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Wie die Ampel die roten Roben vor blauem Einfluss „schützen“ will…

Kommentar von Dennis Riehle

Muss ein Staat vor seinen Bürgern geschützt werden? In einer Demokratie sollte die Antwort auf diese Frage recht eindeutig sein – und uns ohne großes Nachdenken über die Lippen gehen. Dass in diesen Tagen das politische Establishment, Teile der Medien und der Bevölkerung zu der Auffassung kommen, sie müssten unsere Herrschaftsform gegen die „Rechtsextremen“ verteidigen, zeigt letztendlich mehrere Dinge auf: Einerseits scheint die Maschinerie der Panikmache, der Verunsicherung und der Schreckensszenarien über die Alternative für Deutschland nach dem Geheimtreffen am Lehnitzsee – das von einer investigativen Journaille zutage gefördert wurde, welche sich aktuell erneut darüber freut, dass sie vom Hanseatischen Oberlandesgericht in einer Sache bestätigt worden ist, die mit den tatsächlich strittigen Fragen über vermeintliche Absprachen hinsichtlich einer notwendigen und gebotenen Remigration von endgültig negativ beschiedenen Asylbewerbern, Personen ohne Aufenthaltsberechtigung und ohne gültigen Status überhaupt nichts zu tun hat -, auf Hochtouren zu laufen. Und sie scheint zumindest bei denjenigen Personen zu verfangen, die ohnehin in ihrer gutmenschlichen Ideologie und Naivität gefangen sind – und wohl tatsächlich noch immer daran glauben, dass irgendjemand das Ansinnen einer Deportation von Millionen Bundesbürgern in die Wüste verfolgt.

Andererseits braucht es offenbar Repression, von der Beschneidung der Meinungsfreiheit über Zensur bis hin zur Ahndung von Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, um sich im Berliner Regierungsviertel noch an den Pöstchen festklammern zu können. Darüber hinaus zeigen die Bemühungen, die verschiedensten Institutionen dafür sensibilisieren zu wollen, die Diffamierung, Denunziation und Ausgrenzung von Menschen mit Sympathie, Mitgliedsausweis oder Funktion in der AfD voranzutreiben, an einigen Stellen offenbar Erfolg. Da wollen Banken die Konten von Kunden auflösen, die an die Partei spenden möchten. Da rufen Rektoren die Kavallerie, um minderjährige Schüler aufgrund von Buchstabensymbolik und blauen Schlümpfen einer Gefährderansprache zu unterziehen. Der appelliert ein Firmeninhaber an seine Mitarbeiter, das Kreuz auf dem Stimmzettel an der richtigen Stelle zu machen – also irgendwo links. Die Kirche entbindet Pfarrer von ihrem Gemeindeauftrag und lässt Ehrenamtliche sich nicht länger engagieren, weil sie ihre Kandidatur für die Alternative erklärt haben. Und da werden Kollegen, Freunde, Nachbarn und die eigene Familie ermutigt, ihren Nächsten im Zweifel bei staatlichen Behörden anzuschwärzen, sobald sie etwas von einer anrüchigen Haltung vernehmen.

Nein, wir sind weder in der DDR noch in einer anderen Diktatur, wenn wir diese totalitär anmutenden Gebaren vernehmen und einigermaßen schockiert, frustriert und verbittert darauf schauen, wie innerhalb von ein paar Jahren aus der Bundesrepublik ein autokratisches System geworden ist – das sich doch immer als das Paradebeispiel einer freiheitlichen Grundordnung dargestellt hat. Nachdem innerhalb der Bundesregierung Faeser und Paus alle auf Linie gebracht haben und Haldenwang ohnehin im Gleichschritt marschiert, nimmt sich Buschmann nun den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vor – natürlich allein aus der Motivation heraus, das Beste für unsere obersten Gesetzeshüter zu wollen. Dass sich Harbarth zumindest öffentlich nicht von dem Bemühen beeindrucken ließ, Karlsruhe für den Fall von politischer Verantwortung der AfD vor dem Zugang von blau-gefärbten Richtern abzuschotten, muss noch nichts heißen. Wenngleich auch die Häppchen im Bundeskanzleramt nichts genutzt haben, ein positives Urteil bezüglich des Nachtragshaushalts 2021 durch lobbyistische Anbiederung herbeizuführen, muss man in diesen Tagen stets vorsichtig sein, wenn man zumindest einen Rest an Glauben in die Unabhängigkeit unserer Jurisdiktion steckt.

Letztlich wäre es eine überaus spannende Entwicklung, wenn es tatsächlich zu einer Einigung mit der Union über eine Änderung der entsprechenden Regelungen käme: Wie würden sich die roten Roben also verhalten, wenn man sie gegebenenfalls sogar gegen ihren Willen abschirmt? Würden sie es als gültig einstufen, dass man ohne ihr Zutun um sie herum eine Brandmauer errichtet, damit man von ihnen nicht – wie es mittlerweile in der Demagogie und Propaganda heißen würde – „Macht ergreifen“ kann? Schlussendlich bedeutet unsere Volksherrschaft, dass der Souverän in allen Belangen das letzte Wort hat. Entsprechend kommt es auch nicht auf die Definitionen an, die man im Bundesinnenministerium oder beim Verfassungsschutz für die Etikettierung und Abstempelung einer Oppositionspartei und ihrer Anhänger ohne eine öffentliche Debatte und gesellschaftlichen Konsens nach Belieben festlegt. Viel eher zeichnet sich unsere Staatsform durch seine Selbstregulierungskraft aus. Die Väter unseres Grundgesetzes haben zahlreiche Mechanismen installiert, welche gerade als Lehre aus den 1930er-Jahren eine Vereinnahmung der Gewalten verhindern sollen.

Ein Nachschärfen braucht es schon allein deshalb nicht, weil es im Augenblick gerade die selbsternannten Retter der Republik sind, die übergriffig auf die Instanzen zugehen – und ihnen einen Panzer anlegen möchten, obwohl es keine offensichtliche Gefahr gibt. Dieser Vorstoß der Instrumentalisierung ist die tatsächliche Bedrohung. Er ist nicht nur ein letztes Aufbäumen der Ampel, die insgeheim auch bei Verdrängung jeder Wirklichkeit zumindest in sich spürt, dass ihr Zenit überschritten ist – und die Mehrheitsbevölkerung sie am liebsten gestern als heute aus ihrem Amt fliegen sehen möchte. Und genau darauf kommt es an: Es ist der Wille der Majorität, der in unserem Gemeinwesen Verbindlichkeit besitzt. Die derzeit noch in ihren Sessel klebende Politikerkaste und alle ihre Vorgänger haben den ihr in einem repräsentativen System bedauerlicherweise über vier Jahre erteilten Freifahrtschein dafür gebraucht, in entsprechenden Positionen von Exekutive bis Justiz ihr genehme Persönlichkeiten zu installieren.

Und wenn es nun der Wunsch der Bürger ist, dass das derzeitige Bündnis beispielsweise durch eine unter AfD-Beteiligung zustande kommende Koalition abgelöst wird, dann besteht natürlich unter dem Grundsatz der Chancengleichheit auch für sie das Recht darauf, die entsprechenden Befugnisse zu nutzen. Es ist gerade das Ausbalancieren der Kräfte, das ein offenes Gefüge kennzeichnet. Eingriffe von außen braucht es lediglich dann, wenn diese Tarierung nicht mehr funktioniert. Doch wir sehen bereits an den Umfragen: Es gibt keinen Durchmarsch zu einer Absolutheit für die Alternative für Deutschland. Gerade auch das Auftauchen weiterer Mitbewerber führt zur Relativierung. Darüber hinaus mangelt es bis heute an belastbaren, Konkludenten und stringenten Nachweisen über eine strukturelle, breitflächige und nicht nur durch einzelne Personen vertretene Programmatik oder Bestrebungen, die mit unseren grundsätzlichen Werten oder der Menschenwürde nicht vereinbar wären. Das Sammeln von aus dem Kontext gerissenen Zitaten mehr oder weniger prominenter Funktionäre in der Partei genügt den Anforderungen nicht, um auch nur ansatzweise in die Nähe davon zu kommen, von die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllenden Merkmalen für ein Verbot oder eine pauschal extremistische Ausrichtung zu sprechen, die sich auf die Abschaffung der Demokratie richtet. Gerade die Gesinnung kann nach eindeutiger Rechtsprechung nicht untersagt werden. Daher ist es das Normalste in der Welt, dass auch in den obersten Richterämtern im Zweifel diejenigen mit einer patriotischen, konservativen oder bürgerlichen Grundeinstellung Platz nehmen können, die vom Volk die Legitimation erhalten haben. Alles Andere würde dem Geist der Gerechtigkeit nur allzu offensichtlich entgegenstehen.

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