Quelle. Clipdealer.de, B235259656, Erworbene Standardlizenz.

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist legitim und sinnvoll – aber nur ein Anfang!

Die Diskussion über die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist schon allein deshalb einigermaßen müßig, weil es das Bundesverfassungsgericht selbst war, das in seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich festgehalten hat, dass auch die dauerhafte Gewährung von Unterstützung gegenüber Asylbewerbern durch Sachausgaben erfolgen kann. Während es mit dem unter Ewigkeitsklausel stehenden Art. 20 GG nicht vereinbar und verhandelbar ist, auch deutschen Staatsbürgern im Falle von Bedürftigkeit das Bargeld zu verweigern (was aber gleichzeitig nicht bedeutet, auch bei hiesigen Transferleistungsempfängern Missbrauch zu unterbinden), kam man in Karlsruhe zu der Auffassung, wonach bei Schutzsuchenden, die bisher in der Regel keinen einzigen Cent an Steuern entrichtet oder in die Sozialversicherungen einbezahlt haben, das kulturökonomische Existenzminimum auch durch die alleinige Zubilligung von indirekter Förderung – welche es vermag, die Menschenwürde zu gewährleisten – sichergestellt werden kann. Denn es soll damit ausdrücklich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass nicht das passiert, was mittlerweile nahezu gängig ist – und von Ampel-Politikern sogar noch unterstützt wird: Die Abzweigung von liquiden Mitteln in die Heimatregionen der bei uns anlandenden Migranten, die bisweilen Züge einer zweiten Standleitung neben der Entwicklungshilfe annimmt – und die mit dem Grundgesetz eindeutig nicht in Einklang zu bringenden Mentalität, wonach die Bundesrepublik das von der hiesigen Bevölkerung Erwirtschaftete auf unmittelbarem Weg in alle Herren Länder weiterreicht.

Der von der woken Gutmenschlichkeit in sich getragene Selbsthass darf nicht länger dazu führen, das in unserer Demokratie immanent verhaftete Vorrangigkeitsgebot außer Acht lassen. Zunächst muss die Daseinsvorsorge für deutsche Staatsangehörige garantiert werden, was unter anderem auch aus Art. 116 GG unmissverständlich hervorgeht. Es sind die an den Rand gedrängten Menschen unserer eigenen Bevölkerung, denen im Falle von Armut und Not ein soziales Auffangnetz zu spannen ist. Und dieses muss nicht nur stabiler und umfassender sein als bei jenen, welche einen vorläufigen Gaststatus besitzen. Sondern es muss vor allem auch ohne Umwege über ein Modell des Zurverfügungstellens von Naturalien auskommen. Erst dann, wenn diesem Anspruch Genüge getan wurde, sind die an der Reihe, welche mit einer begründeten Bleibeperspektive oder anerkannten Fluchtursache zu Recht um Asyl hierzulande angesucht haben. Es ist mit dem Gleichheitsgrundsatz zwingend und unmittelbar vereinbar, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen eigenen Staatsangehörigen und Personen fremder Herkunft. Es stellt keine Diskriminierung dar, wie es die Grünen nun drehen und wenden wollen, um ihre Ideologie der Weltoffenheit gegenüber jedem hochzuhalten, der in seinem Ursprungsland ein wirtschaftliches Schicksal erlitten hat. Denn eine Benachteiligung ist gerechtfertigt, wenn hierbei nicht Art. 1 GG angetastet wird. Und dies ist solange ausgeschlossen, wie die Mindestversorgung eines Menschen gesichert ist.

Er kann sich also nicht darauf berufen, auf eine Stufe mit dem Steuerzahler oder Sozialversicherten gestellt zu werden, weil er bislang keinen eigenen Beitrag dazu geleistet hat, dieses System der Existenzsicherung von sich aus aufrechtzuerhalten. Die Bundesrepublik wird mit der ohnehin ihresgleichen suchenden Güte und Willkommenskultur auch mit einem Kartenmodell allen internationalen Konventionen gerecht – und geht mit seiner Barmherzigkeit deutlich über das hinaus, wozu sie verpflichtet wäre. Deshalb kann man das Gebaren einer linkssozialistischen Kohorte an Hypertoleranten tatsächlich nur mit dem Ansinnen erklären, dass sich das Land nicht nur finanziell ausverkaufen soll – sondern zur Kompensation der wohl noch immer angesichts der Geschichte in einigen von uns innewohnenden Eigenverachtung als Retter sämtlicher in Schiefstand geratenen Individuen auf diesem Globus auftritt. Doch es sind die mittlerweile überwiegenden Generationen mit Geburtsdatum nach 1945 – die sich zwar der moralischen Verantwortung und Mahnung des Nationalsozialismus bewusst sein sollten, aber die keine Kollektivschuld in sich tragen -, welche neues Vertrauen in die Integrität und Souveränität des Vaterlandes aufbauen sollten. Es ist weder kaltherzig noch unfair, wenn wir uns zuerst selbst die Nächsten sind. Jedes Volk auf diesem Planeten würde es genauso tun – und sich nicht in Despektierlichkeit oder Ächtung der eigenen Identität verlieren, um Sühne und Buße für etwas zu tun, wofür wir keine Haftung tragen. Wir tun für den Rest der Zivilisation mehr als für uns. Ein gewisses Maß an Ichsucht, Egozentrik und Autophilie steht uns allemal zu. Denn wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Und deshalb keinen Grund mehr, uns geißelnd unterzuordnen.

Beitrag teilen