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Der Bruch mit Merkels „Wir schaffen das!“ ist eine halbherzige Nebelkerze!

Kommentar von Dennis Riehle

Ich bin grundsätzlich ein Mensch, der sich dafür offen zeigt, jemandem eine zweite Chance zu geben. Allerdings mache ich dies stets davon abhängig, ob er angesichts seines Fehlverhaltens aufrichtige Buße und Reue zeigt – und darüber hinaus einsieht, an welchen Stellen er versagt hat. Und so handhabe ich es auch mit Blick auf die Politik – und kann Glaubwürdigkeit nur noch demjenigen zugestehen, der sich ernsthaft, nachvollziehbar und authentisch als geläutert gibt. Deshalb habe ich im Augenblick meine allergrößten Probleme damit, einer Partei neues Vertrauen zu schenken, die einen der größten Dammbrüche in der jüngeren Geschichte zu verantworten hat. Denn auch wenn Friedrich Merz immer wieder betont, dass er mit der Philosophie der „Wir schaffen das!“-Kanzlerin gebrochen hat, sind seine Beteuerungen vor allem auch im Lichte einer Anbiederung an die Grünen zu sehen – deren Basis sich bis heute gegen jegliche Verschärfungen in der Migrationsfrage stemmt. Da war es beispielsweise das Aufbegehren gegen die Bezahlkarte einerseits, insbesondere aber auch manches Statement von ökologisch weichgespülten Vertretern von Barmherzigkeit und Nächstenliebe andererseits, die sich prinzipiell gegen jede Abschiebung ausgesprochen haben – und damit jedes Prinzip der Fairness, Humanität und Gerechtigkeit ad absurdum führen. Dass sich das Konrad-Adenauer-Haus in der Bekämpfung der AfD mit ihnen gemeingemacht hat – und damit nicht nur jegliches Profil an Konservativismus, Bürgerlichkeit und Werteorientierung aufgab, sondern gleichsam auch sämtliche Normativität und Rechtsstaatlichkeit, wird im rechten Lager ebenso lange als Makel in Erinnerung bleiben wie die Hartz-Reformen von Schröder als immerwährendes Schandmal in den Köpfen stringent sozialistischer Anhänger der SPD. Und so ist jegliche Verlautbarung mit Vorsicht zu genießen, die im Augenblick wiederum wie der klassische Linnemann-Populismus anmutet – der schon oft mit großem Getöse zwei Schritte vorausgegangen ist, um anschließend wieder vier zurückzugehen.

Deshalb scheint es auch dieses Mal eine Nebelkerze zu sein, wenn man mit der Schlagzeile ins Rampenlicht treten will, Deutschland könne gegebenenfalls die gleiche Strategie fahren wie Großbritannien – und mit einem Verbündeten in Afrika ein weitgehendes Abkommen schließen, um dorthin Asylverfahren auslagern zu können. Nachdem es Rishi Sunak mit einem juristischen Coup gelungen war, einen Vertrag mit Ruanda einzugehen, blickte manch ein anderes Land durchaus neidisch auf diese Entscheidung aus London – welche kurzerhand auch dem obersten Gericht im Vereinigten Königreich den Wind aus den Segeln nahm. Schlussendlich wäre ein solches Vorgehen auch in der Bundesrepublik möglich. Denn weder in unserer Verfassung noch in den internationalen Konventionen ist verbindlich festgeschrieben, dass sich ein Schutzsuchender zwingend auf unserem Territorium aufhalten muss, um seinen Wunsch nach Obdach und Unterkunft artikulieren zu können. Lediglich § 55 Asylgesetz sieht es als Regelfall an, dass sich der Betroffene bereits auf unserem Boden befindet, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Bestimmung wäre einfachgesetzlich ohne Weiteres zu korrigieren. Und solange man sich einen Partner auf der südlichen Hemisphäre sucht, welcher die grundlegenden Menschenrechte einhält, wäre es wohl auch rechtlich unanfechtbar, wenn die in einer Demokratie in ihrem Gestaltungsspielraum große Freiheiten besitzende Legislative den Beschluss fassen würde, entsprechende Prüfungen in die Herkunftsregionen zu verlagern. Schlussendlich bräuchte es dafür aber zunächst ein Gesamtkonzept, welches vordergründig darauf ausgerichtet ist, Personen von einer Reise in unsere Richtung aufzumachen – und als Prämisse für jeden Aufenthaltsanspruch eine wohnortnahe Abklärung der Bleibeperspektive festschreibt. Dies erfordert einen forcierten Schutz der Integrität unseres Kontinents, welcher am Ende zu einer faktischen Festung Europa führen sollte.

Denn es muss so gut wie möglich gewährleistet werden, dass der illegale Übertritt ausbleibt – und niemand mehr vordringt, der dazu keine Berechtigung hat. Nur so könnte man sich auf Dauer ersparen, Personen ständig hin und her zu fliegen. Und sich stattdessen darauf konzentrieren, diejenigen in ihre Heimat zurückzuführen, die bereits bei uns leben – und nach unterschiedlichen Statistiken in 65 bis 99 Prozent der Fälle keinen anerkannten Fluchtgrund vorweisen können. Inwieweit es der Union damit ernst ist, lässt sich in der relativ weiten Entfernung von der nächsten Bundestagswahl noch einigermaßen schwer einschätzen. Solange man sich aber nicht konsequent gegen ein Bündnis mit Habeck und Baerbock ausspricht, bleiben alle Versprechungen einigermaßen substanzlos und mit Skepsis zu betrachten. Denn wir sehen im Moment nicht einmal einen Fortschritt in der Umsetzung dessen, was die Innenminister in Brüssel beschlossen hatten. Demnach sollte eigentlich schon längst damit begonnen worden sein, an den EU-Außengrenzen großräumige Befestigungen zu installieren und Ankommende auf die Plausibilität und Nachweisbarkeit ihrer Angaben abzuklopfen. Zuständig wäre hierfür die Kommission, der bekanntermaßen eine Präsidentin mit deutschem Pass und Wurzeln in der Christdemokratie vorsteht. Und so schließt sich der Kreis in der Argumentation, dass wir auch im Zweifel mit Wüst oder Söder zu keiner nennenswerten Trendwende kommen dürften – sofern nicht noch deutlich mehr Menschen hierzulande von den Missständen erfahren, welche der Multikulturalismus mit sich bringt. Daher ist die kritische Öffentlichkeitsarbeit im Augenblick wichtiger denn je. Und eine Werbung für alle Kandidaten außerhalb des Establishments Verpflichtung für jeden Publizisten, Aktivisten und Reformisten, dem es nicht um seine gutmenschliche Karriere geht – sondern um die Zukunft von Volk, Heimat und Identität.

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