Um in Deutschland auch denjenigen Gehör zu verschaffen, die sich zwischen den im Parteienspektrum und auf dem Stimmzettel bewegenden politischen Kräften nicht entscheiden können, sollte über eine Enthaltungsmöglichkeit und einen legitimen Ausdruck „Keinen von den Genannten“ nachgedacht werden. Diese Überzeugung vertritt der Politik- und Kommunikationsberater Dennis Riehle (Konstanz) in einer Aussendung – und erklärt wie folgt:

In Zeiten größtmöglicher Verunsicherung und Unzufriedenheit über die Arbeit der in Regierung Verantwortlichen und einem immer weiteren Auseinanderdriften des Parteienspektrums sind viele Wähler auf der Suche nach der geeigneten politischen Kraft, der sie ihr Vertrauen bei den nächsten Abstimmungen entgegenbringen wollen. Durch die Verdrossenheit in der Bevölkerung, sich angesichts des vielen Streits und der Polarisierung überhaupt noch mit dem Geschehen in Berlin, in Brüssel oder den Bundesländern auseinandersetzen zu wollen, wächst auch das Lager derjenigen Personen, die einerseits keinem der momentan auf dem Stimmzettel stehenden Kandidaten ihr Votum geben wollen, gleichzeitig aber gewillt sind, in einer Demokratie dennoch ein Zeichen zu setzen.

Allzu oft werden Nichtwähler mit denjenigen gleichgesetzt, die kein Interesse an der Entwicklung unseres Landes hätten. Dabei sind viele unter ihnen, die ihren politischen Willen gerne artikulieren würden, aber in keinem der Angebote diejenige Antwort finden, die sie anspricht – und der sie zutrauen, die Probleme in der Republik anzupacken oder gar zu lösen. Dass eine Stimmenthaltung oder die Auswahloption „Keinen der Genannten“ nach § 30 BWG nicht vorgesehen ist, stellt einen eklatanten Ausschluss derjenigen Bevölkerungsteile von der Partizipation an der Wahl dar, die ihren grundsätzlichen demokratischen Wunsch formulieren möchten – aber in den unterbreiteten Optionen für sich keine Entscheidung treffen können.

Auch wenn sich aus einem solchem Kreuz letztlich für das Gesamtergebnis keine markante Veränderung ergeben würde, so wäre es doch gerade in Augenblicken, in denen der Abgesang auf unser repräsentatives System auf Hochtouren läuft, ein wichtige Zeichen über die insgesamte Bereitschaft des Volkes, sich überhaupt noch beteiligen zu wollen. Wir gehen aufgrund der fehlenden Enthaltungsmöglichkeit bei den Wahlen allzu oft davon aus, dass der teils ständig wachsende Anteil an Nichtwählern ausschließlich aus Personen bestehe, denen die Zukunft unseres Miteinanders egal sei, die keine Verantwortung tragen möchten, zu bequemlich sind für eine Stimmabgabe – oder frustriert, desillusioniert und in einer Verweigerungshaltung gegen die Staatsform begriffen. Doch so ist es eben nicht. Art. 38 Abs. 1 GG sieht unter anderem eine freie und gleiche Wahl vor. Verbindet man dies mit Artikel 3 GG, so müsste einerseits jedem Wähler die Möglichkeit zu einer freien Wahlentscheidung gegeben werden, die eben auch umfasst, nicht das wählen zu wollen, was im dargelegten Sortiment bereitsteht.

Jede Stimme muss gleich zählen, jeder muss eine Stimme haben können. Und sie allein darauf zu beschränken, eine Entscheidung für einen in der unterbreiteten Zusammenstellung gelisteten Bewerber treffen zu müssen, kann angesichts der Notwendigkeit, dass wir in einer momentan erodierenden Parteienwelt jeden brauchen, der das Konzept des Souveräns unterstützt, nicht mehr zielführend und aussagekräftig genug sein. Die Politik muss sich mit denjenigen konfrontieren, die das von ihr vorgetragene Konzept zur Problembewältigung nicht überzeugt. Wer sich in seinem Gewissen für keine Partei oder für eine Person abstimmen kann, die auf dem Stimmzettel bereitstehen, muss die Gelegenheit haben, seine prinzipiellen Bereitschaft zur politischen Mitwirkung und Teilhabe in einen Ausdruck bringen zu können. Es besteht nicht nur Gleichwertigkeit jeder einzelnen Stimme, die Gleichberechtigung eines jeden Bürgers auf Abgabe überhaupt einer Stimme und Freiheit in der Postulierung des Wählerwillens, der sich nicht darin erschöpfen kann und darf, aus der Speisekarte einer dort angegebenen Position zu bestellen.

Viel eher braucht eine ehrliche, kritikfähige und dialogbereite Demokratie die generelle Offenheit dafür, auch die Botschaft entgegenzunehmen: „Als Wähler will ich Veränderung, Wandel oder Bestand – aber nicht über diejenigen Wege, Konzepte und Vorstellungen, die mir zur Abwägung zur Verfügung gestellt werden!“. Das Bekenntnis zur Wahlbereitschaft und Teilhabe an Abstimmungen nicht unter den Tisch fallen und in der nebulösen Sammlungsbewegung der Nichtwähler versinken lassen – das ist Aufgabe einer authentischen Staatsform, die niemanden ausschließt, sondern für Verständigung und Integration sorgt. Es müssen sich diejenigen abgrenzen und unterscheiden können, die ein Votum abgeben möchten – aber unter den Alternativen für sich nicht die passende finden. Denn im Gegensatz zu jenen, die tatsächlich jegliche Bereitschaft zur Abgabe einer Stimme verweigern, ist das Klientel der mit dem Menü Unzufriedenen nicht unerheblich groß – und grundsätzlich zugänglich, sich für ein Kreuz mobilisieren zu lassen. Und sie sind bei einem neuen Angebot möglicherweise auch bereit, für eine antretende Partei abzustimmen. Sie sind also keinesfalls verloren, dürfen nicht hinten herunterfallen. Deshalb wäre es richtig und notwendig, das Gesetz dahingehend zu ändern, die Möglichkeit der Enthaltung und der „Keinen der Genannten“-Option zu schaffen.

Weitere Informationen über den Autor auf www.dennis-riehle.de.

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