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Die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist verfassungsrechtlich wasserdicht!

Während der sich eigentlich mit Recht und Gesetz auskennende Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung über die Bezahlkarte für Flüchtlinge wettert, so schreien immer öfter von Rassismusphobie verfolgte Aktivisten innerhalb und außerhalb der linksgrünen Parteien laut auf – obwohl es eigentlich keinen Grund dafür gibt. Denn die höchstrichterliche Einschätzung zu diesem Thema liegt seit langem auf dem Tisch. Während Karlsruhe die Ausgabe von Sachleistungen – beziehungsweise die Einschränkung von Bargeldzahlungen – für deutsche Empfänger von Transferleistungen nur in bestimmten Ausnahmefällen und für einen begrenzten Zeitraum als verfassungsmäßig legitim erklärt hat, so stellt sich dies beim Asylbewerberleistungsgesetz völlig anders dar.

Personen, die mit einem Schutzersuchen nach Deutschland kommen – und hier um einen Gaststatus bitten, haben zu unseren sozialen Sicherungssystemen bisher in der Regel keinen Beitrag geleistet. Deshalb ist es zu rechtfertigen und zu begründen, dass dieser Adressatenkreis von etwaiger Unterstützung lediglich den das ökonomische Existenzminimum abdeckenden Bedarf an Unterhaltsleistungen für die Lebensführung erhält. Damit ist Art. 1 und Art. 20 GG in umfassender Weise Rechnung getragen. Denn es besteht demnach kein Anspruch auf die Verfügung über liquide Mittel – insbesondere auch ausdrücklich unter dem Verweis auf die etwaigen Missbrauchsmöglichkeiten. Und tatsächlich kann sich nur jemand gegen diese Lösung einer Gewährung von Hilfe über das Kartenmodell stellen, der weiterhin in der gutgläubigen Welt umherirrt, die uns „Studien“ zu vermitteln versuchen.

Wer als Integrationsberater wie ich mit Ankommenden arbeitet, der muss sehenden Auges mittlerweile eben doch ausdrücklich feststellen, dass es in nicht wenigen Fällen ausschließlich die Sozialleistungen sind, die als Pull-Faktoren zu einer Flucht nach Europa motivieren. Da braucht es gar keine vorgehaltene Hand mehr, um von den Migranten selbst zu erfahren, dass sie in ihrem eigenen Land eigentlich nicht bedroht oder verfolgt sind. Ja, natürlich gibt es dort wirtschaftliche und soziale Missstände, doch diese sind gemäß internationaler Vereinbarungen und unseres Grundgesetzes eben gerade nicht geeignet, um eine Bleibeperspektive in Deutschland zu begründen. Asyl und Schutz erfährt lediglich derjenige, der die unter Art. 16a festgehaltenen Bedingungen erfüllt. Und bedauerlicherweise ist es eine abnehmende Zahl von hier Eintreffenden, die diese Voraussetzungen mitbringt.

Und das wissen die meisten von ihnen auch selbst. Wenige überraschend ist es deshalb auch, dass es gerade diese Personengruppe ist, die sich über die nun bundesweit geplante Maßnahme der Bezahlkarte empört. Dagegen erhalte ich von denjenigen eine positive Rückmeldung, die ehrlich, dankbar und demütig um Asyl in der Bundesrepublik anrufen, welche dem Verfahren ausdrücklich zustimmen. Denn auch sie sind es mittlerweile leid, dass die Ressourcen und Kapazitäten von denjenigen gekapert werden, die eigentlich keinerlei Ansprüche darauf haben. Es sind vor allem auch jene, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren über Feststellung eines möglichen Status mit einem negativen Bescheid belegt wurden – und prinzipiell keine Aufenthaltsberechtigung mehr besitzen dürften, die sich nun echauffieren. Denn es ist heutzutage ein offenes Geheimnis, dass bei einer nicht unbeträchtlichen Menge an Flüchtlingen das hier erhaltene Geld auf mehr oder weniger dubiosen Wegen und Kanälen zur Familie in die Heimatregionen zurückfließt.

Wer sich in einer gutmenschlichen Naivität diesem Faktum verschließt, der beteiligt sich an der Zweckentfremdung deutschen Steuergeldes. Wir haben uns durch eine Mentalität der offenen Arme im Kontinuum der Merkel’schen „Wir schaffen das!“-Politik dazu aufgeschwungen, monetäre Direktleitungen in verschiedene Nationen von Nordafrika bis in den Mittleren Osten zu verlegen. Die Geldflüsse zwischen sich bei uns aufhaltenden Migranten und den Anverwandten in ihren Herkunftsländern sind nach und nach verfestigt worden. Etwaige Überprüfungen scheitern schon daran, dass man – wie bei einem jüngst offenbar mit Blick auf die Ukraine bekannt gewordenen Fall – manchmal nicht einmal mehr feststellen kann, ob sich der Leistungsberechtigte, dem sogar Bürgergeld zuerkannt wurde, überhaupt noch in Deutschland aufhält. Eine unter grüner Fuchtel stehende Regierung wirft die hart verdienten Euros des Souveräns nicht mehr nur zugunsten unsinniger Klimaschutzprojekte aus dem Fenster – sondern finanziert über die Sozialkassen eine zweite Säule der ohnehin bereits völlig außer Rand und Band geratene Entwicklungshilfe.

Es hat weder etwas mit Diskriminierung oder Ausgrenzung von Personen mit Migrationshintergrund, ethnischer Herkunft oder Nationalität zu tun, wenn wir in Deutschland das bereits in der Bibel bekannte Vorrangigkeitsprinzip anwenden. Demnach steht Unterstützung zuerst dem Nächsten aus meinem direkten Umfeld zu. Erst danach folgt der Nachbar und ins Abseits Gedrängte aus dem erweiterten Kreis, aus dem eigenen Volk. Und an dritter Position ist es sodann der Fremde aus aller Herren Länder, der bei einer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit auf Obdach, Versorgung und Unterkunft vertrauen kann. Ihm steht in seiner Position allerdings nicht zu, darüber zu befinden oder bestimmen, in welcher Form ihm die Existenz gewährt und der Lebensunterhalt gesichert wird. Die Krakeelerei wäre im Moment nicht derart schrill, würde es im Kern nicht doch darum gehen, dass sich diejenigen um das Versiegen des Geldstroms fürchteten, welche sich aktuell in die Opferrolle begeben – und mit einer Tränchen verdrückenden Theatralik die Rassismuskeule aus dem Hut zaubern. Es wird zur Befriedung unserer Gesellschaft beitragen, wenn Gerechtigkeit, Fairness und Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt sind. Das Vorhaben der einzelnen Länder ist in umfassendem Maße mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen. Daher entlarven sich all jene, die mit dem Argument des Ressentiments gegen Ausländer versuchen wollen, einen eklatanten Sozialleistungsabsus abzustellen.

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