Quelle: Clipdealer.de, B190683712, erworbene Standardlizenz.

Migrationspolitik: Wir befinden uns nicht erst seit gestern in einem Zustand der faktischen Gesetzlosigkeit!

Deutschland und EU müssen zurück zum Grundsatz der ausschließlichen Schutzbedürftigkeit bei Verfolgung

Der Flüchtlingshelfer und Psychosoziale Berater Dennis Riehle (Konstanz) zeigt sich frustriert über die zunehmende Zahl an Migranten, die ohne offensichtliche Bleibeperspektive nach Deutschland kommen und damit die Hilfsstrukturen überfordern. Entsprechend fordert er eine baldige Rückkehr zur Gesetzmäßigkeit – und erklärt in einem Statement und Appell an die politisch Verantwortlichen wie folgt:

Wir hätten deutlich weniger Probleme mit der Abschiebung, wenn wir nicht Menschen in unser Land lassen würden, die von Beginn an keine Bleibeperspektive haben. Deshalb muss es rasch zu einer Umsetzung der Beschlüsse der EU-Innenminister kommen. Eine Vorabüberprüfung, inwieweit überhaupt Chancen auf einen Asylstatus und Schutzberechtigtenanspruch des Einzelnen bestehen, sollten an den Außengrenzen – besser aber noch in den Heimatregionen – stattfinden. Denn es ist durchaus mit der Verfassung vereinbar, dass entsprechende Verfahren bereits dort durchgeführt werden. Entgegen vielfacher anderslautender Beteuerungen genügt es eben nicht, dass ein Schutzsuchender an der Grenze zu Deutschland lediglich Recht auf Asyl begehrt, um einen legalen Grenzübertritt zu erhalten. Eine #Einreisegestattung ist lediglich bei einer klar erkennbaren Vorrangigen Dublin-Zuständigkeit zu erteilen. Diese liegt beispielsweise vor, wenn mangels unzureichender Registrierung nicht ermittelt werden kann, welches das erste Land in der Europäischen Union war, das der Flüchtling betreten hat. Die Auslegung von § 55 AsylG, welche derzeit regelhaft eine andere Praxis vorsieht und den Zutritt auf europäisches beziehungsweise deutsches Territorium für einen Aufenthalt während dieses Prozesses der Klärung erlaubt, scheint gerade mit Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung nicht vereinbar. Zudem wäre die Regelung im deutschen Asylgesetz durch eine einfachgesetzliche Entscheidung der Legislative grundgesetzkonform anpassbar. Auch sind Maßnahmen der Abweisung zulässig, wenn sie entsprechende menschenrechtliche Grundsätze einhalten. Dies gilt insbesondere auch auf hoher See im Mittelmeer.  Es ist mitnichten so, dass eine Rückführung aus internationalen Gebietsabschnitten in den Herkunftshafen unzulässig wäre. Stattdessen sieht das Seevölkerrecht gerade nicht vor, dass mit einem Verlassen von Territorialgewässern die zwingende Aufnahme in eine europäischen Destination verbunden ist.

Eine Migrationspolitik der offenen Arme gegenüber allen – die beispielsweise auch durch private Seenotrettung weiterhin Anreize für fluchtwillige Menschen bietet, welche keinen anerkannten Grund auf Asyl vorweisen können – ist nicht nur unfair und inhuman. Sie raubt viel eher Kapazitäten und Ressourcen, um sich letztlich um diejenigen zu kümmern, die tatsächlich vor Verfolgung fliehen – und nicht allein dem nachvollziehbaren, aber eben nicht schutzwürdigen Wunsch nach einem besseren Leben nacheifern. Darüber hinaus muss sich die Vernunft der Mehrheitsgesellschaft gegen die grüne Wokeness durchsetzen, wonach es eben nicht erstrebenswert ist, das Land mit einem kulturellen Flooding zu konfrontieren, welches am Ende den sozialen Zusammenhalt gefährdet, Strukturen überfordert und gesellschaftliche wie politische Feindseligkeit fördert. Personen, die in der Bundesrepublik Schutz suchen, aber gleichzeitig für diejenige Diktatur und Ideologie auf unsere Straßen protestieren, vor denen sie angeblich zu fliehen genötigt wurden, haben ihren Aufenthaltstitel verwirkt. Wir müssen sie bereits vor ihrem Eintreffen bei uns eine mögliche Radikalität abklopfen. Allein um einer funktionierenden Integration derjenigen willen, die sich bereit erklären, Respekt und Toleranz vor unserer Staatsform, unserem freiheitlichen Denken und unseren Werten und Wurzeln zu praktizieren, braucht es die Rote Karte gegenüber Asylmissbrauch. Wohin der Zustand einer faktischen Gesetzlosigkeit mit Blick auf die Migrationspolitik führt, erleben wir spätestens seit 2015. Barmherzigkeit, Humanität und Menschlichkeit bedeuten eben nicht, alle bei uns aufzunehmen. Stattdessen müssen die Ressourcen, Kapazitäten und die gesellschaftliche Akzeptanz für diejenigen bewahrt werden, die einen tatsächlichen Anspruch auf Asyl haben, weil sie durch staatliche Repression in ihrem eigenen Land schutzbedürftig geworden sind. Ohne Regeln fördern wir dagegen bei uns eine Gesellschaft, deren Demokratie und Kultur erodieren, sozialer Zusammenhalt zerbricht und Sicherheit preisgegeben wird. Kurzsichtigkeit ist schlussendlich das Gegenteil von Nachhaltigkeit.

Die Psychosoziale Sprechstunde ist für alle Ratsuchenden kostenlos auf www.beratung-riehle.de erreichbar.

Weitere Informationen zum Autor auch auf www.dennis-riehle.de.

Beitrag teilen